GreenInvest Ress: Produktionsprozesse zukunftssicher aufstellen
90 % des Biodiversitätsverlustes und der Wasserknappheit sowie 50 % der globalen Treibhausgasemissionen gehen auf den Abbau, die Aufbereitung und die Verarbeitung von Rohstoffen zurück. Aus diesem Grund sind ressourcenschonendes und ressourceneffizientes Wirtschaften für unsere Zukunft enorm wichtig, ohne dabei das Wirtschaftswachstum zu behindern.
Ressourceneffizienz macht wettbewerbsfähiger, spart wertvolle Rohstoffe und reduziert Treibhausgasemissionen.
Förderprogramm für mehr Ressourcenschonung und -effizienz in Thüringer Unternehmen
Mit einem Gesamtvolumen von 13,5 Millionen Euro fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten bis 2029 die Umsetzung von ressourcenschonenden und -effizienten Produktionsprozessen sowie die Umsetzung innovativer Demonstrationsvorhaben in Thüringer Unternehmen. Gerade mit Blick auf die Rohstoffverknappungen können sich Unternehmen mit der Förderung resilienter, zukunftsfähiger und wettbewerbsfähiger aufstellen.
Interessierte Unternehmen können sich schon vor Antragstellung von der Servicestelle Ressourcenschonung der ThEGA mittels einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck Unterstützung holen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die qualifizierte, unabhängige Beratung zur Ressourcenschonung und -effizienz in folgenden Phasen:
- Eine Ausgangsberatung zeigt Unternehmen die Ressourceneinsparpotenziale in ihren Produktionsprozessen auf. Auf Grundlage der so gewonnenen Informationen können Verbesserungen vorgeschlagen werden. Dabei sollen alle technisch und wirtschaftlich umsetzbar erscheinenden Maßnahmen betrachtet werden, unabhängig davon, ob diese bereits im Fokus des Unternehmens stehen.
- Die Umsetzungsberatung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der Vorbereitung der für die vorgesehenen ressourcenrelevante Investition(en) erforderlichen Schritte unterstützen zu lassen.
Diese Umsetzungsberatung ist nur dann förderbar, wenn sie zur Vergabe der für die Maßnahme(n) erforderlichen Investition/Leistung führt und damit eine Realisierung der Maßnahme(n) erfolgt.
Investitionen in Ressourcenschonungs- und effizienzmaßnahmen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz im Unternehmen - und damit nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei werden Investitionsvorhaben mit vorausgegangener (freiwilliger) Ausgangberatung höher gefördert als solche, bei denen keine Beratung erfolgte. Der Fördersatz mit vorausgegangener Ausgangsberatung beträgt somit bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, ohne Ausgangsberatung 40 % der förderfähigen Kosten. Unabhängig davon werden die folgenden Investitionsmaßnahmefelder auch ohne Ausgangsberatung bis zu 60 % gefördert:
a. Investitionen in Systeme zur kontinuierlichen Verlust- und Verbrauchsdatenerfassung und -auswertung,
b. Investitionen in Regenwasser- oder Brauchwasseraufbereitungs- und Nutzungsanlagen inkl. Speicher und baulich notwendiger Veränderungen sowie Technologien zur Kreislaufführung von Wasser,
c. Mehrkosten bei der Verwendung ressourcenschonender Materialien und Bauweisen beim Gebäudebau für Unternehmen,
d. Investitionen für Reparatur und Aufarbeitung zurückgenommener, im Unternehmen hergestellter Produkte.
Investitionsmaßnahmen mit Demonstrationscharakter
Gefördert werden modellhafte Vorhaben zum schonenden und effizienten Einsatz von Materialien und Ressourcen bei der Erprobung und Anwendung neuer Technologien, insbesondere auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Digitalisierung,
- Vorhaben zur innovativen ressourcenschonenden Gestaltung, Planung, Errichtung, Umnutzung oder dem selektiven Rückbau von Bauwerken.
Zur Vorbereitung von Demonstrationsvorhaben werden auch Machbarkeitsstudien gefördert, die sich unmittelbar auf die beabsichtigte Investition beziehen.
Mit der Umsetzung des Förderprogramms ist die Thüringer Aufbaubank betraut.
Wie wird gefördert?
Die Ausgangs- und Umsetzungsberatung wird als
- nicht rückzahlbarer Zuschuss von 60 % über Pauschalen als Festbetragsfinanzierung,
unter Beachtung der AGVO
gefördert. Als Förderung für das Beratungshonorar werden 630 € pro Tagwerk ausgereicht.
Gefördert werden für die:
- erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage,
- Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.
Investitionsvorhaben
Für Investitionsvorhaben ist ein Fördersatz von bis zu 60 % bei einer Zuschusshöhe von maximal 300.000 Euro möglich. Die Bezuschussung erfolgt je nach Fall entweder über Pauschalen als Festbetrag oder als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis.
Für Investitionsmaßnahme mit Demonstrationscharakter und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % bei einer Zuschusshöhe von maximal 500.000 € möglich.
Die Fördersätze ergeben sich in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition in Anhang I AGVO (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014 in der jeweils gültigen Fassung.).
- Kleinst-Unternehmen im Sinne dieser Definition sind solche mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €.
- Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € aufweist.
- Als mittleres Unternehmen gilt ein Unternehmen, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € erzielt. Die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse sind jeweils zu berücksichtigen.
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und bei denen weniger als 25 % ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, sind ebenfalls antragsberechtigte KMU.
Freiberuflich Tätige (wie z.B. Architektur- und Ingenieurbüros) sind nicht förderfähig.

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