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Energieeffizienz

Eine langfristig nachhaltige Energieversorgung kann nur dann gelingen, wenn die Energie effizienter eingesetzt wird. Es müssen Maßnahmen zur Verringerung der Energienachfrage und zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen werden. Das Land Thüringen wird seine Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz fortsetzen und intensivieren.

Energieeffizienz in Unternehmen

Die sauberste und günstigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Viele industrielle Prozesse erfordern große Mengen an Wärme und mechanischer Energie. Diese werden zum überwiegenden Teil mittels Brennstoffen und Elektrizität bereitgestellt. Aufgrund der Vielfalt industrieller Prozesse gibt es zahlreiche Ansätze die Effizienz zu steigern. Oft handelt es sich dabei um speziell angepasste Prozesse und Technologien. Aber auch bei Standardprozessen besteht häufig noch Optimierungspotenzial.

Eine Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz unterstützt die Anstrengungen der Unternehmen. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) berät Unternehmen mit einer kostenfreien Erstberatung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und aktuellen Informationsveranstaltungen. Weiterhin stellt der Bund Fördermittel für die Energieberatung, Energiemanagementsysteme, Investitionen in energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse und das Reduzieren von Abwärme, aber auch für Investitionen zur Sanierung von Gebäuden bereit.

Mehr erfahren Sie hier:
www.energiewechsel.de/unternehmen

 

Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen
Eine Übersicht der bestehenden Förderangebote für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen erhalten Sie bei der Bundestelle für Energieeffizienz (BfEE).

  • Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets ist die novellierte Energieeffizienzrichtlinie (engl. Energy Efficiency Directive oder kurz EED) am 10.10.2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten wollen damit gemeinsam eine Verringerung des Endenergieverbrauchs von mindestens 11,7 % bis 2030 erreichen. 2020 dient dabei als Referenzjahr. Zu den Kernpunk-ten der Richtlinie zählen:

    • der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“
    • Pflichten zu Energieaudits oder Energiemanagement in Unternehmen sowie Berichtspflichten für den Energieverbrauch von Rechenzentren
    • Verpflichtung der Mitgliedstaaten den Energieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen um mindestens 1,9 % jährlich zu senken 
    • effiziente Sanierung von 3 Prozent der Gebäude öffentlicher Einrichtungen pro Jahr
  • Das Energieeffizienzgesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten und setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Es enthält Maßnahmen um den Energiever-brauch zu senken und schafft einen gesetzlichen Rahmen zur Energieeffizienz. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

  • Ein Energiemanagementsystem versetzt ein Unternehmen in die Lage, seine energetische Leistung durch einen systematischen Ansatz kontinuierlich zu verbessern und dabei gesetzliche Anforderungen, sowie anderweitige Verpflichtungen für die Organisation zu berücksichtigen.

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert mit der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach der DIN EN ISO 50001 mit Zuschüssen zur Erstzertifizierung, zum Energiecontrolling, zum Erwerb von Messtechnik und Software von Energiemanagementsystemen in Nichtwohngebäuden.

Energieeffizienz in Thüringens Städten, Landkreisen und Gemeinden

Kommunen in Thüringen können durch eine Vielzahl an Maßnahmen Energie sparen oder effizienter einsetzen. Diese reichen von einer effizienten LED-Straßenbeleuchtung über die energetische Sanierung von Schulen, Schwimmbädern oder Sporthallen bis zur Einführung von kommunalen Energiemanagementsystemen und die Umstellung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge. Die Vorteile liegen auf der Hand: Energieeffizienzmaßnahmen reduzieren langfristig die Ausgaben kommunaler Haushalte und tragen gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Durch Instrumente wie dem Energiesparcontracting können auch Kommunen in angespannten Haushaltslagen Energiesparmaßnahmen umsetzen, wie das Beispiel des Unstrut-Hainich-Kreises eindrücklich zeigt.

  • Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) berät und unterstützt Kommunen kostenlos bei der Einführung des mit weiteren Landesenergieagenturen entwickelten Kommunalen Energiemanagementsystems (Kom.EMS). Dadurch werden die Energieverbräuche sichtbar und Anpassungsmaßnahmen sowie Investitionen in Energiesparmaßnahmen können leichter identifiziert und umgesetzt werden.

  • Thüringens Kommunen können bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen von den vielfältigen Förderangeboten in Bund und Land profitieren. So erhalten Thüringens Kommunen zweckgebundene Mittel aus dem Klimapakt, die für Investitionen Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden können.


    Mehr erfahren Sie hier:
    https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Kommunen/kommunen.html

Energieeffiziente Produkte

Einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leisten energieeffiziente Produkte. Maßgebend hierfür sind die Umsetzung der europäischen Ökodesign-Richtlinie, der Rahmenverordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte und der Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung sowie der Anforderungen an PKW und Reifen.

Stand: März 2025

  • Ökodesign steht für umweltgerechte Produktgestaltung.

    Die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient der Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Ökodesign-Richtlinie wird nun durch die Rahmenverordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte (Verordnung (EU) 2024/1781 Ecodesign for Sustainable Products Regulation ESPR) abgelöst. Der bisher sehr erfolgreiche Ökodesign-Ansatz wird mit dieser neuen Ökodesign-Rahmenverordnung auf ein viel breiteres Spektrum von Produkten anwendbar. Ausnahmen soll es nur noch für Lebens- und Futtermittel, Arznei- und Tierarzneimittel und lebende Tiere und Pflanzen geben.

    Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware und wesentlich mehr Nicht-Energie-Aspekte sind genannt. Wichtige Anforderungen zur Ressourceneffizienz, zur nachhaltigen Produktion, zur Reparatur- und Kreislauffähigkeit, zu Problemstoffgehalten, zu Umweltauswirkungen, zu erwarteten Abfällen und zur Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte sind im Rahmen festgeschrieben. Damit werden künftig auch vermehrt Rohstoffe gespart. Diese Informationen sollen künftig durch die Einführung digitaler Produktpässe zugänglich gemacht werden.

    Mit der neuen Rahmenverordnung wird die Vernichtung unverkaufter gebrauchsfähiger Textilien und Schuhe möglich und soll für größere Unternehmen bereits ab Juli 2026 gelten. Dieses viel beachtete Vernichtungsverbot kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden.

    Zur Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen sind alle Hersteller und Importeure in Europa verpflichtet. Sollte kein Importeur existieren, muss der Hersteller einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU benennen, der die gleiche Verantwortung hat. Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen ist eine der Voraussetzungen für den Marktzugang. Dies wird gemäß der Marktüberwachungsverordnung VO (EU) 2019/1020 durch Überwachungsmaßnahmen überprüft. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen sind Sanktionen gegen den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten möglich. Diese können bis zur Untersagung des Inverkehrbringens führen.

    Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern. Unter Fachaufsicht des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

  • Das Energieverbrauchskennzeichnungsrecht umfasst Produkte, für die es Ökodesignanforderungen gibt, sowie die Bereiche PKW und Reifen.

    Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) setzt die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung VO (EU) 2017/1369 in deutsches Recht um. Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten (Label) tragen. Je nach Produkttyp sind spezifische Zusatzinformationen vorgeschrieben. 

    Mit der Verordnung (EU) 2017/1369 ist eine Produktdatenbank mit der Bezeichnung European Product Registry for Energy Labelling, kurz EPREL, in Europa eingeführt worden. In der Datenbank müssen alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, die ein Energielabel tragen, registriert werden, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen. Im öffentlichen Teil können sich Verbraucherinnen und Verbraucher, Händlerinnen und Händler oder Expertinnen und Experten Informationen über energieverbrauchsrelevante Produkte, wie Produktdatenblätter oder EU-Energielabel, herunterladen.

    Ziel ist es, durch eine verbesserte Verbraucherinformation die bewusste Entscheidung für energieeffiziente Geräte zu erleichtern und so zur Energieeinsparung und damit zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

    Ein ähnliches Konzept wird mit der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verfolgt. Auch hierbei soll ein standardisiertes Energielabel mit PKW-typischen Zusatzinformationen eine schnelle und umfassende Verbraucherinformation sicherstellen. Die novellierte Pkw-EnVKV ist am 23. Februar 2024 in Kraft getreten.

    Die Verordnung 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, enthält spezifizierte Informations- und Reifenkennzeichnungspflichten für Lieferanten und Händler und gilt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar.

    Dies wird gemäß der Marktüberwachungsverordnung VO (EU) 2019/1020 durch Überwachungsmaßnahmen überprüft. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen sind Sanktionen gegen den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten möglich. Diese können bis zur Untersagung des Inverkehrbringens führen.

    Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung liegt bei den Ländern. Unter Fachaufsicht des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

    Weiterführende Informationen zu den Themen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie auf einer speziellen Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Gebäudeenergie

Heizen und warmes Wasser - diese Selbstverständlichkeiten unseres Alltags benötigen eine Menge Energie. In Deutschland werden etwa 40 Prozent der Endenergie für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung in den Gebäuden verwendet. Der Anteil des Endenergieverbrauchs für die Wärmebereitstellung in den privaten Haushalten in Thüringen beträgt sogar rund 53 Prozent. Fest steht, dass es gerade im Gebäudebereich immer noch ein enormes Einsparpotenzial besteht, was es zukünftig zu heben gilt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum ordnungsrechtlichen Rahmen, Daten zur Situation in Thüringen sowie Ansprechpartner für Energieberatungen.

  • Die so genannte EU-Gebäuderichtlinie soll dazu beitragen, den Energiebedarf der Mitgliedsländer und den Umfang ihrer CO₂-Emissionen zu senken sowie ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.

    Die im Jahr 2024 novellierte Richtlinie schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2030 als Nullemissionsgebäude gebaut werden müssen. Das heißt als Gebäude, in denen keine fossilen Brennstoffe mehr verbrannt werden. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits zwei Jahre früher (also ab 2028) erfüllen.

    Weiterhin hat die EU entschieden, dass – wann immer ein Altbau erweitert oder umfassend saniert wird – der neu geschaffene Gebäudeteil oder das gesamte Gebäude die Mindestanforderungen an ein so genanntes Niedrigstenergiegebäude erfüllen muss.

    Deutschland muss die novellierte EU-Richtlinie noch bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

  • Das im Jahr 2020 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz führte das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem Gesetz zusammen. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäuden in Deutschland. Welche Regelungen nach der GEG-Novelle aus dem Jahr 2023 für Sie gelten, können Sie im „Heizungswegweiser“ des Bundesbauministeriums erfahren.

    Weitere Orientierung bei der Frage, welche Wärmeversorgung bei Ihnen sinnvoll ist, können Sie aus der kommunalen Wärmeplanung entnehmen.

  • Mit der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten zum Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Jahr 2022 erfolgte die Übertragung der Zuständigkeit auf das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

  • Wenn Sie Fragen zur Auslegung des GEG haben, können Sie sich auf demGEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung erkundigen.

  • Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger finden Unterstützung in einer der 26 lokalen Beratungsstellen der Thüringer Verbraucherzentrale (VZTH). Durch die Förderung von Bund und Land ist die Energieberatung der VZTH für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Außerdem ist sie unabhängig und umfasst sowohl niedrigschwellige Energieeinsparmaßnahmen, als auch die Initialberatung bei investiven Maßnahmen bis hin zur Beratung bei Fragen zur Heizkostenabrechnung.
    Telefon: 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder im Web: Verbraucherzentrale Thüringen

     

    Ratsuchende Gemeinden, Landkreise, die Wirtschaft - einschließlich der Wohnungswirtschaft, können sich an die Landesenergieagentur (ThEGA) richten und erhalten dort eine initiale Energieberatung:
    Telefon: 0361 5603-220 oder im Web: ThEGA

    Über die vom Land geförderte Initialberatung hinaus ist Thüringen in ein starkes Netzwerk aus Energieeffizienz-Experten eingebunden. Diese Expertinnen und Experten beraten auch hinsichtlich von Fördermitteln: Energieeffizienz-Experten Liste der Deutschen Energieagentur

     

    Weitere Informationen zu Beratung und Förderung stehen Ihnen hier zur Verfügung: Fragen & Antworten zum Energiesparen

  • Wie sind die Wohngebäude in Thüringen beschaffen und wie werden sie beheizt? Darauf gibt die "Thüringer Wohngebäude- und Heizungstypologie" der Bauhaus-Universität Weimar, Ernst-Abbe-Hochschule Jena und der Hochschule Nordhausen Aufschluss. Daten über Nichtwohngebäude wurden von der Ecofys Germany GmbH in Zusammenarbeit mit dem Hamburg Institut Sustainable Strategy Consultants erarbeitet.

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