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Fördermöglichkeiten für private Bauherren sowie kommunale Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung

Richtlinie für die Förderung ausgewählter Vorhaben einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie von Anlagen zum Erstanschluss an die Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum)

Ziel dieser Richtlinie ist die Anschlussgraderhöhung an eine dem Stand der Technik entsprechende Trinkwasserversorgung beziehungsweise deren Wiederherstellung zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Bereitstellung von Trinkwasser.

Die Richtlinie wurde zum 30. Dezember 2025 um ein Jahr verlängert und tritt am 31. Dezember 2026 endgültig außer Kraft. Mit dem Auslaufen wird auch kein Förderprogramm für das Jahr 2027 aufgestellt. Zukünftig wird eine Förderung der Trinkwasserversorgung jedoch im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktion Fluss“ erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte zunächst dem Informationsschreiben vom 25. März 2026.

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