Bergbau und Geologie

Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Als oberste Bergbehörde fungiert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Es übt die Fachaufsicht über das ihm nachgeordnete Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) aus. Die Bergbehörde im TLUBN (Referate 84 bis 86) ist als Vollzugsbehörde zuständig für alle bergbaubezogenen Genehmigungen sowie für die Überwachung gemäß Bundesberggesetz. Dies betrifft die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, wie mineralischen Rohstoffen, Kalisalz und Erdwärme, in Thüringen. Eine weitere Aufgabe der Bergbehörde im TLUBN ist die Zuständigkeit für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach dem Thüringer Altbergbau- und unterirdische Hohlräume-Gesetz.
Für die Belange der Geologie des Freistaates Thüringen ist der Geologische Landesdienst im TLUBN (Referate 81 – 83) zuständig.
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Ein Schwerpunkt der Bergbehörde in Thüringen ist die Genehmigung und Überwachung (Aufsicht) der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen, Salzen sowie Erdwärme nach dem Bundesberggesetz (BBergG). Die Rohstoffgewinnung berührt wesentliche Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit und damit der Schaffung des gesellschaftlichen Wohlstandes in Thüringen. So werden in mehr als 200 übertägigen Gewinnungsstellen Rohstoffe, wie Hartgestein, Kalk, Kies und Sand, Ton und Gips gewonnen. Untertägig erfolgt in Thüringen aktuell der Abbau von Kali- und Steinsalz, Dolomit und Anhydrit.
Hierzu gehört auch die Genehmigung und Überwachung von Abschlussbetriebsplänen, die die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen nach Einstellung der Rohstoffgewinnung regeln. Nach der politischen Wende von 1990 kam es in Thüringen zur Einstellung vieler Bergbauaktivitäten. Die Stilllegung von Bergbaubetrieben über und unter Tage muss stets so gestaltet werden, dass von den Hinterlassenschaften des Bergbaus keine Gefährdungen mehr ausgehen. Hierfür sind umfängliche Sanierungsmaßnahmen sowie eine ordnungsgemäße Verwahrung (d.h. dauerhafte, wartungsfreie Sicherung) der stillgelegten Bergbauanlagen unverzichtbar. Ziel ist jeweils das Ende der Bergaufsicht.
Eine weitere Aufgabe der Thüringer Bergbehörde ist die Erfassung und Überwachung der mehrerer Tausend Altbergbauobjekte in Thüringen nach dem „Thüringer Altbergbau- und unterirdische Hohlräume-Gesetz“. Hier wurde bereits viel getan. So wurde z.B. eine Reihe von auflässigen Schächten endgültig verfüllt. Dennoch ist auch in Zukunft eine intensive Kontrolle unterschiedlicher Gefährdungspotenziale erforderlich. Auf Bergschadensereignisse muss stets unverzüglich reagiert werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Auch präventive Maßnahmen müssen fallweise getroffen werden.
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Der Geologische Landesdienst sammelt Informationen zu den hydrologischen und geologischen Verhältnissen Thüringens einschließlich der Böden, des Grundwassers, des Baugrundes und der Lagerstätten. Die aufbereiteten Informationen werden den Thüringer Behörden, der Wissenschaft, Wirtschaft und den Bürgern zur Verfügung gestellt. So wird auch die Bevölkerung über den Aufbau des Untergrundes von Thüringen unterrichtet.
Der Freistaat unterstützt zudem den Aufbau, die Entwicklung, die Zertifizierung sowie die Re-Validierung von Geoparks in Thüringen. Hierzu hat die Landesregierung ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Der Geologische Landesdienst berät die Geoparkträger fachlich und ist gleichzeitig Bewilligungsbehörde und zuständig für die Fördermittelkontrolle.
Derzeit gibt es vier Geoparks in Thüringen:
* UNESCO Global Geopark Thüringen Inselsberg - Drei Gleichen
* Nationaler Geopark Kyffhäuser
* Nationaler Geopark Schieferland
* UNESCO Global Geopark Harz- Braunschweiger Land – Ostfalen (mit dem nördlichen Teil des Landkreises Nordhausen) -
Die detaillierte Kenntnis des Untergrundes ist Voraussetzung einer verantwortungsvollen Daseinsvorsorge. Sie ermöglicht z.B. die sichere Gründung von Bauwerken, eine konfliktfreie und verantwortungsvolle Rohstoffnutzung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Grundwassers, die Gewinnung geothermischer Energie sowie eine optimierte Forst- und Landwirtschaft.
Die zentrale Aufgabe des Geologischen Landesdienstes ist deshalb die Erfassung und Dokumentation der Daten über den geologischen Untergrund sowie die Verfügbarmachung der Informationen zum Nutzen der Allgemeinheit - für Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger.
Die beratende Tätigkeit des Geologischen Landesdienstes wird z.B. benötigt für die
- Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen wie Kies, Gips, Steinsalz, Bausteine
- Erschließung und Schutz von Trinkwasser
- Sanierung von Altlasten
- Gewinnung geothermischer Energie
- Geologische Erforschung des Landes
- Förderung des Geo-Tourismus
- Ausweisung von Geotopen
- Gründung und Sicherung von Bauwerken
- Abschätzung von Georisiken (z.B. Rutschungen, Erdfälle)
- Planung von Verkehrstrassen (Autobahnen, Bahnlinien).
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, besitzt der Geologische Landesdienst von Thüringen vier Fachreferate (siehe unten Organisation Abt. 6), die sich mit folgenden Spezialgebieten der Geologie beschäftigen:
- Geologische Landesaufnahme
- Hydrogeologie
- Grundwasserschutz
- Rohstoffgeologie
- Ingenieurgeologie
- Georisiko
- Geotopschutz
- Geophysik
- Altbergbau
- Infrastrukturgeologie
- Geologisches Informations- und Datenzentrum von Thüringen
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Die geologische Landesaufnahme ist nach Geologiedatengesetz eine der zentralen Aufgaben jeder geologischen Landesbehörde. Sie umfasst die laufende Aktualisierung des Kenntnisstandes über die Zusammensetzung das Alter, die Verteilung und die Lagerungsverhältnisse der Gesteine an der Oberfläche und in der Tiefe. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in analogen und digitalen Produkten, wie Karten und Datenbanken. Diese werden im Kartendienst des TLUBN veröffentlicht und laufend aktuell gehalten. Auch die geochemischen, hydrogeologischen, ingenieurgeologischen, rohstoffgeologischen, geophysikalischen und bodenkundlichen Verhältnisse in Thüringen beschäftigen die Landesaufnahme. Sie schafft damit wichtige Grundlagen für Verwaltung, Wirtschaft und Forschung. Die Verbesserung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes, die Aktualisierung des geologischen Kartenwerkes und die Verfügbarmachung des Datenbestandes des Geologischen Landesdienstes für einen breiten Nutzerkreis hat Einfluss auf Entscheidungen für eine nachhaltige, umweltverträgliche und ressourcenschonende Landesnutzung. Sie ist Voraussetzung für die Optimierung der Tätigkeit geowissenschaftlich orientierter Unternehmen und Basis für einen effektiven Umweltschutz.
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Einer der wertvollsten geologischen Schätze ist das Grundwasser, dessen Nutzung für uns so selbstverständlich ist, dass wir den eigentlichen Wert sauberen Wassers gar nicht mehr wahrnehmen.
Die Hydrogeologie ist der Teil der Angewandten Geologie, der sich mit dem Grundwasser befasst. Sie ist ein Zweig der Geowissenschaften, der ursprünglich aus praktischen Aufgaben erwachsen, sich heute auch mit vielen rein wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Nach DIN 4049 Teil 1 ist Grundwasser unterirdisches Wasser, dass die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft bestimmt wird. Fragen der Herkunft des Grundwassers (Grundwasserneubildung), seines unterirdischen Laufes (Nährgebiet, Transitgebiet, Entlastungsgebiet), seiner Nutzung und nicht zuletzt auch seines Schutzes sind in erster Linie hydrogeologische Fragen und sind eng mit praktischen und wirtschaftlichen Problemstellungen verknüpft. Grundwasser entsteht weitgehend aus versickernden Anteilen der Niederschläge. Darüber hinaus kann es auch durch Versickerungen und/oder Versinkungen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Seen usw.) gebildet werden. Der wassererfüllte Bereich der Erdkruste, in dem sich in größerem Umfang Grundwasser bewegt, wird als Grundwasserleiter bezeichnet.
In Lockergesteinsgrundwasserleitern (Sand, Kies) erfolgt die Grundwasserbewegung über Porenräume, in Festgesteinsgrundwasserleitern dagegen fast ausschließlich über ein netzartiges System von Klüften, Spalten, Verwerfungs-, Schicht- und Bankungsfugen. Erfolgt die Grundwasserbewegung überwiegend über Lösungshohlräume, spricht man von Karstgrundwasserleitern als spezielle Form der Festgesteinsgrundwasserleiter.- Aufgaben der Hydrogeologie im Geologischen Landesdienst
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Grundwasser)
- Montanhydrologie
- Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
- Grundwasserüberwachung
- Datendienst Grundwasser-FIS Gewässer
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Mineralische Rohstoffe sind volkswirtschaftlich wichtige, nicht vermehrbare natürliche Ressourcen. Sie sind, geologisch bedingt, regional unterschiedlich verteilt, standortgebunden und stehen in Thüringen z. T. nur begrenzt zur Verfügung. Letzteres bedeutet, dass mit den Naturressourcen sparsam und schonend umgegangen werden muss. Gleichzeitig bestehen Forderungen der Volkswirtschaft zum Abbau nutzbarer Lagerstätten, da die Versorgung mit Rohstoffen eine wichtige Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bildet und somit auch zur Sicherung unseres Lebensstandards beiträgt.
Hauptaufgabe der lagerstättenwirtschaftlichen Arbeiten der Rohstoffgeologie in Thüringen ist, die bedarfsgerechte, verbrauchernahe und damit möglichst umweltverträgliche Bereitstellung von Rohstoffen für die Wirtschaft aus eigenen Lagerstätten zu sichern und dabei den Forderungen der Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Dem geologischen Bau des Landes und der Mannigfaltigkeit der vorkommenden Gesteine entsprechend, verfügt Thüringen über eine Vielfalt an mineralischen Rohstoffen. Demzufolge hat auch der Bergbau hier eine lange Tradition. Neben der Gewinnung von Kali- und Steinsalzen sowie Solen hat die Gewinnung der oberflächennahen Steine- und Erden-Rohstoffe große Bedeutung. Aber auch Vorkommen der Industrieminerale Flussspat und Schwerspat, von Erzen und von Schiefer sind bekannt. Die 1994 begonnene und seither fortlaufende Erfassung lagerstättenwirtschaftlich-statistischer Daten im Fachinformationssystem Rohstoffe erlaubt deren Auswertung im Rahmen der regelmäßig veröffentlichten "Lagerstättenwirtschaftlichen Jahresanalyse".
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Nicht überall ist der natürliche Untergrund Thüringens als Baugrund und Bauraum so beschaffen, dass man auf ihm jedes Bauwerk problemlos errichten könnte. Dies gilt schon für Einfamilienhäuser, besonders aber für anspruchsvollere Bauwerke wie Hoch- und Industriebauten, Verkehrstrassen mit ihren Tunneln und Brücken und Talsperren ebenso für Bergwerke und Deponien.
Der natürliche Untergrund ist für den Bauingenieur ein Baustoff auf dem, in dem und mit dem gebaut werden muss. Um diesen Baustoff optimal einsetzen zu können, müssen seine Eigenschaften wie Festigkeit, Verformbarkeit, hydraulisches Verhalten usw. mit einem für den Ingenieur verständlichen berechenbaren Modell beschrieben werden.
Dieser Untergrund ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Entstehungsweise und Materialzusammensetzung sowie mannigfacher Beanspruchung durch erdinnere Kräfte, Verwitterung und Erosion oft sehr inhomogen ausgebildet. Deshalb ist der Baugrund, bei Bauvorhaben, jedes Mal neu zu erkunden und in Hinblick auf seine lokalen geotechnischen Eigenschaften zu beschreiben. Zu diesem Zweck sind Aufschlüsse zu dokumentieren, ggf. spezielle Karten anzufertigen, Bohrungen und Sondierungen durchzuführen, Proben zu entnehmen und ihre geotechnischen Eigenschaften zu untersuchen oder gar aufwändige geomechanische Feldversuche durchzuführen.
Hier sind Fachleute vonnöten, die nicht nur geologische Fakten deuten können, sondern sie auch in die Sprache des Ingenieurs übersetzen können: eben die Ingenieurgeologen an der Schnittstelle: Geologie-Bauwesen.
In der TLUG werden diese Aufgaben von den Mitarbeitern des Ref. 64 - Ingenieurgeologie - wahrgenommen. Sie verstehen sich als staatliche Experten der Geosphären-Ressource "Baugrund/Bauraum" mit einem weiten Aufgabenfeld:
- hoheitliche Grundlagenaufgaben wie die ingenieurgeologische Landesaufnahme im Hinblick auf Planungshilfen und Georisiken
- Aufbau und Pflege ingenieurgeologischer Fachdatenbanken
- umfängliche Auskunfts-, Beratungs- und Untersuchungstätigkeit für Behörden, Wirtschaft und betroffene Bürger
- Wahrnehmung von Aufgaben als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß Baugesetzbuch für die Bauleitplanung von Gebietskörperschaften
- landesweite Erhebung von Fachdaten, um öffentlich verfügbare Informationsträger zu erstellen
- Prüfungen von Stauanlagen jeglicher Art in Thüringen in ingenieurgeologischer, bodenmechanischer und grundbautechnischer Sicht; Beteiligung bei Voruntersuchung für Standortplanung, Untersuchung und Überwachung vor und während der Bauausführung, Überwachung des Probestaus und Staubetriebes, Mitarbeit in der Talsperrenaufsicht Thüringens
- fachbehördliche Vorhabensbegleitung von Bauvorhaben, die für die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens bedeutsam sind.
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Bei der Erfassung von Georisiken werden Subrosionsobjekte und Massenbewegungen landesweit dokumentiert und katalogisiert sowie Kommunen bei der Sicherung derartiger Erscheinungen in Siedlungsgebieten beraten. Dabei blickt der Geologische Landesdienst auf jahrzentelange Expertise in der Erkundung, Dokumentation und Bewertung von Subrosionsobjekten zurück. Eng verbunden damit ist die Ingenieurgeologie, die die Geosphären-Ressource "Baugrund/Bauraum" bearbeitet.
Die Erdbebenaktivität in Thüringen wird mit seismischen Stationen des Thüringer Seismologischen Netzes (TSN) überwacht und somit in Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Aufgaben des Landeserdbebendienstes wahrgenommen.
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Thüringen ist sowohl geologisch als auch landschaftlich ein vielseitig geprägtes Bundesland, zudem eines der Geburtsländer der Geologie als Wissenschaft und zeichnet sich durch eine Vielfalt bekannter geologischer und montanwissenschaftlicher Lokalitäten aus.
Der Schutz geologischer Naturdenkmale ist eng mit dem Bestreben der Menschen verbunden, die Entstehungsgeschichte der Gesteine und die Entwicklung des Lebens auf der Erde zu erkennen, zu bewerten und sich an der Schönheit und Eigenart der Bildungen zu erfreuen.
Lange Zeit bestand in Deutschland kein eindeutiger und einheitlicher Begriff für die besonderen Bildungen der unbelebten Natur. Im Auftrag der Direktorenkonferenz der Geologischen Dienste der Länder der Bundesrepublik Deutschland wurde 1992 begonnen, eine "Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland - Leitfaden der Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland" zu erarbeiten, welche 1996 vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn-Bad Godesberg herausgegeben wurde.
Nach der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 24/1994 war die Thüringer Landesanstalt für Geologie im Rahmen der Trägerschaft öffentlicher Belange mit dem "Denkmalschutz für geologische Naturdenkmale" betraut. Diese Beauftragung schließt die Beratung der Naturschutzbehörden sowie die Aufnahme und Bewertung der Schutzwürdigkeit der Objekte ein.
Im Zuge der möglichst vollständigen Erfassung der geschützten geologischen Naturdenkmale wurden 1994 die im Geologischen Landesdienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vorhandenen Unterlagen mit denen der unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte abgestimmt und ergänzt.
Geoparks und Geoparkprojekte in Thüringen
In Geoparks soll die Bedeutung geologischer und geomorphologischer Prozesse für die natürlichen Ressourcen, aber auch für die Landnutzung, die Oberflächengestaltung sowie die Wirtschafts- und Kulturgeschichte für eine breite Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden. Dieser Ansatz erfordert gemeinsames Handeln aller Beteiligten und die Zusammenarbeit unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Dabei stehen die wirtschaftliche Entwicklung, die Tourismusförderung und Freizeitgestaltung im Vordergrund.
Geoparks stellen damit im Unterschied zu den Naturparks keine (neue) rechtsverbindliche Schutzkategorie dar, sondern sollen unter dem Aspekt des Erhaltes und der Pflege der Geotope sowie der Umweltbildung vorallem der touristischen Erschließung und Vermarktung dienen.
Folgende Geoparkprojekte unterschiedlichen Realisierungsstadiums existieren in Thüringen:
- Geopark Harz - Braunschweiger Land - Ostfalen mit dem nördlichen Teil des Landkreises Nordhausen
- Geopark Kyffhäuser im Kyffhäuserkreis mit Teilgebieten der Landkreise Sömmerda und Nordhausen sowie Sangerhausen in Sachsen-Anhalt
- Thüringer Geopark Inselsberg - Drei Gleichen
- Geopark-Projekt Thüringisch-Fränkische Schieferland
- Nationale GeoParks in Deutschland
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Bereits in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts begannen in Thüringen erste geophysikalische Regionalvermessungen im Rahmen der Reichsaufnahme zur Erweiterung des Kenntnisstandes der tieferen geologischen Strukturen. Vermessungen größerer Gebiete folgten zu Beginn der 1950er Jahre, um die Erkundung von volkswirtschaftlich bedeutsamen Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas, Spat, Salz, Uran, Eisen- und anderer Erze, Bau- und Zuschlagstoffe etc. zu forcieren. In den nachfolgenden Jahren bis 1990 wurde der Geophysik ein hoher Stellenwert bei der Verstärkung des geologischen Wissensstandes eingeräumt. Großflächige Untersuchungen, zuletzt auch mittels Aerogeophysik, wurden durchgeführt. Diese umfangreichen Daten befinden sich im Datenspeicher Leipzig.
Erbe des thüringischen Anteils im geophysikalischen Fundus ist der Freistaat Thüringen. Verwalter und Nutzer im Rahmen der geologischen Landesaufnahme und der angewandten Bereiche ist der in das TLUBN integrierte Geologische Landesdienst.
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Der Bereich Infrastrukturgeologie bündelt das Wissen der Geologischen Landesaufnahme, der Grundlagenforschung verschiedener geowissenschaftlicher Disziplinen und der angewandten Bereiche wie der Hydrogeologie, der Ingenieurgeologie, der Rohstoffgeologie, der Bodengeologie etc. für geowissenschaftliche Stellungnahmen und Beratungen, die im Rahmen der Raumordnung, Landesplanung und Bauleitplanung und von Genehmigungsverfahren erforderlich werden.
Der Schwerpunkt des Bereiches Infrastrukturgeologie liegt folglich in der Wahrnehmung der Aufgaben des Geologischen Landesdienstes der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) als Träger öffentlicher Belange (TÖB).
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Hinsichtlich ihrer zu vertretenden Belange nehmen sowohl die Bergbaureferate als auch der Geologische Landesdienst als Träger öffentlicher Belange Stellung. Dabei werden die Einzelbereiche gebündelt und als Gesamtstellungnahme an die Antragssteller weitergereicht.
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Das Geologische Landesarchiv des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz besteht aus dem Geologischen Probenarchiv Thüringen (GeoPAT) sowie dem Schriftgut-, Karten- und Bohrarchiv. Es entstand im Rahmen der Tätigkeit der geologischen Landesverwaltung sowie weiterer Behörden und Einrichtungen des Landes über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren und wird kontinuierlich erweitert und gepflegt.
Auf Basis des seit dem 30.06.2020 als Nachfolger des Lagerstättengesetzes gültigen Geologiedatengesetzes (GeolDG) werden im Geologischen Landesarchiv umfangreiche analoge und digitale geowissenschaftliche Bestände und Gesteinsbohrkerne, z. B. aus der Rohstoff-, Ingenieur- und Hydrogeologie, der Bodenkunde sowie der geologischen Landesaufnahme archiviert. In Verantwortung des Referats 81 „Geologische Landesaufnahme, Geologische Landesarchiv“ des TLUBN werden die geowissenschaftlichen Datenbestände sowie Bohrkerne und Proben dauerhaft gesichert, gepflegt und zur internen und öffentlichen Nutzung bereitgestellt. Der Bestand wird kontinuierlich digital erschlossen.
Geologisches Probenarchiv Thüringen (GeoPAT)
Im Geologischen Probenarchiv Thüringen (GEOPAT) am Standort Niederpöllnitz werden mehr als 216.000 Bohrkernmeter und Probenmaterial aus geologischen Untersuchungen dauerhaft aufbewahrt und können öffentlich bereitgestellt werden. Das Archiv beinhaltet weiterhin die umfangreiche Thüringer Messtischblattsammlung (Petrographische Sammlung), die Lagerstättensammlung, die Mineralogische Sammlung, die Palynologische Sammlung und Probensammlungen einzelner Großinfrastruktur- und Rohstoffexplorationsprojekte.
Schriftgutarchiv
Im Schriftgutarchiv lagern ca. 730 lfm Akten aus den Fachbereichen: Geologische Grundlagen, Geophysik, Rohstoffgeologie, Ingenieurgeologie, Infrastrukturgeologie, Bodenkunde und Hydrogeologie. Die Archivdokumente werden seit den 1990er Jahren in digitalen Katalogen erfasst. Bestimmte Fachdaten, wie Schichtenverzeichnisse, (hydro) geochemische Analysedaten und die seismischen Profile werden fortlaufend in Fachinformationssystemen eingepflegt und über den Kartendienst des TLUBN veröffentlicht.
Kartenarchiv
Eine Digitale Geologische Karte ganz Thüringens mit allen Attributen ist im Maßstab 1:25.000 und 1:200.000 vorhanden und über den Kartendienst des TLUBN öffentlich zugänglich (link). Im analogen Kartenarchiv sind aktuell ca. 6500 thematisch Kartenblätter archiviert, welche bei Bedarf digitalisiert werden.
Bohrarchiv
Das Bohrarchiv des TLUBN beinhalten zzt. ca. 200 lfm Bohrakten von ca. 180.000 Bohrungen aus Thüringen. Die Schichtenverzeichnisse und weitere Fachinformationen sind zu größeren Teilen über die Bohrdatenbank des TLUBN abrufbar und sind über die Bohrpunktkarte Deutschland veröffentlicht.
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Weitere Informationen
Strahlenschutz
Jeder Mensch ist im Alltag Strahlung unterschiedlicher Art ausgesetzt. Dabei kann diese natürlicher oder künstlicher Herkunft sein. Egal, ob vom Menschen gemacht oder in der Natur vorkommend, unterscheidet man zwischen nichtionisierender Strahlung, wie optischer Strahlung (also sichtbarem Licht, Infrarot- und UV-Strahlung) und elektromagnetischen Feldern (siehe auch Immissionsschutz), und ionisierender Strahlung, zu der Röntgenstrahlung und Strahlung radioaktiver Stoffe gehören. Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz speziell vor ionisierender Strahlung. In der Frage der Anwendung ionisierender Strahlung orientiert sich der Strahlenschutz an den Grundsätzen der Rechtfertigung, der Dosisbegrenzung und der Minimierung/Optimierung. Daraus ergibt sich, dass jede Anwendung ionisierender Strahlung durch einen gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt sein muss. Um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden, müssen Grenzwerte festgelegt und eingehalten werden. Das Atom- und das Strahlenschutzgesetz sowie deren untergesetzliche Regelwerke normieren den Schutz vor der schädlichen Wirkung von Radioaktivität..
In Thüringen bestimmt die Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts die Zuständigkeiten der jeweiligen Ministerien und Ämter.
Vereinfacht dargestellt, gliedern sich die Zuständigkeiten in Thüringen so:
Das Thüringer Umweltministerium beaufsichtigt alle Anwendungen im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist die Genehmigungsbehörde für Tätigkeiten mit Strahlenbelastung, z.B. in der Nuklearmedizin.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist die strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Das TLV kontrolliert die Anwendung von Strahlung, z.B. bei Thüringer Betrieben und Arztpraxen. Ausgenommen hiervon ist der Bergbau, den das TLUBN kontrolliert.
Wichtige Arbeitsschwerpunkte des Strahlenschutzes in Thüringen sind:
Endlagersuche
2013 beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands ein Endlagerstandort gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit von radioaktiven Abfällen für den Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die Suche nach diesem Endlagerstandort ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – zuständig für die Suche ist der Bund. Koordiniert wird die Endlagersuche vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie der extra zum Zweck der Endlagerung eingerichteten Vorhabenträgerin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Als Grundlage des Suchverfahrens hat der Gesetzgeber 2017 das Standortauswahlgesetz (StandAG) beschlossen und das Standortauswahlverfahren auf einer weißen Landkarte neu gestartet. Die Auswahl des Endlagerstandorts erfolgt anhand seiner Eignung nach rein wissenschaftlichen Kriterien und in einem transparenten und ergebnisoffenem Suchverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Einen Überblick zu den aktuell anstehenden Terminen finden Sie hier:
Begleitgremium - Termine (nationales-begleitgremium.de)
https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/
Für Thüringen wird die Endlagersuche durch das Thüringer Umweltministerium sowie durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet. Weiterführende Inhalte finden Sie auf der Internetseite des TLUBN.
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Standortauswahlverfahren"
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Endlagersicherheit"
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