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Bergbau und Geologie

Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Als oberste Bergbehörde fungiert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Es übt die Fachaufsicht über das ihm nachgeordnete Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) aus. Die Bergbehörde im TLUBN (Referate 84 bis 86) ist als Vollzugsbehörde zuständig für alle bergbaubezogenen Genehmigungen sowie für die Überwachung gemäß Bundesberggesetz. Dies betrifft die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, wie mineralischen Rohstoffen, Kalisalz und Erdwärme, in Thüringen. Eine weitere Aufgabe der Bergbehörde im TLUBN ist die Zuständigkeit für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach dem Thüringer Altbergbau- und unterirdische Hohlräume-Gesetz.

Für die Belange der Geologie des Freistaates Thüringen ist der Geologische Landesdienst im TLUBN (Referate 81 – 83) zuständig.

 

  • Ein Schwerpunkt der Bergbehörde in Thüringen ist die Genehmigung und Überwachung (Aufsicht) der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen, Salzen sowie Erdwärme nach dem Bundesberggesetz (BBergG). Die Rohstoffgewinnung berührt wesentliche Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit und damit der Schaffung des gesellschaftlichen Wohlstandes in Thüringen. So werden in mehr als 200 übertägigen Gewinnungsstellen Rohstoffe, wie Hartgestein, Kalk, Kies und Sand, Ton und Gips gewonnen. Untertägig erfolgt in Thüringen aktuell der Abbau von Kali- und Steinsalz, Dolomit und Anhydrit.

    Hierzu gehört auch die Genehmigung und Überwachung von Abschlussbetriebsplänen, die die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen nach Einstellung der Rohstoffgewinnung regeln. Nach der politischen Wende von 1990 kam es in Thüringen zur Einstellung vieler Bergbauaktivitäten. Die Stilllegung von Bergbaubetrieben über und unter Tage muss stets so gestaltet werden, dass von den Hinterlassenschaften des Bergbaus keine Gefährdungen mehr ausgehen. Hierfür sind umfängliche Sanierungsmaßnahmen sowie eine ordnungsgemäße Verwahrung (d.h. dauerhafte, wartungsfreie Sicherung) der stillgelegten Bergbauanlagen unverzichtbar. Ziel ist jeweils das Ende der Bergaufsicht.

    Eine weitere Aufgabe der Thüringer Bergbehörde ist die Erfassung und Überwachung der mehrerer Tausend Altbergbauobjekte in Thüringen nach dem „Thüringer Altbergbau- und unterirdische Hohlräume-Gesetz“. Hier wurde bereits viel getan. So wurde z.B. eine Reihe von auflässigen Schächten endgültig verfüllt. Dennoch ist auch in Zukunft eine intensive Kontrolle unterschiedlicher Gefährdungspotenziale erforderlich. Auf Bergschadensereignisse muss stets unverzüglich reagiert werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Auch präventive Maßnahmen müssen fallweise getroffen werden.

  • Der Geologische Landesdienst sammelt Informationen zu den hydrologischen und geologischen Verhältnissen Thüringens einschließlich der Böden, des Grundwassers, des Baugrundes und der Lagerstätten. Die aufbereiteten Informationen werden den Thüringer Behörden, der Wissenschaft, Wirtschaft und den Bürgern zur Verfügung gestellt. So wird auch die Bevölkerung über den Aufbau des Untergrundes von Thüringen unterrichtet.

    Der Freistaat unterstützt zudem den Aufbau, die Entwicklung, die Zertifizierung sowie die Re-Validierung von Geoparks in Thüringen. Hierzu hat die Landesregierung ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Der Geologische Landesdienst berät die Geoparkträger fachlich und ist gleichzeitig Bewilligungsbehörde und zuständig für die Fördermittelkontrolle.

    Derzeit gibt es vier Geoparks in Thüringen:

    * UNESCO Global Geopark Thüringen Inselsberg - Drei Gleichen
    * Nationaler Geopark Kyffhäuser
    * Nationaler Geopark Schieferland
    * UNESCO Global Geopark Harz- Braunschweiger Land – Ostfalen (mit dem nördlichen Teil des Landkreises Nordhausen)

  • Die detaillierte Kenntnis des Untergrundes ist Voraussetzung einer verantwortungsvollen Daseinsvorsorge. Sie ermöglicht z.B. die sichere Gründung von Bauwerken, eine konfliktfreie und verantwortungsvolle Rohstoffnutzung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Grundwassers, die Gewinnung geothermischer Energie sowie eine optimierte Forst- und Landwirtschaft.

    Die zentrale Aufgabe des Geologischen Landesdienstes ist deshalb die Erfassung und Dokumentation der Daten über den geologischen Untergrund sowie die Verfügbarmachung der Informationen zum Nutzen der Allgemeinheit - für Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger.

    Die beratende Tätigkeit des Geologischen Landesdienstes wird z.B. benötigt für die

    • Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen wie Kies, Gips, Steinsalz, Bausteine
    • Erschließung und Schutz von Trinkwasser
    • Sanierung von Altlasten
    • Gewinnung geothermischer Energie
    • Geologische Erforschung des Landes
    • Förderung des Geo-Tourismus
    • Ausweisung von Geotopen
    • Gründung und Sicherung von Bauwerken
    • Abschätzung von Georisiken (z.B. Rutschungen, Erdfälle)
    • Planung von Verkehrstrassen (Autobahnen, Bahnlinien).

    Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, besitzt der Geologische Landesdienst von Thüringen vier Fachreferate (siehe unten Organisation Abt. 6), die sich mit folgenden Spezialgebieten der Geologie beschäftigen:

    • Geologische Landesaufnahme
    • Hydrogeologie
    • Grundwasserschutz
    • Rohstoffgeologie
    • Ingenieurgeologie
    • Georisiko
    • Geotopschutz
    • Geophysik
    • Altbergbau
    • Infrastrukturgeologie
    • Geologisches Informations- und Datenzentrum von Thüringen
  • Die geologische Landesaufnahme ist nach Geologiedatengesetz eine der zentralen Aufgaben jeder geologischen Landesbehörde. Sie umfasst die laufende Aktualisierung des Kenntnisstandes über die Zusammensetzung das Alter, die Verteilung und die Lagerungsverhältnisse der Gesteine an der Oberfläche und in der Tiefe. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in analogen und digitalen Produkten, wie Karten und Datenbanken. Diese werden im Kartendienst des TLUBN veröffentlicht und laufend aktuell gehalten. Auch die geochemischen, hydrogeologischen, ingenieurgeologischen, rohstoffgeologischen, geophysikalischen und bodenkundlichen Verhältnisse in Thüringen beschäftigen die Landesaufnahme. Sie schafft damit wichtige Grundlagen für Verwaltung, Wirtschaft und Forschung. Die Verbesserung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes, die Aktualisierung des geologischen Kartenwerkes und die Verfügbarmachung des Datenbestandes des Geologischen Landesdienstes für einen breiten Nutzerkreis hat Einfluss auf Entscheidungen für eine nachhaltige, umweltverträgliche und ressourcenschonende Landesnutzung. Sie ist Voraussetzung für die Optimierung der Tätigkeit geowissenschaftlich orientierter Unternehmen und Basis für einen effektiven Umweltschutz.

  • Einer der wertvollsten geologischen Schätze ist das Grundwasser, dessen Nutzung für uns so selbstverständlich ist, dass wir den eigentlichen Wert sauberen Wassers gar nicht mehr wahrnehmen.
    Die Hydrogeologie ist der Teil der Angewandten Geologie, der sich mit dem Grundwasser befasst. Sie ist ein Zweig der Geowissenschaften, der ursprünglich aus praktischen Aufgaben erwachsen, sich heute auch mit vielen rein wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Nach DIN 4049 Teil 1 ist Grundwasser unterirdisches Wasser, dass die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft bestimmt wird. Fragen der Herkunft des Grundwassers (Grundwasserneubildung), seines unterirdischen Laufes (Nährgebiet, Transitgebiet, Entlastungsgebiet), seiner Nutzung und nicht zuletzt auch seines Schutzes sind in erster Linie hydrogeologische Fragen und sind eng mit praktischen und wirtschaftlichen Problemstellungen verknüpft. Grundwasser entsteht weitgehend aus versickernden Anteilen der Niederschläge. Darüber hinaus kann es auch durch Versickerungen und/oder Versinkungen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Seen usw.) gebildet werden. Der wassererfüllte Bereich der Erdkruste, in dem sich in größerem Umfang Grundwasser bewegt, wird als Grundwasserleiter bezeichnet.
    In Lockergesteinsgrundwasserleitern (Sand, Kies) erfolgt die Grundwasserbewegung über Porenräume, in Festgesteinsgrundwasserleitern dagegen fast ausschließlich über ein netzartiges System von Klüften, Spalten, Verwerfungs-, Schicht- und Bankungsfugen. Erfolgt die Grundwasserbewegung überwiegend über Lösungshohlräume, spricht man von Karstgrundwasserleitern als spezielle Form der Festgesteinsgrundwasserleiter.

    • Aufgaben der Hydrogeologie im Geologischen Landesdienst
    • Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Grundwasser)
    • Montanhydrologie
    • Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
    • Grundwasserüberwachung
    • Datendienst Grundwasser-FIS Gewässer
  • Mineralische Rohstoffe sind volkswirtschaftlich wichtige, nicht vermehrbare natürliche Ressourcen. Sie sind, geologisch bedingt, regional unterschiedlich verteilt, standortgebunden und stehen in Thüringen z. T. nur begrenzt zur Verfügung. Letzteres bedeutet, dass mit den Naturressourcen sparsam und schonend umgegangen werden muss. Gleichzeitig bestehen Forderungen der Volkswirtschaft zum Abbau nutzbarer Lagerstätten, da die Versorgung mit Rohstoffen eine wichtige Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bildet und somit auch zur Sicherung unseres Lebensstandards beiträgt.

    Hauptaufgabe der lagerstättenwirtschaftlichen Arbeiten der Rohstoffgeologie in Thüringen ist, die bedarfsgerechte, verbrauchernahe und damit möglichst umweltverträgliche Bereitstellung von Rohstoffen für die Wirtschaft aus eigenen Lagerstätten zu sichern und dabei den Forderungen der Nachhaltigkeit gerecht zu werden.

    Dem geologischen Bau des Landes und der Mannigfaltigkeit der vorkommenden Gesteine entsprechend, verfügt Thüringen über eine Vielfalt an mineralischen Rohstoffen. Demzufolge hat auch der Bergbau hier eine lange Tradition. Neben der Gewinnung von Kali- und Steinsalzen sowie Solen hat die Gewinnung der oberflächennahen Steine- und Erden-Rohstoffe große Bedeutung. Aber auch Vorkommen der Industrieminerale Flussspat und Schwerspat, von Erzen und von Schiefer sind bekannt. Die 1994 begonnene und seither fortlaufende Erfassung lagerstättenwirtschaftlich-statistischer Daten im Fachinformationssystem Rohstoffe erlaubt deren Auswertung im Rahmen der regelmäßig veröffentlichten "Lagerstättenwirtschaftlichen Jahresanalyse".

  • Nicht überall ist der natürliche Untergrund Thüringens als Baugrund und Bauraum so beschaffen, dass man auf ihm jedes Bauwerk problemlos errichten könnte. Dies gilt schon für Einfamilienhäuser, besonders aber für anspruchsvollere Bauwerke wie Hoch- und Industriebauten, Verkehrstrassen mit ihren Tunneln und Brücken und Talsperren ebenso für Bergwerke und Deponien.

    Der natürliche Untergrund ist für den Bauingenieur ein Baustoff auf dem, in dem und mit dem gebaut werden muss. Um diesen Baustoff optimal einsetzen zu können, müssen seine Eigenschaften wie Festigkeit, Verformbarkeit, hydraulisches Verhalten usw. mit einem für den Ingenieur verständlichen berechenbaren Modell beschrieben werden.

    Dieser Untergrund ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Entstehungsweise und Materialzusammensetzung sowie mannigfacher Beanspruchung durch erdinnere Kräfte, Verwitterung und Erosion oft sehr inhomogen ausgebildet. Deshalb ist der Baugrund, bei Bauvorhaben, jedes Mal neu zu erkunden und in Hinblick auf seine lokalen geotechnischen Eigenschaften zu beschreiben. Zu diesem Zweck sind Aufschlüsse zu dokumentieren, ggf. spezielle Karten anzufertigen, Bohrungen und Sondierungen durchzuführen, Proben zu entnehmen und ihre geotechnischen Eigenschaften zu untersuchen oder gar aufwändige geomechanische Feldversuche durchzuführen.

    Hier sind Fachleute vonnöten, die nicht nur geologische Fakten deuten können, sondern sie auch in die Sprache des Ingenieurs übersetzen können: eben die Ingenieurgeologen an der Schnittstelle: Geologie-Bauwesen.

    In der TLUG werden diese Aufgaben von den Mitarbeitern des Ref. 64 - Ingenieurgeologie - wahrgenommen. Sie verstehen sich als staatliche Experten der Geosphären-Ressource "Baugrund/Bauraum" mit einem weiten Aufgabenfeld:

    • hoheitliche Grundlagenaufgaben wie die ingenieurgeologische Landesaufnahme im Hinblick auf Planungshilfen und Georisiken
    • Aufbau und Pflege ingenieurgeologischer Fachdatenbanken
    • umfängliche Auskunfts-, Beratungs- und Untersuchungstätigkeit für Behörden, Wirtschaft und betroffene Bürger
    • Wahrnehmung von Aufgaben als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß Baugesetzbuch für die Bauleitplanung von Gebietskörperschaften
    • landesweite Erhebung von Fachdaten, um öffentlich verfügbare Informationsträger zu erstellen
    • Prüfungen von Stauanlagen jeglicher Art in Thüringen in ingenieurgeologischer, bodenmechanischer und grundbautechnischer Sicht; Beteiligung bei Voruntersuchung für Standortplanung, Untersuchung und Überwachung vor und während der Bauausführung, Überwachung des Probestaus und Staubetriebes, Mitarbeit in der Talsperrenaufsicht Thüringens
    • fachbehördliche Vorhabensbegleitung von Bauvorhaben, die für die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens bedeutsam sind.
  • Bei der Erfassung von Georisiken werden Subrosionsobjekte und Massenbewegungen landesweit dokumentiert und katalogisiert sowie Kommunen bei der Sicherung derartiger Erscheinungen in Siedlungsgebieten beraten. Dabei blickt der Geologische Landesdienst auf jahrzentelange Expertise in der Erkundung, Dokumentation und Bewertung von Subrosionsobjekten zurück. Eng verbunden damit ist die Ingenieurgeologie, die die Geosphären-Ressource "Baugrund/Bauraum" bearbeitet.

    Die Erdbebenaktivität in Thüringen wird mit seismischen Stationen des Thüringer Seismologischen Netzes (TSN) überwacht und somit in Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Aufgaben des Landeserdbebendienstes wahrgenommen.

     

  • Thüringen ist sowohl geologisch als auch landschaftlich ein vielseitig geprägtes Bundesland, zudem eines der Geburtsländer der Geologie als Wissenschaft und zeichnet sich durch eine Vielfalt bekannter geologischer und montanwissenschaftlicher Lokalitäten aus.

    Der Schutz geologischer Naturdenkmale ist eng mit dem Bestreben der Menschen verbunden, die Entstehungsgeschichte der Gesteine und die Entwicklung des Lebens auf der Erde zu erkennen, zu bewerten und sich an der Schönheit und Eigenart der Bildungen zu erfreuen.

    Lange Zeit bestand in Deutschland kein eindeutiger und einheitlicher Begriff für die besonderen Bildungen der unbelebten Natur. Im Auftrag der Direktorenkonferenz der Geologischen Dienste der Länder der Bundesrepublik Deutschland wurde 1992 begonnen, eine "Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland - Leitfaden der Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland" zu erarbeiten, welche 1996 vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn-Bad Godesberg herausgegeben wurde.

    Nach der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 24/1994 war die Thüringer Landesanstalt für Geologie im Rahmen der Trägerschaft öffentlicher Belange mit dem "Denkmalschutz für geologische Naturdenkmale" betraut. Diese Beauftragung schließt die Beratung der Naturschutzbehörden sowie die Aufnahme und Bewertung der Schutzwürdigkeit der Objekte ein.

    Im Zuge der möglichst vollständigen Erfassung der geschützten geologischen Naturdenkmale wurden 1994 die im Geologischen Landesdienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vorhandenen Unterlagen mit denen der unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte abgestimmt und ergänzt.

    Geoparks und Geoparkprojekte in Thüringen

    In Geoparks soll die Bedeutung geologischer und geomorphologischer Prozesse für die natürlichen Ressourcen, aber auch für die Landnutzung, die Oberflächengestaltung sowie die Wirtschafts- und Kulturgeschichte für eine breite Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden. Dieser Ansatz erfordert gemeinsames Handeln aller Beteiligten und die Zusammenarbeit unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Dabei stehen die wirtschaftliche Entwicklung, die Tourismusförderung und Freizeitgestaltung im Vordergrund.

    Geoparks stellen damit im Unterschied zu den Naturparks keine (neue) rechtsverbindliche Schutzkategorie dar, sondern sollen unter dem Aspekt des Erhaltes und der Pflege der Geotope sowie der Umweltbildung vorallem der touristischen Erschließung und Vermarktung dienen.

    Folgende Geoparkprojekte unterschiedlichen Realisierungsstadiums existieren in Thüringen:

    • Geopark Harz - Braunschweiger Land - Ostfalen mit dem nördlichen Teil des Landkreises Nordhausen
    • Geopark Kyffhäuser im Kyffhäuserkreis mit Teilgebieten der Landkreise Sömmerda und Nordhausen sowie Sangerhausen in Sachsen-Anhalt
    • Thüringer Geopark Inselsberg - Drei Gleichen
    • Geopark-Projekt Thüringisch-Fränkische Schieferland
    • Nationale GeoParks in Deutschland
  • Bereits in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts begannen in Thüringen erste geophysikalische Regionalvermessungen im Rahmen der Reichsaufnahme zur Erweiterung des Kenntnisstandes der tieferen geologischen Strukturen. Vermessungen größerer Gebiete folgten zu Beginn der 1950er Jahre, um die Erkundung von volkswirtschaftlich bedeutsamen Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas, Spat, Salz, Uran, Eisen- und anderer Erze, Bau- und Zuschlagstoffe etc. zu forcieren. In den nachfolgenden Jahren bis 1990 wurde der Geophysik ein hoher Stellenwert bei der Verstärkung des geologischen Wissensstandes eingeräumt. Großflächige Untersuchungen, zuletzt auch mittels Aerogeophysik, wurden durchgeführt. Diese umfangreichen Daten befinden sich im Datenspeicher Leipzig.

    Erbe des thüringischen Anteils im geophysikalischen Fundus ist der Freistaat Thüringen. Verwalter und Nutzer im Rahmen der geologischen Landesaufnahme und der angewandten Bereiche ist der in das TLUBN integrierte Geologische Landesdienst.

  • Der Bereich Infrastrukturgeologie bündelt das Wissen der Geologischen Landesaufnahme, der Grundlagenforschung verschiedener geowissenschaftlicher Disziplinen und der angewandten Bereiche wie der Hydrogeologie, der Ingenieurgeologie, der Rohstoffgeologie, der Bodengeologie etc. für geowissenschaftliche Stellungnahmen und Beratungen, die im Rahmen der Raumordnung, Landesplanung und Bauleitplanung und von Genehmigungsverfahren erforderlich werden.

    Der Schwerpunkt des Bereiches Infrastrukturgeologie liegt folglich in der Wahrnehmung der Aufgaben des Geologischen Landesdienstes der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) als Träger öffentlicher Belange (TÖB).

  • Hinsichtlich ihrer zu vertretenden Belange nehmen sowohl die Bergbaureferate als auch der Geologische Landesdienst als Träger öffentlicher Belange Stellung. Dabei werden die Einzelbereiche gebündelt und als Gesamtstellungnahme an die Antragssteller weitergereicht.

  • Das Geologische Landesarchiv des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz besteht aus dem Geologischen Probenarchiv Thüringen (GeoPAT) sowie dem Schriftgut-, Karten- und Bohrarchiv. Es entstand im Rahmen der Tätigkeit der geologischen Landesverwaltung sowie weiterer Behörden und Einrichtungen des Landes über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren und wird kontinuierlich erweitert und gepflegt.

    Auf Basis des seit dem 30.06.2020 als Nachfolger des Lagerstättengesetzes gültigen Geologiedatengesetzes (GeolDG) werden im Geologischen Landesarchiv umfangreiche analoge und digitale geowissenschaftliche Bestände und Gesteinsbohrkerne, z. B. aus der Rohstoff-, Ingenieur- und Hydrogeologie, der Bodenkunde sowie der geologischen Landesaufnahme archiviert. In Verantwortung des Referats 81 „Geologische Landesaufnahme, Geologische Landesarchiv“ des TLUBN werden die geowissenschaftlichen Datenbestände sowie Bohrkerne und Proben dauerhaft gesichert, gepflegt und zur internen und öffentlichen Nutzung bereitgestellt. Der Bestand wird kontinuierlich digital erschlossen.

     

    Geologisches Probenarchiv Thüringen (GeoPAT)

    Im Geologischen Probenarchiv Thüringen (GEOPAT) am Standort Niederpöllnitz werden mehr als 216.000 Bohrkernmeter und Probenmaterial aus geologischen Untersuchungen dauerhaft aufbewahrt und können öffentlich bereitgestellt werden. Das Archiv beinhaltet weiterhin die umfangreiche Thüringer Messtischblattsammlung (Petrographische Sammlung), die Lagerstättensammlung, die Mineralogische Sammlung, die Palynologische Sammlung und Probensammlungen einzelner Großinfrastruktur- und Rohstoffexplorationsprojekte.

     

    Schriftgutarchiv

    Im Schriftgutarchiv lagern ca. 730 lfm Akten aus den Fachbereichen: Geologische Grundlagen, Geophysik, Rohstoffgeologie, Ingenieurgeologie, Infrastrukturgeologie, Bodenkunde und Hydrogeologie. Die Archivdokumente werden seit den 1990er Jahren in digitalen Katalogen erfasst. Bestimmte Fachdaten, wie Schichtenverzeichnisse, (hydro) geochemische Analysedaten und die seismischen Profile werden fortlaufend in Fachinformationssystemen eingepflegt und über den Kartendienst des TLUBN veröffentlicht.

     

    Kartenarchiv

    Eine Digitale Geologische Karte ganz Thüringens mit allen Attributen ist im Maßstab 1:25.000 und 1:200.000 vorhanden und über den Kartendienst des TLUBN öffentlich zugänglich (link). Im analogen Kartenarchiv sind aktuell ca. 6500 thematisch Kartenblätter archiviert, welche bei Bedarf digitalisiert werden.

     

    Bohrarchiv

    Das Bohrarchiv des TLUBN beinhalten zzt. ca. 200 lfm Bohrakten von ca. 180.000 Bohrungen aus Thüringen. Die Schichtenverzeichnisse und weitere Fachinformationen sind zu größeren Teilen über die Bohrdatenbank des TLUBN abrufbar und sind über die Bohrpunktkarte Deutschland veröffentlicht.

Strahlenschutz

Jeder Mensch ist im Alltag Strahlung unterschiedlicher Art ausgesetzt. Dabei kann diese natürlicher oder künstlicher Herkunft sein. Egal, ob vom Menschen gemacht oder in der Natur vorkommend, unterscheidet man zwischen nichtionisierender Strahlung, wie optischer Strahlung (also sichtbarem Licht, Infrarot- und UV-Strahlung) und elektromagnetischen Feldern (siehe auch Immissionsschutz), und ionisierender Strahlung, zu der Röntgenstrahlung und Strahlung radioaktiver Stoffe gehören. Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz speziell vor ionisierender Strahlung. In der Frage der Anwendung ionisierender Strahlung orientiert sich der Strahlenschutz an den Grundsätzen der Rechtfertigung, der Dosisbegrenzung und der Minimierung/Optimierung. Daraus ergibt sich, dass jede Anwendung ionisierender Strahlung durch einen gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt sein muss. Um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden, müssen Grenzwerte festgelegt und eingehalten werden. Das Atom- und das Strahlenschutzgesetz sowie deren untergesetzliche Regelwerke normieren den Schutz vor der schädlichen Wirkung von Radioaktivität..

In Thüringen bestimmt die Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts die Zuständigkeiten der jeweiligen Ministerien und Ämter.

Vereinfacht dargestellt, gliedern sich die Zuständigkeiten in Thüringen so:

Das Thüringer Umweltministerium beaufsichtigt alle Anwendungen im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist die Genehmigungsbehörde für Tätigkeiten mit Strahlenbelastung, z.B. in der Nuklearmedizin.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist die strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Das TLV kontrolliert die Anwendung von Strahlung, z.B. bei Thüringer Betrieben und Arztpraxen. Ausgenommen hiervon ist der Bergbau, den das TLUBN kontrolliert.

Wichtige Arbeitsschwerpunkte des Strahlenschutzes in Thüringen sind:

  • Unfallereignisse im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen sind zwar sehr selten, es können aber dennoch Notfallsituationen auftreten in denen Menschen gesundheitsschädlicher radioaktiver Strahlung ausgesetzt werden.

    Um gut auf solche Notfälle vorbereitet zu sein, sind Bund und Länder durch das Strahlenschutzrecht verpflichtet, umfangreiche Vorbereitungen zu treffen und sogenannte allgemeine und besondere Notfallpläne festzulegen. Die Planungen dafür obliegen dem jeweiligen Fachministerium der Landesregierungen. In Thüringen werden die Notfallpläne unter Federführung das Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachministerien erarbeitet.

    Bis zur Verabschiedung der abschließenden Notfallpläne bei Bund und Land, gelten nach § 97 Abs. 5 Strahlenschutzgesetz die bereits vorhandenen entsprechenden Regelungen der Länder als „Vorläufiger Notfallplan“. Das TMUENF hat deshalb wichtige, bereits bestehende Regelungen zum Thema gesammelt und in einer PDF-Datei „Gemeinsamen Erlass zum vorläufigen Notfallplan des Freistaats Thüringen“ zusammengefasst.

    Wie man sich im Falle eines radiologischen Notfalls schützen kann, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einer anschaulichen Broschüre zusammengestellt: Radiologischer Notfallschutz

     

  • Radon ist ein radioaktives Gas, das überall in der Umwelt vorkommt. Es entsteht im Boden als eine natürliche Folge des Zerfalls von Uran im Erdreich. Radon ist in höheren Konzentrationen und über einen längeren Zeitraum gesundheitsschädlich. Deshalb weist das TLUBN das Vorkommen von hohen Radonkonzentrationen in Thüringen anhand sogenannter Radonvorsorgegebiete aus. Gezielte Informationsangebote stehen der Bevölkerung mit dem Radon-Telefon und der Radon-E-Mail zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Radon gibt es in unseren FAQs. Wer sich nicht als Privatperson, sondern als Verantwortliche*r für einen Arbeitsplatz mit dem Schutz vor Radon auseinandersetzt, sollte sich beim Landesamt für Verbraucherschutz kundig machen. Für Informationen, die über die Grenzen Thüringens hinausgehen, empfehlen wir das Bundesamt für Strahlenschutz.

  • Radioaktive Stoffe finden in Thüringen Verwendung in Medizin, Technik und Forschung. Werden diese nicht mehr benötigt, sind sie als radioaktive Abfallstoffe zu entsorgen. Das Atom- und Strahlenschutzrecht hat für langlebige radioaktive Stoffe die Entsorgung in tiefen geologischen Formationen vorgesehen, im sogenannten Endlager. Aktuell läuft noch das Verfahren zur Endlagersuche, an dem sich alle Bundesländer beteiligen. Informationen zum Verfahren und dem geplanten Endlager finden Sie auf der Seite der Bundesgesellschaft für Endlagerung. Solange es in Deutschland noch kein funktionsfähiges Endlager gibt, werden die in einem Bundesland angefallenen radioaktiven Abfälle in sogenannten Landessammelstellen zwischengelagert. Da diese Einrichtungen sehr kostenintensiv sind und Thüringen nur vergleichsweise wenig radioaktiven Abfall hat, nutzen wir gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die Landessammelstelle des Freistaates Sachsen mit.

  • Die nach der Wiedervereinigung umgewandelte Wismut GmbH saniert seit 1991 die Betriebsstätten des DDR-Uranerzbergbaus in Ostthüringen. Die Sanierung hat die Landschaft in Ostthüringen bereits nachhaltig verändert und einen großen Beitrag zur Verbesserung des Strahlenschutzes für Mensch und Umwelt geleistet. Auf ihrer Internetseite informiert die Wismut GmbH fortlaufend über den aktuellen Stand ihrer Arbeit. Das TLUBN begleitet die Wismut bei der der Genehmigung der einzelnen Vorhaben und überwacht die bergbaubedingte Umweltradioaktivität (Luft, Wasser, Lebensmittel, Staub) nach den Vorgaben des Bundesumweltministeriums. Die Ergebnisse der Umweltüberwachung werden in jährlichen Umweltberichten zusammengestellt und von der Wismut GmbH veröffentlicht.

  • Da der Mensch mit seinen Sinnesorganen nicht in der Lage ist, das Ausmaß der ihn umgebenden radioaktiven Strahlung selbst einzuschätzen, ist er auf Messgeräte zum Nachweis der Strahlung angewiesen. Die Überwachung der Umweltradioaktivität stellt ein wichtiges Hilfsmittel im Falle eines radiologischen Notfalls dar. Um die Umwelt kontinuierlich zu überwachen und schnell bereits geringfügige Änderungen in der Strahlenbelastung zu erkennen, ist das Land Thüringen in das vom Bundesamt für Strahlenschutz betriebene integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS) eingebunden. Die Thüringer Daten fließen auch in den jährlichen Umweltbericht des Bundesamtes für Strahlenschutz ein. Die stetigen Probennahmen und Messungen führt das TLUBN durch.

Endlagersuche

2013 beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands ein Endlagerstandort gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit von radioaktiven Abfällen für den Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die Suche nach diesem Endlagerstandort ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – zuständig für die Suche ist der Bund. Koordiniert wird die Endlagersuche vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie der extra zum Zweck der Endlagerung eingerichteten Vorhabenträgerin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Als Grundlage des Suchverfahrens hat der Gesetzgeber 2017 das Standortauswahlgesetz (StandAG) beschlossen und das Standortauswahlverfahren auf einer weißen Landkarte neu gestartet. Die Auswahl des Endlagerstandorts erfolgt anhand seiner Eignung nach rein wissenschaftlichen Kriterien und in einem transparenten und ergebnisoffenem Suchverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Einen Überblick zu den aktuell anstehenden Terminen finden Sie hier:

Begleitgremium - Termine (nationales-begleitgremium.de)

https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/

Für Thüringen wird die Endlagersuche durch das Thüringer Umweltministerium sowie durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet. Weiterführende Inhalte finden Sie auf der Internetseite des TLUBN.  

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Standortauswahlverfahren"

  • Der Endlagersuchprozess gliedert sich in drei Phasen.

    Phase 1:

    Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung im ersten Schritt der Phase 1 54 % der Fläche Deutschlands im sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete als potenziell weiter untersuchungswürdig für ein Endlager ausgewiesen hat, erfolgt nun im zweiten Schritt der Phase 1 eine deutliche Reduzierung auf wenige sogenannte Standortregionen. Dazu wird zunächst anhand von vier ausgewählten, repräsentativen Teilgebieten eine Methodik entwickelt, die anschließend in allen 90 Teilgebieten in gleicher Weise angewendet werden soll. Die Teilgebiete werden in sogenannte Untersuchungsräume untergliedert, eingeordnet und miteinander verglichen, um am Ende der Phase 1 geeignete Standortregionen für die übertägige Erkundung vorzuschlagen. Der Deutsche Bundestag entscheidet abschließend darüber, welche Regionen weiter erkundet werden sollen.

    Phase 2:

    Die ausgewählten Standortregionen werden dann in Phase 2 beispielsweise durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen übertägig untersucht und auf ihre Geeignetheit hin begutachtet. Die als geeignet eingeschätzten Standorte schlägt die Bundesregierung dann dem Bundestag und Bundesrat zur untertägigen Erkundung vor.

    Phase 3:

    Die umfassende untertägige Erkundung erfolgt dann in Phase 3. durch die Errichtung von Erkundungsbergwerken an den verbliebenen Standorten. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bewertet die Ergebnisse der Untersuchungen und schlägt einen bestmöglichen Standort vor. Darüber entscheiden im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens der Bundestag und Bundesrat.

  • Das Verfahren untergliedert sich in drei Phasen. Derzeit befindet sich das Verfahren im Schritt 2 der Phase 1, an deren Ende die Auswahl von sogenannten Standortregionen für die übertägige Erkundung steht. Im ersten Schritt der Phase 1 wurden geologische und seismologische sowie bergbauliche Daten der Länder gesammelt und u. a. auf deren Grundlage im September 2020 sogenannte Teilgebiete abgeleitet und bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf den Internetseiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung und des Bundesamt für  Sicherheit der nuklearen Entsorgung.

     

  • Der Freistaat Thüringen als Träger öffentlicher Belange, stellt die für das Verfahren relevanten wissenschaftlichen Daten und gewährleistet durch die Umsetzung von § 21 StandAG die Einhaltung von Sicherungsvorschriften. Das Standortauswahlgesetz sieht darüber hinaus keine Beteiligung der Länder vor. Die Vorhabenträgerin und damit hauptverantwortlich für das Suchverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Der Freistaat begleitet das Verfahren aber eng und kritisch. So hat z.B. der Staatliche Geologische Dienst Thüringens den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete geprüft und Hinweise gegeben, welche die Bundesgesellschaft für Endlagerung in den weiteren Schritten berücksichtigen wird.

  • Die Beteiligung der Bürger*innen an dem Verfahren wird sehr ernst genommen. So konnte sich die Öffentlichkeit bereits in die Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete in der sogenannten Fachkonferenz Teilgebiete einbringen. Diese fand 2020/21 statt. Im weiteren Verfahren soll sich nun ein ähnliches Format, das sogenannte „Fachforum“, etablieren. Auch hier sind Bürger*innen aufgerufen, sich zu beteiligen. Am Ende der Phase 1 werden in jeder Standortregion auch sogenannte „Regionalkonferenzen“ eingerichtet. Auch hier können Bürger*innen, die in einer Standortregion wohnen, teilnehmen. Weitere Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten findet man auf den Seiten des Nationalen Begleitgremiums (BGE) sowie der Seite des Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

  • Die Auswahl des Endlagers erfolgt nach streng wissenschaftlichen Kriterien welche das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt. Zunächst werden die sogenannten Ausschlusskriterien wie z.B. Vulkanismus- und Erdbebengefahr geprüft und damit erste Regionen ausgeschlossen.

    Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindestanforderungen erfüllen. Beispielsweise sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Nur Regionen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für ein Endlager geeignet.

    Anschließend werden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Beispielsweise wird geprüft, inwiefern radioaktive Stoffe über Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen könnten oder wie gut das jeweilige Gestein, das die Abfälle umschließt, die gefährlichen Stoffe zurückhalten kann.

    Erst bei vergleichbaren geologischen Voraussetzungen der verbliebenen Standorte kommen sogenannte planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Anwendung. Darunter versteht man, dass Naturschutzgebiete, Kulturdenkmäler oder dicht besiedelte Gebiete möglichst nicht beeinträchtigt werden sollen.

    Die Ausschluss- und Abwägungskriterien sowie die Mindestanforderungen werden in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angewendet.

  • In den derzeitigen Zwischenlagern werden hochradioaktive Abfälle ausschließlich oberirdisch gelagert. Dadurch ist es aufwändiger, diese gegen äußere Einflüsse zu schützen. Nur eine unterirdische Lagerung gewährleistet den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung über einen sehr langen Zeitraum, indem die hochradioaktiven Abfälle gut gegen äußere Einflüsse verschlossen sind und zugleich nicht an die Oberfläche gelangen können.

  • Die Entscheidung über das Endlager treffen der Bundestag und Bundesrat bis 2031. Auf dem Weg dorthin wird die Gebietskulisse fortlaufend eingeengt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt auf ihrer Internetseite eine Interaktive Karte zur Verfügung, die dazu Auskunft gibt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Endlagersicherheit"

  • Es wird mindestens zwei Endlager geben. Ein Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle und eines für die hochradioaktiven Abfälle. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gibt es voraussichtlich ab 2027 das erste atomrechtlich genehmigt Endlager Konrad in Niedersachsen.

  • Es gibt hoch-, mittel- und schwachradioaktive Abfälle.

    Zu den hochradioaktiven Abfällen zählen abgebrannte oder verbrauchte Brennelemente aus Kernkraftwerken und hochangereichertes Uran aus Versuchs- und Forschungsreaktoren. Hochradioaktive Abfälle entwickeln aufgrund ihrer hohen Aktivität zudem sogenannte Zerfallswärme.

    Schwach- und mittelradioaktive Abfällen sind Abfälle, bei denen die Wärmeentwicklung vernachlässigbar ist. Diese stammen zumeist aus der Industrie (z.B. zerstörungsfreie Prüfung), aus der Forschung (z.B. Entwicklung von Detektoren) oder aus der Medizin (z.B. aus Untersuchungen und therapeutischen Anwendungen). Die größte Menge an schwach- und mittelradioaktiven Abfall fällt aber beim Rückbau der Kernkraftwerke an.

  • Abhängig von der Anzahl der Kernbestandteile eines Atoms – also der Zusammensetzung von Protonen und Neutronen im Atomkern –können die Atomkerne instabil sein und zerfallen. Diese Kerne bezeichnet man als radioaktiv. Der Zerfall ist eine spontane Umwandlung in einen anderen Kern. Bei diesem Zerfallsprozess senden radioaktive Atomkerne ionisierende Strahlung aus. Das ist entweder hochenergetische, elektromagnetische Strahlung – die sogenannte Gammastrahlung –  oder Teilchenstrahlung – die sogenannte Alpha- oder Betastrahlung

    Trifft diese Strahlung auf den menschlichen Körper, so wird die Energie der Strahlung auf das menschliche Gewebe übertragen. Der Mensch erhält damit eine bestimmte Höhe bzw. Menge der Strahlung radioaktiver Zerfallsprodukte, die sogenannte Dosis.

    Je höher die Dosis, die ein Mensch erhält, umso höher sein Risiko für Schäden durch die Strahlung, wie z.B. Krebs oder Strahlenkrankheit.

    Zusätzlich kommt bei manchen Elementen, z.B. Uran, noch eine chemische Giftigkeit als Risiko hinzu.

  • Im Strahlenschutz spricht man von der 3A-Regel um sich vor ionisierender Strahlung zu schützen. Dies bezieht sich darauf Abstand zu halten, Abschirmungen zu nutzen und die Aufenthaltszeit zu reduzieren. Im Prinzip werden diese drei Grundprinzipien auch bei einem Endlager umgesetzt.

    Durch die Einlagerung in tiefen geologischen Formationen wird der Abstand zwischen radioaktiven Abfällen und den Menschen an der Oberfläche größtmöglich gewählt. Gleichzeitig schirmen die geologischen Schichten die Radioaktivität ab und sorgen dafür, dass die Aufenthaltszeit in der Nähe der radioaktiven Abfälle praktisch ausgeschlossen ist.

    Die geologischen Formationen sollen aufgrund ihrer Beschaffenheit auch gewährleisten, dass sie als Barriere fungieren und die radioaktiven Abfälle sicher einschließen. So soll sichergestellt werden, dass sich die radioaktiven Stoffe nicht verbreiten und gar wieder an die Oberfläche gelangen.

  • Das Standortauswahlgesetz schreibt vor, dass das Endlager die hochradioaktiven Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahre einschließen soll.

    Faktoren für die Festlegung des Sicherungszeitraums von 1 Million Jahren sind die Halbwertzeiten der radioaktiven Stoffe sowie das Langzeitverhalten von Gestein und Hohlräumen.

    Unter der Halbwertzeit versteht man die Dauer bis die Aktivität der einzulagernden radioaktiven Materialien und Spaltprodukte, also die Zerfälle pro Sekunde, auf die Hälfte abgesunken ist. Mit der sinkenden Anzahl der Zerfälle sinkt auch die abgegebene Strahlung.

    Zur Beurteilung des Langzeitverhaltens sowie der Langzeitstabilität wurden auf Grundlage von Erfahrungs- und Erkenntniswerte sowie wissenschaftlicher Untersuchungen das geotechnische und geochemische Verhalten unterirdischer Bauwerke, Gruben und Hohlräume berechnet bzw. abgeschätzt.

    Aufgrund dieser Basis und dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist davon auszugehen, dass es möglich ist, die radioaktiven Abfälle mindestens 1 Million Jahre sicher einzulagern.

  • Neben den radioaktiven Zerfallsprodukten können im Zerfallsprozess auch sogenannte stabile Zerfallsprodukte entstehen.  Beim Zerfall von Uran und Plutonium entsteht am Ende der Zerfallskette bspw. stabiles Blei. Das betreffende Blei-Isotop ist zwar ein chemisch giftiges Schwermetall, jedoch nicht radioaktiv. Beim Zerfall von Spaltprodukten entstehen u.a. das Edelgas Xenon, die Edelmetalle Platinmetalle und Silber. Die stabilen Zerfallsprodukte zerfallen nicht weiter.

  • Zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der hochradioaktiven Abfälle, sollen diese in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. In Frage kommen dabei die Wirtsgesteine Ton, Steinsalz und kristallines Gestein (z.B. Granit).

  • Einen guten Überblick bieten folgende Links:

    https://www.bge.de/de/endlagersuche/fragen-zur-endlagersuche/

    https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Radioaktiver-Abfall/Loesungen-anderer-Laender/loesungen-anderer-laender_node.html

    Es gibt einige Länder, die ebenfalls einen Standort für ein Endlager suchen oder bereits gefunden haben. Als Beispiele seien an dieser Stelle Finnland, Frankreich und die Schweiz genannt. Weitere Endlagersuchverfahren finden u.a. in Schweden, Großbritannien, USA und Kanada statt. Zweifelsfrei steht fest, dass jedes Land, das die Kernenergie nutzt oder genutzt hat, eine Lösung zur Entsorgung des hochradioaktiven Abfalls im eigenen Land finden muss.

    In Finnland ist das Endlager für hochradioaktive Abfälle bereits im Bau. Das Wirtsgestein ist Kristallingestein. Es wird in dem Ort Olkiluoto errichtet. Dies wird weltweit das erste Endlager für hochradioaktive Abfälle werden.

    In Frankreich wurde zunächst ein Forschungslabor in Tongestein errichtet. Dieses erwies sich als geeignet und an diesem Standort soll das Endlager auch gebaut werden. Der Standort ist Bure in Lothringen.

    In der Schweiz hat man sich 2022 für einen Standort im Bereich "Nördlich Lägern" entschieden. Dort ist in einem aufwändigen, Jahrzehnte langem Verfahren die Wahl auf den Opalinuston als Wirtsgestein für das Endlager gefallen.

  • Einen ausführlichen Überblick auf die 3 Wirtsgesteine bietet die BGE unter folgendem Link:

    https://www.bge.de/de/endlagersuche/meldungen-und-pressemitteilungen/archiv/meldung/news/2020/7/468-endlagersuche/

    Diese drei Wirtsgesteine sind international wissenschaftlich aufgrund ihrer jeweiligen unterschiedlichen Eigenschaften zur Abschirmung als geeignete Gesteine für Endlager anerkannt.

    Kristallines Wirtsgestein gilt als temperaturbeständig und hat ein geringes Lösungsverhalten.

    Tongestein ist kaum wasserdurchlässig und besitzt ein hohes Sorptionsvermögen für Radionuklide. Zudem zeichnet es sich durch eine hohe Plastizität aus, d.h. es kann die Behälter gut umschließen. Allerdings kann Tongestein Hitze nicht gut ableiten. Seine Eigenschaften ändern sich dann. Dies wird bei der Dimensionierung eines möglichen Endlagers in Tongestein berücksichtigt.

    Steinsalz ist ein guter Wärmeleiter. Es ist aufgrund seiner Plastizität in der Lage Risse „zu heilen“. Zudem ist es zwar wasserlöslich in nicht salzgesättigten Lösungen, aber zugleich geht man davon aus, dass Salzlagerstätten nach außen gut gegen Wasser abgedichtet sind. Die in Deutschland vorkommenden Salzlagerstätten sind mehrere hundert Millionen Jahre alt. Wenn sie über einen längeren Zeitraum mit Wasser in Berührung gekommen wären, gäbe es sie aufgrund der hohen Wasserlöslichkeit der Mineralien, aus denen sie bestehen, nicht.

  • Wissenschaftliche Untersuchungen sollen folgende Sachverhalte klären:

    1. Wie standsicher ist ein Endlager?

    Die Hohlräume, die benötigt werden um die radioaktiven Abfälle einzulagern, müssen geotechnisch stabil sein. Die Stabilität wird beeinflusst durch

    • die Homogenität eines Gesteins,
    • die Anzahl von Rissen und Klüften im Gestein,
    • der Struktur und Standfestigkeit des Gesteins und
    • seiner Plastizität.

    Diese Eigenschaften werden deshalb untersucht.

    2. Wie kann man das Endlager vor dem Eindringen von Wasser schützen?

    Je weniger Klüfte und Risse oder andere Wegsamkeiten für Wasser im einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) vorkommen desto sicherer ist dieser. Zusätzlich spielen der Wasserchemismus und das Grundwasseralter in der Umgebung des ewG eine wichtige Rolle. Wenn in der Umgebung sehr alte Grundwasser vorkommen, ist dies ein Zeichen dafür, dass sich das Grundwasser hier nur sehr langsam bewegt. Das Grundwasseralter kann man mit verschiedenen Methoden für unterschiedliche Zeiträume bestimmen. Grundwasser mit erhöhten Konzentrationen an Tritium sind z.B. sehr „jung“ (wenige Jahrzehnte) solche mit Kohlenstoff-14 sind relativ „jung“ (bis einige zehntausend Jahre).Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, ruft deshalb dazu auf ihr Daten zur Altersdatierung von Grundwässern zu übersenden:

    https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Wasser/Projekte/laufend/F+E/F+E_Endlagerung-Standortauswahl/GW-Alter/gw-alter_aufruf.html

    3. Wie kann man das Endlager sicher verschließen?

    Je nach Gestein gibt es unterschiedliche Verschlusskonzepte für ein Endlager. Wichtig ist dabei, dass der Bereich zwischen den Gesteinen (bzw. dem Gebirge) und dem Verschlussmaterial (z.B. Beton, Ton oder Salzton) gut abgedichtet wird.

  • Das Öko-Institut schreibt dazu: „Nach dem endgültigen Verschluss des Endlagers muss dieses ohne langfristige Kontrolle auskommen. Wichtigste Voraussetzung hierfür: Die Funktionsfähigkeit des Endlagers muss nachgewiesen sein. Eine Phase der Überwachung, in der die Abfälle noch aus dem Endlager zurückgeholt werden können, kann dazu beitragen, die Entscheidung zum endgültigen Verschluss auf Basis ergänzender Informationen zu treffen. Selbstzweck oder ein Ersatz für die Endlagerung kann sie nicht sein.“

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