Wer macht was – Aufgabenträger der Abfallwirtschaft

Diejenigen, die Abfälle erzeugen und besitzen, sind in der Regel auch zur Entsorgung ihrer Abfälle verpflichtet. Ein erheblicher Teil der Abfallentsorgung, zum Beispiel die Abfallverwertung und die Entsorgung gefährlicher Abfälle, ist privatwirtschaftlich organisiert. Firmen, bei deren Tätigkeiten Abfälle anfallen, haben sich um deren ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder deren gemeinwohlverträgliche Beseitigung zu kümmern.
Abfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus Gewerbebetrieben sind im Gegensatz dazu in der Regel den Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zweckverbände) zu überlassen. Das gleiche gilt in einigen Fällen auch für Abfälle von Firmen, zum Beispiel, wenn diese keine eigene Beseitigungsanlage für ihre nicht verwertbaren Abfälle haben.
Die Kommunen erfüllen in der Abfallwirtschaft zwei verschiedene Aufgaben.
Abfallentsorgung
Zum einen sind die Kommunen als sogenannte „öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger“ für die Organisation der kommunalen Abfallentsorgung verantwortlich und kümmern sich im Rahmen der Daseinsvorsorge darum, dass die Abfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus Gewerbebetrieben eingesammelt und verwertet oder beseitigt werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, haben sich die Kommunen zum Teil zu Abfallzweckverbänden zusammengeschlossen. Derzeit gibt es 20 „öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger“ in Thüringen.
Abfallüberwachung
Unabhängig davon haben die Kommunen als „untere Abfallbehörden“ sogenannte hoheitliche Aufgaben. Sie kontrollieren in dieser Funktion Abfallanlagen und Abfallströme und gehen Anzeigen über illegale Abfallablagerungen nach.
Kontakt Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zweckverbände)
Überregionale Zweckverbände
Um die Aufgaben in der Abfallentsorgung wirtschaftlich erfüllen zu können, haben sich die Kommunen in Thüringen überregional zu Zweckverbänden zusammengeschlossen, deren Aufgabe vor allem die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle ist.
Fach- und Vollzugsbehörden
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Neben vielen anderen Aufgaben ist das TLUBN im Bereich der Abfallwirtschaft für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle, die Zulassung und Überwachung von Deponien, die Abfalltransportkontrolle und die Kontrolle der Abfallverbringung ins Ausland verantwortlich und übt die Fachaufsicht über die unteren Abfallbehörden aus.
Kontakt Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Abteilung 6 – Technischer Umweltschutz - Genehmigungen
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Referat 64: Abfallrechtliche Zulassungen
Tel.: 0361/57 3321 860
Fax: 03641/57 3321 851
Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de
Abteilung 7 – Technischer Umweltschutz – Überwachungen
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Referat 74: Abfallrechtliche Überwachung
Telefon: 0361/57 3942 450
Telefax: 0361/57 3942 222
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