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Bildung für nachhaltige Entwicklung

Eine Nachhaltige Entwicklung ist eine "Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen". aus dem Brundtland Report 1987

Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)

Bildung für nachhaltige Entwicklung befähigt Lernende allen Alters in verschiedenen Settings verantwortungsvoll eine gemeinsame und gerechtere Zukunft zu entwerfen und zu ermöglichen. Sie versetzt Menschen in die Lage, informierte Entscheidungen für eine lebenswerte Zukunft zu treffen. Sie hilft abzuschätzen, welche Auswirkungen das eigene Handeln hier, für Menschen in anderen Weltregionen oder für unsere natürlichen Lebensgrundlagen hat und motiviert Lernende, selbst aktiv zu werden und ihr persönliches Handeln im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu gestalten. Bildung für nachhaltige Entwicklung steht damit für eine transformative Bildung, die Menschen zu verantwortungsvollem Denken und Handeln befähigt.

Mit der Agenda 2030 beschloss die internationale Gemeinschaft in der Generalversammlung der vereinten Nationen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals = SDG), die bis 2030 erreicht werden sollen. Das Ziel 4 beinhaltet eine inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen für alle Menschen. Zu diesem Hauptziel ist das Unterziel 4.7 „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ definiert: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.

    Non-formale und informelle Bildung

Wissen, welches außerhalb formaler Strukturen, abseits von Klassenzimmer und Hörsaal erworben wird, wird als non-formale und informelle Bildung definiert. Sie zeichnet sich durch ein breites Spektrum an unterschiedlichen Lernorten, Themen und Methoden aus und ermöglichen den Lernenden Lernprozesse in Freizeit und Alltag. Für die Bildung für nachhaltigen Entwicklung liegen hier große Chancen – bei und mit vielfältigen Akteuren kann man etwas über soziale, ökologische und ökonomische Wechselwirkungen lernen und reflektieren. Es wird geschätzt, dass diese Form des Lernens etwa 60 bis 70% des ausmacht. Das TMUEN hilft den Thüringer Akteuren dabei, Bildungsprogramme im non-formalen und informellen Bildungsbereich umzusetzen und Angebote neu und weiterzuentwickeln.  

Thüringer Qualitätssiegel BNE (TQS BNE)

Das Thüringer Qualitätssiegel BNE (TQS BNE) ist ein Angebot für Thüringer Akteure, die Bildung für nachhaltige Entwicklung in ihrer Arbeit umsetzen. Der Zertifizierungsprozess gibt die Gelegenheit, die Bildungsarbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Begleitet und koordiniert wird der Qualitätsentwicklungsprozess durch das Nachhaltigkeitszentrum Thüringen mit Beratungen, Weiterbildungen und regelmäßigen Sprechstunden. Vernetzungstreffen zwischen den Akteuren dienen dem Erfahrungsaustausch und des voneinander Lernens.

Die Zertifizierung ist kostenfrei.

Das Siegel (TQS BNE) wird seit 2018 vergeben und ist für drei Jahre gültig. Mit einer Rezertifizierung wird die Gültigkeit des Siegels jeweils um weitere fünf Jahre verlängert. Insgesamt tragen 41 Bildungsakteure in Thüringen das Thüringer Qualitätssiegel BNE, davon sind 22 Bildungsakteure rezertifiziert.

Förderung

Die Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich ermöglicht es mit dem TQS BNE zertifizierten Organisationen und freien Trägern der Jugendhilfe Veranstaltungen, Fortbildungsformate und Projekte und Aktionen der Bildung für nachhaltigen Entwicklung durchzuführen. Ziel ist es Bildungs- und Informationsangebote im non-formalen und informellen Bildungsbereich umzusetzen, die der Entwicklung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen oder geeignet dazu sind, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zur aktiven Gestaltung einer ökologisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Entwicklung befähigt werden.

  • Was wird gefördert?

    Die Richtlinie ermöglicht Bildungsangebote, die der Entwicklung des Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen im Sinne der Agenda 2030. Es können Anträge in vier Fördergegenständen beantragt werden:

    1. Durchführung von Veranstaltungen eines qualifizierten Bildungsprogramms
      Der Fördergegenstand dient der Sicherstellung eines breiten Angebots von BNE und Qualität der Bildungsarbeit.
    2. Selbstgestaltete und –verwaltete Aktionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
      Ermöglicht Freiräume für junge Menschen für das Lernen durch eigenes Handeln und Tun.  
    3. Ausbildung von Multiplikator:innen
      Stärkt BNE, durch mehr Menschen, die Bildungsangebote einer BNE umsetzen.
    4. Konzeption neuer Angebote und Maßnahmen
      Der Fördergegenstand dient der Weiterentwicklung von BNE Angeboten/ Organisationen und damit Erhaltung der „Innovationskraft“ der BNE.
  • Wie wird gefördert?

    Für die Fördergegenstände 1 bis 3 (siehe "Was wird gefördert") erfolgt die Zuwendung als Festbetragsfinanzierung. Bei der Festbetragsfinanzierung wird das Projekt mit einem konkret festgelegten, in der Höhe unveränderlichen, also festen Betrag, bezuschusst. Dazu wurden in der Richtlinie Programmpauschalen und Fahrtkostenpauschalen festgelegt. Pro durchgeführter Veranstaltung/ Aktion kann je eine Programm- bzw. Fahrtkostenpauschale abgerechnet werden.

    Für den Fördergegenstand 4 (siehe "Was wird gefördert") erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung. Bei der Finanzierungsart Anteilsfinanzierung wird das Projekt zu einem bestimmten Prozentsatz (Förderquote) an den zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Fördermittel dürfen nur anteilig in Anspruch genommen werden. Die Förderquote ist auf 80 v.H. festgelegt.

  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt für alle Fördergegenstände sind die mit dem Thüringer Qualitätssiegel Bildung für Nachhaltige Entwicklung (TQS BNE) zertifizierten Bildungseinrichtungen/ Einzelanbieter:innen. Gehören diese der Landesverwaltung an, so sind sie nicht antragsberechtigt. Zusätzlich dazu sind für den Fördergegenstand „Selbstgestaltete und –verwaltete Aktionen von Kindern- und Jugendlichen“ die Freien Träger der Jugendhilfe antragsberechtigt.

  • Ansprechpartner

    Die Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).
    Bitte reichen Sie Ihren Antrag postalisch rechtsgültig unterzeichnet im TMUENF ein:

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
    Referat 48. Nachhaltigkeit
    Postfach 900365
    99106 Erfurt

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