Wärmeplanung in Thüringen

Strategien für klimafreundliche Wärme vor Ort
Seit 1. Januar 2024 gilt das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Es verpflichtet die Bundesländer dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Vorgabe des WPG entstehen. Die entsprechende landesgesetzliche Regelung wurde mit dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) geschaffen. Es macht in Thüringen die Gemeinden zu planungsverantwortlichen Stelle. Sie nehmen die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahr.
In Thüringen haben damit die Städte Erfurt und Jena – beide mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – bis spätestens zum Stichtag 30. Juni 2026 einen Wärmeplan für ihr Gemeindegebiet zu veröffentlichen. Alle übrigen Gemeindegebiete haben zwei Jahre länger Zeit, für sie läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028.
Mit dem dann vorliegenden Wärmeplan erhalten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung umfassende Informationen über die Ergebnisse der Wärmeplanung. Der Plan enthält in textlicher und kartografischer Form u. a. die grundstücks- und baublockbezogene Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, also die Eignung des Gebietes für eine Wärmeversorgung über ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme), ein Gasnetz (mit grünem Wasserstoff oder grünem Methan) oder die dezentrale Versorgung. Zudem sind Angaben zu verschiedenen Zieljahren (2030, 2035, 2040 und 2045) zu machen. Alle Anforderungen an einen Wärmeplan finden Interessierte in der Anlage 2 zu § 23 WPG („Darstellungen im Wärmeplan“).
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Musterdokumente und Infobriefe
Hinweis: Das Musterleistungsverzeichnisses (MLV) zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (MLV-WPG) und des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) richtet sich an Kommunen, die eine Kommunale Wärmeplanung gemäß dem WPG und ThürWPGAG durchführen wollen. Es dient als Vorlage für ein Leistungsverzeichnis für die Aus-
schreibung von Leistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) durch einen externen Dienstleister und sollte von den Kommunen jeweils den lokalen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und ergänzt werden.
Allgemeine Informationen zur Wärmeplanung
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Fragen & Antworten von und für Kommunen
Kontakt
Referat 32: Stromnetzausbau, Wärmewende, Kommunale Wärmeplanung, Ökodesign
+49 (361) 57-3911324
mailto:referat32@tmuen.thueringen.de
Mehr Information
- Bundes-Wärmeplanungsgesetz
- Kommunale Wärmeplanung bei der Bundesregierung
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
- Wärmeplanung mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)
- Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG)
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Rückschau auf die Erneuerbare-Energien- und Klimakonferenz 2024 in Jena
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EEK 2024: Die Wärmeplanung in Thüringen, Thomas Wahlbul / ThEGA
EEK 2024: Blick in die Praxis: So geht kommunale Wärmeplanung, Dr. Dorothea Ludwig / IP Syscon GmbH
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