Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs
Die Wiederausbreitung der streng geschützten Tierarten Wolf, Biber und Luchs geht mit Herausforderungen einher, wenn es um die Akzeptanz für den Schutz der Tierarten geht. Genau dafür gibt es das Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUENF). Das Kompetenzzentrum soll beraten, informieren und koordinieren. Dazu wurden das Monitoring, die Schadensbegutachtung und das Management zusammengefasst. Das Kompetenzzentrum agiert als Schnittstelle zwischen dem aktiven Monitoring (der wissenschaftlichen Beobachtung der besonders geschützten Tierarten) und den Betroffenen (den Tierhaltern und Landnutzern).
Sie möchten Hinweise zu Wolf oder Luchs melden?
Bitte senden Sie das entsprechende, ausgefüllte Protokoll an: kompetenzwbl@tmuenf.thueringen.de
Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder unter der oben aufgeführten Telefonnummer. Meldungen zum Biber können über die genannte E-Mailadresse / Telefonnummer ebenfalls abgegeben werden.
Wolf-Luchs-Telefon
0361 573 941 941
(täglich von 8 - 17 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen)
Biber
Noch bis vor einigen Jahrzehnten war der Biber fast in ganz Deutschland ausgerottet und konnte nur an der Mittleren Elbe in einer kleinen isolierten Population überleben. Nun wandert er wieder nach und nach in seine ehemaligen Lebensräume in Thüringen ein.

Luchs
Die ersten Luchsnachweise gibt es aus dem Südharz und dem Thüringer Wald. Im Thüringer Teil des Südharzes wurden 2019 erstmals seit 2015 wieder Jungtiere nachgewiesen.

Herdenschutz / Prävention
Um Weidetiere zu schützen, existieren verschiedene Zauntypen und Schutzmaßnahmen, wobei sich Elektrozäune und der Einsatz von Herdenschutzhunden als effektive Maßnahmen erwiesen haben. Das Thüringer Umweltministerium unterstützt Thüringens WeidetierhalterInnen und fördert den Herdenschutz mit bis zu 100 Prozent.

Förderanträge
Präventionsmaßnahmen / Schadensregulierung
Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere werden vom Thüringer Umweltministerium gefördert. Tierhalter, die von einem Wolf- oder Luchs-Riss betroffen sind, können einen Antrag auf Entschädigung stellen.

Schadensbegutachtung
Ziel der Schadensbegutachtung ist es, den Verursacher zu bestimmen. Das bei der Untersuchung erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Entschädigung.

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