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Jagd in Thüringen

Fauna und Flora sind gleichberechtigte Bestandteile der biologischen Vielfalt in Wald und Feld. Ein Teil dieser Fauna sind die heimischen jagdbaren Wildtierarten. In bestimmten Regionen wirken sich überhöhte Schalenwildbestände negativ auf den Wald und insbesondere die Entwicklung struktur- und artenreicher Mischwälder aus. In der Feldflur sorgen besonders Schwarzwildbestände für Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daneben führen Lebensraumzerschneidung und damit einhergehende Verinselung von Populationen insbesondere bedrohter Arten (z. B. Rauhfußhühner) zu Problemen hinsichtlich der genetischen Vielfalt.

Thüringer Jagdrecht

Hier finden Sie die aktuellen jagdrechtlichen Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) sowie dem Thüringer Jagdgesetz.
Bei der Jagd gelten eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise hinsichtlich des Waffenrechtes, des Tierschutzrechtes, des Naturschutzrechtes, des Lebensmittelrechtes (Wildhygiene), des Tierseuchenrechtes, des Tierkörperbeseitigungsrechtes, des Abfallrechtes etc., die über das spezifische Jagdrecht hinausgehen. Für nähere Informationen zu diesen Rechtsgebieten wird auf entsprechende Websites der zuständigen Fachverwaltungen verwiesen.

Die Jagdmöglichkeiten im Wald der Landesforstanstalt finden Sie auf der Internetseite von ThüringenForst AöR unter der Rubrik „Produkte und Service“.

Fauna und Flora sind gleichberechtigte Bestandteile der biologischen Vielfalt in Wald und Feld. Ein Teil dieser Fauna sind die heimischen jagdbaren Wildtierarten. In bestimmten Regionen wirken sich überhöhte Schalenwildbestände negativ auf den Wald und insbesondere die Entwicklung struktur- und artenreicher Mischwälder aus. In der Feldflur sorgen besonders Schwarzwildbestände für Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daneben führen Lebensraumzerschneidung und damit einhergehende Verinselung von Populationen insbesondere bedrohter Arten (z. B. Rauhfußhühner) zu Problemen hinsichtlich der genetischen Vielfalt.

Insgesamt gehen Experten davon aus, dass regional insbesondere Rot- und Rehwild noch in einer Dichte vorhanden sind, die einer weiteren aktiven Regulierung bedarf. Neben der effektiveren Rot- und Rehwildbejagung ist eine forcierte, weidgerechte Fuchs- und Schwarzwildbejagung unumgänglich, um einerseits die Entwicklung des Niederwildes (Hase, Fasan usw.) zu fördern und andererseits das Ausbrechen von Wildseuchen (Schweinepest, Tollwut) sowie das Auftreten übermäßiger Wildschäden in der Landwirtschaft zu verhindern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur mit erfolgsorientierten Jagdmethoden gelingen kann, die den wildbiologischen Eigenarten der jeweiligen Raub- bzw. Schalenwildart Rechnung tragen.

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