Fragen & Antworten zur Endlagersuche in Thüringen
2013 beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands ein Endlagerstandort gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit von radioaktiven Abfällen für den Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die Suche nach diesem Endlagerstandort ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – zuständig für die Suche ist der Bund. Koordiniert wird die Endlagersuche vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie der extra zum Zweck der Endlagerung eingerichteten Vorhabenträgerin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Als Grundlage des Suchverfahrens hat der Gesetzgeber 2017 das Standortauswahlgesetz (StandAG) beschlossen und das Standortauswahlverfahren auf einer weißen Landkarte neu gestartet. Die Auswahl des Endlagerstandorts erfolgt anhand seiner Eignung nach rein wissenschaftlichen Kriterien und in einem transparenten und ergebnisoffenem Suchverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Einen Überblick zu den aktuell anstehenden Terminen finden Sie hier:
Begleitgremium - Termine (nationales-begleitgremium.de)
https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/
Für Thüringen wird die Endlagersuche durch das Thüringer Umweltministerium sowie durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet. Weiterführende Inhalte finden Sie auf der Internetseite des TLUBN.
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Endlager"
Häufig gestellte Fragen zum Thema ,,Endlagersicherheit"
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