Fischerei in Thüringen
Der Anteil der Gewässerfläche in Thüringen beträgt nur ca. 1,2 %. Dennoch handelt es sich bei den etwa 19.400 ha Gewässerfläche aus Sicht der Fischerei vielfach um interessante Fließgewässer, Talsperren oder Teiche.
Thüringen hat jährlich etwa 1.145 Tonnen Gesamtaufkommen an Fischen, davon 808 Tonnen Speisefsch aus 56 Aquakulturbetrieben und 254 Tonnen Angelfische. Neben Regenbogenforelle (507 t) und Karpfen (186 t) werden in Thüringen vor allem Lachsforelle (62 t), Bachsaibling (15 t), Bachforelle (14 t) und Schleie (3 t) produziert. Die sonstigen weiteren Speisefischarten hatten in Thüringen 2020 eine Produktionsmenge von 23 t.
An allen Gewässern Thüringens bestehen Fischereirechte.
Fischereiwesen
Für die Ausübung eines Fischereirechtes, hier insbesondere das Fangen von Fischen, bedarf es verschiedener Voraussetzungen. So darf z. B. nur derjenige den Fischfang ausüben, der auch einen gültigen Fischereischein besitzt.
Fischereirechtsinhaber, die ihr Fischereirecht nicht selbst ausüben können oder wollen, haben die Möglichkeit, dieses unter bestimmten Voraussetzungen an andere zu übertragen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Verpachtung des Fischereirausübungsrechtes. Der überwiegende Teil der Fischereirechte in Thüringen wird durch Verpachtung ausgeübt.
Fischereirechte werden in Thüringen im Wesentlichen durch zwei Interessengruppen genutzt: die Berufsfischerei und die Angelfischerei.
Informationen zur Fischerei in Deutschland finden Sie unter folgendem Link:
Berufsfischerei

Die Thüringer Berufsfischer bewirtschaften hauptsächlich Teiche sowie Stauseen, Talsperren und Rückhaltebecken ebenso wie hochintensive und technische Anlagen der Aquakultur.
Vorwiegend werden Karpfen und Forellen, aber auch Hechte, Schleien, Zander und Welse produziert. Die erzeugten Fische werden in frischer oder verarbeiteter Form zum überwiegenden Teil in Direktvermarktung ab Hof angeboten.
Um diese hochwertigen Produkte zu erzeugen und anbieten zu können ist eine entsprechende Ausbildung bzw. Studium erforderlich. Die überbetriebliche Ausbildung zum Fischwirt erfolgt für Thüringer Betriebe in der Ausbildungsstätte Königswartha im Freistaat Sachsen.
Angelfischerei

Die Fischerei in den Fließgewässern und der überwiegenden Zahl der sogenannten stehenden Gewässer (Seen, Talsperren und Teiche) wird durch die Angelfischerei wahrgenommen. Dahinter stecken über 22.000 organisierte Angler in weit mehr als 300 Vereinen. Darüber hinaus gibt es noch mehrere Tausend nicht organisierte Angler.
Das Bemühen, die Gewässer und ihre Ufer sauber zu halten, zu befestigen, Unterstände für Fische zu schaffen sowie den naturnahen Ausbau von Flüssen und Bächen zu unterstützen, war und ist das Grundanliegen der Angelfischerei Thüringens. Wo Fische sich nicht mehr selbständig vermehren und ihre Art erhalten können, weil die Laichgründe oder „Kinderstuben“ fehlen, helfen die Angelfischer durch gezielte Wiederansiedlung oder Nachbesatz, gefährdete Fischarten vor dem Aussterben zu bewahren. Der Lohn hierfür ist das Naturerlebnis, die Erholung, das Erleben der Umwelt und die Nutzung der Produkte der Natur.
Um dies erleben zu können ist allerdings neben dem Fischereischein ein Erlaubnisschein nötig. Diesen kann man vom Inhaber des Fischereirechts bzw. vom Pächter erwerben. Neben den Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein sowie den Fischereischein auf Lebenszeit ist es in Thüringen möglich, dass Jugendliche im Alter vom achten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einen Jugendfischereischein beantragen können und in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Vierteljahresfischereischein ausgenommen) erste Erfahrungen sammeln.
Für Angelinteressierte besteht zudem seit dem 14. September 2010 die Möglichkeit, einen auf drei Monate zeitlich befristeten Vierteljahresfischereischein zu erwerben. Mit dem Vierteljahresfischereischein wird eine Begleitbroschüre ausgegeben.
Die Erteilung der Fischereischeine erfolgt durch die Gemeindeverwaltungen.

Vierteljahresfischereischein
Mit dem Vierteljahresfischereischein besteht die Möglichkeit, Anglern auch ohne Ablegung einer staatlichen Fischerprüfung, vor allem in den Tourismusregionen Thüringens oder an den Angelteichen der Berufsfischer, das legale Angeln zu ermöglichen. Neben der wichtigsten Zielgruppe, den Urlaubern und Gästen unseres Freistaates, soll auch interessierten Thüringer Bürgern die unkomplizierte Ausübung des Angelns bzw. der unbürokratische Einstieg in die Angelfischerei erleichtert werden.
Wie bei allen anderen Fischereischeinen auch, genügt der Vierteljahresfischereischein allein nicht zur Ausübung der Angelfischerei.
In § 14 Thüringer Fischereigesetz ist geregelt, dass ein Angler neben dem Fischereischein einen Erlaubnisschein für das jeweilige zu beangelnde Gewässer bei sich führen muss. Über dessen Ausgabe entscheidet der Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers. Wer bei der Gemeindeverwaltung einen Vierteljahresfischereischein erwirbt, sollte sich daher möglichst vorher erkundigen, wo er und unter welchen Bedingungen er angeln kann.
Thüringer Fischereirecht
Häufig wird die Frage gestellt, was es heißt, ein Fischereirecht zu besitzen. Kurz gesagt bedeutet das Folgendes: Der Inhaber eines Fischereirechtes hat das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzueignen. Ausführlich sind die Rechte und Pflichten eines Fischereirechtsinhabers sowie auch andere fischereirechtliche Fragen im Thüringer Fischereigesetz und in der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz geregelt.
Fische im Sinne des Thüringer Fischereigesetzes sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Sie sind in besonderem Maße zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, alle Entwicklungsstadien und Formen der Fische sowie Fischnährtiere.
Ein wichtiger Schwerpunkt im Thüringer Fischereirecht ist die Hegepflicht. Ziel der Hege ist der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes. Die Hege sichert den Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und sonstigen Beeinträchtigungen, sowohl der Fische selbst wie auch ihrer Lebensräume.
Rechtsvorschriften und Formulare
Thüringer Fischereigesetz, Thüringer Verordnungen; Verwaltungsvorschriften und Erlasse. Alle Formulare für Hegepläne, Elektrofischerei und Fischereiabgaben.

Fischereiabgabe
Gebühren und Fischereiabgabe (gültig ab dem 25. September 2020)
Fischereischeine | Fischereischeingebühr | Fischereiabgabe |
|---|---|---|
Jugendfischereischein | 5,00 | 7,00 |
Jahresfischereischein | 8,00 | 10,00 |
Fünfjahresfischereischein | 15,00 | 30,00 |
Zehnjahresfischereischein | 20,00 | 50,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit | 45,00 | 200,00 |
Vierteljahresfischereischein | 10,00 | 15,00 |
Ausstellung einer Zweitschrift | 8,00 | - |
Formulare zum Thema Fischereiabgabe
- Jahresmeldung Fischereischein-Statistik von Gemeinden an untere Fischereibehörden
- Meldung von Gemeinden zur Überweisung der Fischereiabgabe an die oberste Fischereibehörde
- Fischereischeinstatistik – Zusammenstellung der Jahresmeldungen Kommunen/kreisfreie Städte von den unteren an die oberste Fischereibehörde
Oberste Fischereibehörde
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361 57-393 4401
E-Mail: poststelle@tmuenf.thueringen.de
Fischereiverbände
Landesanglerverband Thüringen
Verband der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e. V.
Präsident: Herr Dietrich Roese
Geschäftsführer: Herr Andre Pleikies
Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
Postfach 80 01 08, 99027 Erfurt
Tel.: 0361 6464233
E-Mail: info@lavt.de
Web: http://www.lavt.de
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V. (VANT)
Präsident: Herr Karsten Schmidt
Niederkrossen 27, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
Tel.: 03681 308876
E-Mail: info@anglertreff-thueringen.de
Web:
Untere Fischereibehörden
Die unteren Fischereibehörden sind bei den Landratsämtern der Landkreise bzw. bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt.
Landratsamt Altenburger Land | Landratsamt Eichsfeldkreis | Landratsamt Gotha |
Landratsamt Greiz | Landratsamt Hildburghausen | Landratsamt Ilm-Kreis |
Landratsamt Kyffhäuserkreis | Landratsamt Nordhausen | Landratsamt Saale-Holzland-Kreis |
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | Landratsamt Schmalkalden-Meiningen |
Landratsamt Sonneberg | Landratsamt Sömmerda | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis |
Landratsamt Wartburgkreis | Landratsamt Weimarer Land | Stadtverwaltung Gera |
Stadtverwaltung Jena | Stadtverwaltung Suhl | Stadtverwaltung Weimar |
Stadtverwaltung Erfurt |
|
|
weitere Themen
EMFAF-Förderung
Alle Förderanträge, Informationen und Förderrichtlinien in Thüringen. Download aller Antragsformulare und Kontaktdaten der Ansprechpartner.

Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge
