Die Umsetzung erfolgt schrittweise in einzelnen Abschnitten und Planfeststellungsverfahren. Erste bauliche Maßnahmen werden in etwa zehn Jahren beginnen – mit Ausnahme des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt, wo die Erhöhung voraussichtliche Ende 2026 beginnen wird. Die vollständige Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts für die Unstrut wird sich über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren erstrecken.
Dazu erklärt Umweltminister Tilo Kummer: „Dieses Hochwasserschutzkonzept ist ein Generationenprojekt. Wir investieren zusammen mit dem Bund heute in die Sicherheit der Menschen entlang der Unstrut – in den Schutz ihrer Gebäude, ihrer Unternehmen und ihrer Zukunft. Gleichzeitig geben wir dem Fluss mehr Raum und schaffen eine Landschaft, die ökologisch wertvoll und lebenswert ist. Insgesamt entsteht ein System, das mehr Sicherheit und Lebensqualität miteinander verbindet. Gleichzeitig bewahren wir die landwirtschaftliche Wertschöpfung und entschädigen die Bewirtschafter bei größeren Ereignissen. Ich bin froh, dass dies gesetzlich in Thüringen fixiert ist. Hochwasserschutz ist Heimatschutz.“
Die Gesamtkosten werden derzeit für den Zeitrahmen der 30 Jahre auf rund 400 Millionen Euro geschätzt – finanziert durch Bund (60 Prozent) und das Land (40 Prozent).Mit dem Konzept wird die Grundlage für einen modernen, nachhaltigen und länderübergreifend wirksamen Hochwasserschutz an der Unstrut gelegt.
Schutz für Menschen, Heimat und Infrastruktur
Ziel des Projektes ist es, das Hochwasserrisiko für Ortslagen, Wohnhäuser, Gewerbestandorte und wichtige Infrastruktur entlang der Unstrut deutlich zu reduzieren.
Das bestehende Deichsystem an der Unstrut ist historisch gewachsen und teilweise mehr als 300 Jahre alt. Viele Abschnitte entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Standards und bieten keinen ausreichenden Schutz vor einem sogenannten hundertjährigen Hochwasser (HQ 100). Bereits beim Hochwasser 2013 zeigte sich, wie anfällig das System ist – nur durch den Einsatz zahlreicher Helferinnen und Helfer konnte ein Deichbruch verhindert werden.
Ein Projekt mit großer räumlicher Wirkung
Das Konzept umfasst die mittlere und untere Unstrut – vom Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt bis zur Landesgrenze zu Sachsen‑Anhalt. Aufgrund der überregionalen Wirkung verbessert das Vorhaben nicht nur die Situation in Thüringen, sondern auch die Lage der Unterlieger in Sachsen‑Anhalt.
Geplant ist eine grundlegende Neuordnung des Hochwasserschutzsystems. Dazu gehören unter anderem:
- abschnittsweise Deichrückverlegungen,
- die Reaktivierung und Schaffung sogenannter Retentionsräume (gewollte Überschwemmungsbereiche),
- die Sanierung, Anpassung, Neu‑ und auch der Rückbau von Hochwasserschutzanlagen nach aktuellen technischen Standards,
- die Einbindung bestehender Anlagen wie des Hochwasserrückhaltebeckens Straußfurt in ein Gesamtsystem.
Mehr als Hochwasserschutz: Vorteile für Mensch und Natur
Das Vorhaben verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Neben dem Schutz vor Überflutungen werden weitere Ziele erreicht:
- Naturschutz und Gewässerentwicklung: Der Unstrut soll wieder mehr Raum erhalten. Dadurch können naturnahe Auen entstehen und die ökologische Qualität des Flusses verbessert werden – im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
- Bodenschutz und Grundwasser: Durch angepasste Retentionsräume wird der Wasserhaushalt stabilisiert und einer weiteren Eintiefung des Flusses entgegengewirkt.
- Landschaftsbild und Naherholung: Eine ökologisch aufgewertete Flusslandschaft steigert die Attraktivität des ländlichen Raums, unter anderem entlang des Unstrut‑Radwegs.
Herausforderungen und Dialog mit der Landwirtschaft
Mit der Reaktivierung von Überschwemmungsflächen sind Veränderungen für landwirtschaftliche Nutzflächen verbunden. Zum einen verbessern wir die Grundwasserneubildung, was in der besonders trockenen Unstrutregion positive Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Felder haben wird. Zum anderen ist es das Ziel des Konzeptes, die landwirtschaftliche Wertschöpfung so wenig wie möglich einzuschränken und zugleich einen Grundschutz vor häufigeren Hochwasserereignissen sicherzustellen. Einzig in Thüringen regelt das Wassergesetz des Landes sowie eine Verwaltungsvorschrift die Entschädigungen für Landwirtinnen und Landwirte dort, wo sie durch die Rückverlegung der Deiche benachteiligt sind und durch Überflutung ihrer Flächen Schäden erleiden.
Die Landesregierung setzt auf enge Abstimmung mit Kommunen, Landwirtschaft, Verbänden und weiteren Beteiligten. Das Konzept bildet den Rahmen – die konkrete Ausgestaltung erfolgt in einzelnen Planungsabschnitten mit detaillierten Planfeststellungsverfahren.
