Dabei berücksichtigen wir, dass es auch energieintensive Unternehmen gibt, die viel Strom verbrauchen und im internationalen Wettbewerb stehen. Für diese Betriebe sollen Ausnahmen gelten, um Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stärke zu erhalten. Unser Ziel ist klar: Die Menschen sollen direkt von der vor Ort erzeugten Energie profitieren“, erklärt Energieminister Tilo Kummer.
Mit dem Thüringer Windbeteiligungsgesetz, das im Juni 2024 in Kraft getreten ist, hat das Land eine verbindliche finanzielle Beteiligung der Kommunen an neuen und repowerten Windenergieanlagen eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz des Windenergieausbaus zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Wertschöpfung stärker in den Regionen verbleibt, in denen die Anlagen stehen.
Konkret sind Betreiber derzeit verpflichtet, für jede neu errichtete oder modernisierte Windenergieanlage 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die umliegenden Kommunen zu zahlen. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um die Anlage; die Einnahmen werden entsprechend dem Flächenanteil der Kommunen verteilt.
Nun bereitet die Landesregierung eine Weiterentwicklung des Gesetzes vor. Im Rahmen des geplanten Thüringer Energie- und Klimagesetzes ist vorgesehen, die finanzielle Beteiligung anzuheben und die Regelung auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweiten. Zugleich sollen Ausnahmen für energieintensive Unternehmen geschaffen werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu sichern. Die Landesenergieagentur ThEGA begleitet den Prozess mit Beratungs- und Informationsangeboten für Kommunen und Projektträger.
