Dazu erklärt Umweltminister Tilo Kummer:
„Auf eine Gesetzesänderung haben auch wir intensiv hingearbeitet, um die für unsere Natur und Landwirtschaft so wichtige Weidetierhaltung besser zu schützen. Dabei geht es in Thüringen weniger um den Bestand, der im Vergleich mit Ländern wie Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen vergleichsweise gering ist. Es geht um sogenannte Problemwölfe, die übermäßige wirtschaftliche Schäden verursachen oder für Menschen zur Gefahr werden. Hier ist die Bejagung in Zukunft endlich einfacher und rechtssicherer.
Wir können bestimmte Weidegebiete auch dann vor Wölfen schützen, wenn sie aufgrund ihres Geländes nicht gut schützbar sind – zum Beispiel in Hanglagen oder bei Rinder‑ und Pferdeherden, die große, naturschutzfachlich besonders wertvolle Weidelandschaften pflegen. Wir werden jetzt unverzüglich eine Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung umsetzen und einen Thüringer Managementplan erarbeiten.“
Hintergrund:
Als Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere trotz sachgerechten Herdenschutzes getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig vom Erhaltungszustand und von der Jagdzeit geschossen werden. Das Management des Wolfs soll auf Basis von durch die Länder zu erstellenden Managementplänen erfolgen. Die Länder fordern weiterhin, gemeinsame Leitlinien für die Erstellung revierübergreifender Managementpläne aufzustellen.
