Die entsprechenden Änderungen des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates (Sitzung am 27.3.). Die Länder erhalten die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. Wenn Wölfe wiederholt Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde überwinden, können sie leichter bejagt werden. Gleichzeitig bleibt der Wolf eine geschützte Tierart, Weidetierhalter werden weiterhin bei Prävention und Schadensbegleichung unterstützt.
Dazu erklärt Umweltminister Tilo Kummer:
"Thüringen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der günstige Erhaltungszustand der auch in Thüringen vorkommenden kontinentalen Wolfspopulation auf Basis aktueller Bestandszahlen festgestellt wurde. Auf eine Gesetzesänderung haben gerade die Länder mit hoher Wolfspopulation – aber auch Thüringen - nachdrücklich hingearbeitet, um die für unsere Natur und Landwirtschaft so wichtige Weidetierhaltung besser zu schützen. Der Gesetzentwurf sorgt für eine ausgewogene Balance insbesondere zwischen den Belangen der Weidetierhaltung, der Landschaftspflege und des Artenschutzes. Künftig wird die Entnahme von einzelnen Problemwölfen, die sich durch Herdenschutzmaßnahmen nicht von Nutztierrissen abhalten lassen, praxistauglich und rechtssicher möglich sein. Außerdem können wir auch unsere Rinder- und Pferdeherden, die große, naturschutzfachlich besonders wertvolle Weidelandschaften pflegen, besser schützen. Um das neue Bundesrecht umzusetzen, ist eine Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung erforderlich. Diese wird nach Inkrafttreten des Gesetzes unverzüglich auf den Weg gebracht und in dem Zusammenhang wird auch ein Thüringer Managementplan entstehen.“
Hintergrund:
Die Bundesländer sollen nunmehr die Jagd in jenen Regionen erlauben dürfen, wo sich der Wolf in einem günstigen «Erhaltungszustand» befindet, er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere trotz sachgerechten Herdenschutzes getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind - etwa auf großflächigen Ganzjahresweiden, Almen oder Deichen. Das Management des Wolfs soll auf Basis von durch die Länder zu erstellenden Managementplänen erfolgen. Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden.
