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Umweltminister Tilo Kummer zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Finanzierung von Altlasten aus dem DDR Bergbau


Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Finanzierung von ökologischen Altlasten aus der DDR erklärt Umweltminister Tilo Kummer: "Das Urteil ist bitter für Thüringen. Wir haben heute vor Augen geführt bekommen, wie nachteilig für Thüringen der damalige General-Vertrag seitens des Bundes angelegt und ausgelegt wurde.

Hand mit Stift schreibt was bei Gericht

Viele werden sich noch daran erinnern, wie tiefgreifend und schmerzhaft in den neunziger Jahren die Veränderungen in der Kali-Industrie waren, wie viele Arbeitsplätze verloren gingen und sich Bund und Thüringen die enormen Kosten der Altlasten-Sanierung aufteilten. Es ist heute deutlich geworden, dass das Gericht der Auffassung des Bundes folgt, den General-Vertrag als Schlussstrich bei seiner finanziellen Beteiligung zu betrachten, auch wenn viele Risiken damals - wie die sogenannten Ewigkeitskosten durch Wassereintritt in der Grube Springen - noch gar nicht berücksichtigt werden konnten.

Thüringen muss damit Sanierungskosten auf sehr lange Zeit von bis zu 2 Milliarden Euro alleine tragen, zu denen sich die Treuhand im Kali-Fusionsvertrag 1993 gegenüber Kali und Salz verpflichtete, ohne das Land damals zu beteiligen.

Heute wurde die Frage juristisch geklärt. Es bleibt aber auch eine politische Frage, ob der Bund uns mit den unerwarteten Mehrkosten der Umweltaltlasten allein lässt. Im Koalitionsvertrag des Bundes wurde ja festgehalten, dass gerade die Ostländer nicht mit gewaltigen Altlasten alleine gelassen werden dürfen"

 

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