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Umweltminister Tilo Kummer zur Bundesratsbefassung Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Bundesjagdgesetz


Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesrat befasst sich mit zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (erste Lesung). Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Der Gesetzentwurf will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren – insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie – steigern und die Rechtsanwendung erleichtern.

Porträitbild Minister Kummer

Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen.  Davon erfasst sind auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.

Dazu erklärt Umweltminister Tilo Kummer:

"Bei diesem Gesetz brauchen wir Augenmaß. Einige Verfahren lassen sich tatsächlich beschleunigen, ohne dass grundlegende Umweltstandards darunter leiden. Einen wesentlicher Kritikpunkt machen wir durch die Unterstützung von Änderungsanträgen deutlich:  Der Versuch des Bundes, über die Kompensation von Eingriffen in die Natur bei eigenen Investitionen künftig selbst zu entscheiden, widerspricht dem Gebot des ortsnahen Ausgleichs. Darunter würde auch die Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort ​wesentlich leiden. Deshalb müssen die zuständigen kommunalen und Landesnaturschutzbehörden weiterhin selber entscheiden können, wie und wo die notwendige Kompensation stattfindet."

Bundesjagdgesetz: Die Bundesregierung plant, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. Wenn Wölfe wiederholt Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde überwinden, sollen sie leichter bejagt werden können.

Dazu erklärt Umweltminister Kummer:

"Thüringen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der günstige Erhaltungszustand unserer Wolfspopulation auf Basis aktueller Bestandszahlen festgestellt wurde. Auf eine Gesetzesänderungen haben gerade die Länder mit hoher Wolfspopulation – aber auch Thüringen - nachdrücklich hingearbeitet, um die für unsere Natur und Landwirtschaft so wichtige Weidetierhaltung besser zu schützen. Wenn das Gesetz dann wie geplant in Kraft tritt, wäre ein Abschuss von Problemwölfen, die sich nicht durch Herdenschutzmaßnahmen abbringen lassen, praxistauglich und rechtssicher möglich.“

 

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