Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Altöl

Altöle sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Die umweltgerechte Entsorgung von Altöl wird durch die Altölverordnung geregelt. Die Altölverordnung legt den Vorrang der Aufbereitung von Altölen zu Basisöl fest. Basisöl ist die Mineralölgrundkomponente zur Herstellung von Schmierstoffen (Basisöl + Additive = Schmierstoffe, wie Motoren-, Getriebe-, Hydraulik-, Maschinenöle und Schmierfette). 

Altöle können sehr umweltschädlich sein, wenn sie in Wasser oder Boden gelangen. Bereits ein Liter Altöl reicht aus, um eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar zu machen. Daher darf Altöl nie in den Abfluss oder in die Landschaft gelangen.

Grundsätzlich gilt: Altöl in verschließbaren Behältnissen sammeln und dem Handel (am besten gegen Vorlage der Kaufquittung) zurückgeben.

Gemäß der Altölverordnung dürfen Motoren- und Getriebeöle nur verkauft werden, wenn direkt am Ort des Verkaufs oder in unmittelbarer Nähe eine Annahmestelle für Altöl besteht.  Altöl ist im Umfang der abgegebenen Mengen kostenlos zurückzunehmen.

Versand- oder Internethändler müssen Ihnen beim Kauf von Frischöl eine örtlich nahe Rücknahmemöglichkeit nennen, bei der Sie das Altöl kostenlos abgeben können. Im Zweifel können Sie Altöl auch bei der kommunalen Problemstoffsammlung abgeben.

Bei Fragen zur Altölverordnung oder zur Rückgabe von Altöl können Sie sich an Ihre Abfallbehörde beim Landratsamt oder im Fall von kreisfreien Städten an Ihre Stadtverwaltung wenden.

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge