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Asbest

Der Begriff Asbest leitet sich aus dem griechischen Wort „asbestos“ (unvergänglich) ab und bezeichnet natürlich vorkommende, faserartige Mineralien auf Silikatbasis. Wegen seiner herausragenden technischen Eigenschaften – Asbestfasern weisen eine große Festigkeit auf, sind hitze- und säurebeständig, haben hervorragende Dämmeigenschaften und können zu Garnen versponnen werden – wurden sie in vielfältigen Bereichen eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel ist die Bauindustrie, wo Asbest unter anderem zur Bewehrung von Beton in Form ebener oder gewellter Dach- oder Fassadenplatten sowie als Dämm- oder Feuerschutzmaterial eingesetzt wurde.

Weil eingeatmete Asbestfasern krebserregend sind, ist es in Deutschland seit 1993 bis auf wenige Ausnahmen verboten, Asbest oder asbesthaltige Produkte herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. Trotzdem können auch heute noch asbesthaltige Baumaterialien im Baubestand gefunden werden – das gilt vor allem für Gebäude, die vor 1993 errichtet worden sind.

Von Bauprodukten aus Asbestzement, wie zum Beispiel Wellasbestplatten, oder anderen festgebundenen Asbestprodukten geht so lange keine Gefahr für die Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, wie sie intakt und keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sind.Asbest wird erst dann gefährlich, wenn zum Beispiel durch Zertrümmern, Bohren, Sägen, Schleifen oder ähnliche Beanspruchungen Fasern freigesetzt und in der Folge eingeatmet werden. Deshalb sind beim Umgang mit Asbest besondere Verhaltensregeln einzuhalten. Ausführliche Informationen dazu finden sich unter anderem in der Leitlinie Asbesterkundung, die gemeinsam durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und das Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet wurde.

Der übliche Entsorgungsweg für asbesthaltige Baumaterialien ist die Deponierung in einer luftundurchlässigen Verpackung. Die Kosten hierfür können beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. den Deponiebetreibern nachgefragt werden. Außerdem kann das Angebot zur Abfallberatung des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt genutzt werden, um eventuelle Fragen zur Asbestentsorgung zu klären.

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