Mineralische Abfälle/Bauabfälle

Zu den mineralischen Abfällen zählen, neben bestimmten Abfällen aus industriellen Prozessen, Kraftwerken und Verbrennungsanlagen (Schlacken und Aschen), insbesondere Bau- und Abbruchabfälle (Bodenaushub und Bauschutt). Bau- und Abbruchabfälle stellen einen bedeutenden Abfallstrom dar. Jährlich werden ca. sieben Millionen Tonnen davon in Thüringen entsorgt, bundesweit sind es ca. 250 Millionen Tonnen pro Jahr. Einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung dieses Mengenstroms kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Anforderungen an die getrennte Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen enthält die Gewerbeabfallverordnung des Bundes.
Wie aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle und andere mineralische Abfälle (sogenannte Ersatzbaustoffe) im Einklang mit dem Boden- und Gewässerschutz verwertet werden können, haben die einzelnen Bundesländer bisher landesspezifisch geregelt. Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung hat das BMUV nun erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser bei der Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen vorgegeben. Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV – Artikel 1 der Mantelverordnung) enthält die Vorgaben, die beim Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Bau von Straßen und Schienenverkehrswegen sowie Erdbau) einzuhalten sind. Mit der Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV - Artikel 2 der Mantelverordnung; §§ 6 – 8) wurden die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden um den Bereich „unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert und konkretisiert. Mit diesen Regelungen sollen auch die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.
Die Mantelverordnung wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. August 2023 in Kraft. Noch vor Inkrafttreten der Mantelverordnung nahm das BMUV eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung vor.
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge