Kunststoffe sind wichtige und wertvolle Werkstoffe. Sie werden wegen ihrer breiten Anwendungsmöglichkeiten und ihrer Materialeigenschaften (leicht, flexibel formbar, hygienisch) in unzähligen Produkten eingesetzt und sind aus Haushalt und Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Auch in ökologischer Sicht erfüllen sie oft sinnvolle Funktionen: Kunststoffe helfen als Dämmstoffe beim Energiesparen; in Leichtbauanwendungen in Fahrzeugen tragen sie zu geringerem Treibstoffverbrauch bei; die Rotorblätter von Windkraftanlagen werden aus Kunststoffen gefertigt, die mit Glas- oder Carbonfasern verstärkt sind, obwohl diese Verbundwerkstoffe sich nur schwer recyclen lassen. Auch Verpackungen aus Kunststoff können sinnvoll sein, weil sie dazu beitragen, dass Lebensmittel nicht vor Gebrauch verderben und weil Verpackungen, auch solche aus Kunststoff, die logistischen Prozesse bei der Verteilung der Waren erleichtern.
Aber: zu viele Kunststoffprodukte, vor allem Verpackungen, werden nur einmal kurz genutzt, dann werden sie zu Abfall. Im günstigeren Fall werden sie ordnungsgemäß entsorgt und liefern durch thermische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen Energie oder sie werden – deutlich vorteilhafter –recycelt und zu neuen Kunststoffprodukten verarbeitet. Viel zu viele Kunststoffprodukte landen jedoch in der Umwelt und verschmutzen diese. Viele Kunststoffe landen über die Fließgewässer schließlich im Meer.
Die Vermüllung der Weltmeere mit Plastik ist eines der drängendsten globalen Umweltprobleme. Kunststoffe werden erst nach Hunderten von Jahren abgebaut. Bis dahin reichert sich das Plastik in den Meeren an. Plastikteile werden von Tieren als Nahrung aufgenommen und füllen die Mägen, so dass die Tiere verhungern. Großvolumige Kunststoffgegenstände (Makroplastik) werden durch Zersetzungsprozesse (Sonnenlicht, Salzwasser, Wellen) immer kleiner. Sind sie kleiner als 5 mm spricht man von Mikroplastik. Mikroplastikpartikel reichern sich im Körpergewebe der aufnehmenden Organismen an, gelangen in die Nahrungskette und somit auch zum Absender, dem Menschen, zurück. Dabei ist zu beachten, dass Mikrokunststoffe aufgrund ihrer molekularen Strukturen Schadstoffe (z. B. DDT und andere Pestizide; polychlorierte Biphenyle) an sich binden und sich mit ihnen anreichern. Diese werden also mit aufgenommen und im Körpergewebe angereichert.
Inzwischen gibt es auf allen Ebenen Initiativen gegen die weitere Meeresvermüllung mit Kunststoffen. Eine wichtige Regelung auf EU-Ebene ist die Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie)
Im Auftrag der EU-Kommission wurden im Laufe des Jahres 2016 an 276 Stränden in 17 EU-Mitgliedsstaaten Abfälle gesammelt und Daten erhoben. Dabei wurden insgesamt 355.671 Abfallartikel gefunden und nach Häufigkeit geordnet. Resultat: Über 80 % des gefundenen Mülls ist Kunststoff, wobei 50 % Einwegkunststoffartikel sind und 25 % mit der Fischerei zusammenhängen. Allein die Top Ten der am häufigsten aufgefundenen Einwegplastikartikel machen zusammen 85 % aller Einwegkunststoffe an den Stränden aus. Für diese Artikel schreibt die Richtlinie Maßnahmen verschiedener Art vor. Am häufigsten wurden übrigens Deckel und Verschlüsse von Getränkeflaschen und –bechern gefunden, am zweithäufigsten Zigarettenfilter aus Kunststoff. Die Art der in der Richtlinie getroffenen Maßnahmen ist unterschiedlich, je nachdem, ob die Artikel durch Mehrweg- oder Nichtkunststoffprodukte ersetzt werden können oder nicht.
Plastikartikel, für die es geeignete Alternativen gibt, dürfen ab Mitte 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das betrifft Einwegbesteck und -teller, Trinkhalme und Rührstäbchen, Luftballonhalterungen, Becher und Essensbehälter aus Polystyrol (bekannter unter dem Markenname Styropor).
Einige andere der häufig aufgefundenen Kunststoffartikel werden nicht verboten, weil noch keine geeigneten Alternativen verfügbar sind: Zigarettenfilter Feuchttücher, Luftballons und Fischereigerät. Für diese Artikel sind zumindest Kennzeichnungspflichten beschlossen worden. Sie müssen seit 2021 mit Verbraucherinformationen versehen werden. Darin werden die Konsumenten über die richtige Entsorgung und die negativen Folgen einer falschen Entsorgung informiert. Ab 2023 müssen sich die Hersteller dieser Produkte (unter dem Schlagwort „Erweiterte Herstellerverantwortung“) außerdem an den kommunalen Kosten der Straßenreinigung und Entsorgung der Kommunen beteiligen. Das gilt außerdem auch für die Hersteller von Plastikflaschen, -bechern, -tüten und -folien.
Generell soll der Verbrauch von Essens- und Getränkebehältern aus Kunststoff deutlich gesenkt werden. In Deutschland müssen Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab 2023 auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anbieten. Kleine Betriebe - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen ihrer Kundschaft anbieten, Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abzufüllen.
Informationen dazu finden Sie unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32019L0904
https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-eu-2019-904-des-europaeischen-parlaments-und-des-rates-vom-5-juni-2019-ueber-die-verringerung-der-auswirkungen-bestimmter-kunststoffprodukte-auf-die-umwelt
Einträge von Kunststoff in die Umwelt und in die Meere erfolgen jedoch nicht nur durch den unsachgemäßen Umgang mit Abfällen (Littering = achtloses Wegwerfen von Abfällen), sondern auch aus zahlreichen anderen Bereichen, in denen mit Kunststoffen oder kunststoffhaltigen Produkten umgegangen wird. Hierzu zählen z. B. der Reifenabrieb, Verwitterungsprozesse von Farben, das Waschen von Textilien (die immer häufiger Kunststofffasern enthalten), landwirtschaftliche Folien, Baufolien u. ä. Im Laufe ihrer Nutzung entstehen durch Abnutzung, Abrieb oder Zersetzung kleinere Kunststoffpartikel und gelangen in die Umwelt, aus der sie dann nicht wieder entfernt werden können.
Weitere Informationen:
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Studie, veröffentlicht November 2020, geht auf den Verbleib von Abfällen und anderen Produkten aus Kunststoffen in verschiedenen Umweltmedien ein. Neben einer Einschätzung über die Eintragswege und –mengen aus den verschiedenen Bereichen werden (ab Seite 118) für ausgewählte, besonders relevante Produkte auch Handlungsempfehlungen abgeleitet. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kunststoffe-in-der-umwelt-verkehr-bau
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Plastik in der Umwelt – Quellen • Senken • Lösungsansätze“. Eine Übersicht mit der Erläuterung wesentlicher Fachbegriffe und Grundlagen zu diesem Themenfeld bietet dieses Kompendium: https://bmbf-plastik.de/sites/default/files/2021-03/Kompendium_Kunststoff-in-der-Umwelt_26Mar2021.pdf