Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Verpackungen

Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen dem Schutz der Waren beim Transport, im Handel und im Haushalt. Verpackungen bestehen überwiegend aus Kunststoff, Glas, Papier, Pappe und Karton (zusammen als PPK bezeichnet), Weißblech, Aluminium und Holz. Für die Herstellung der Verpackungen werden wertvolle Rohstoffe eingesetzt.  Angesichts der großen Mengen, um die es hier geht, lohnt es sich unter den Gesichtspunkten des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes ganz besonders, überflüssige Verpackungen zu vermeiden und erforderliche Verpackungen nach Möglichkeit mehrfach zu verwenden (Mehrweg). Die übrigen Verpackungen sind nach Gebrauch möglichst hochwertig zu verwerten – durch getrennte Sammlung (Gelbe Tonne oder Sack, Glascontainer, Papiertonne oder -container) und anschließende Sortierung und Aufbereitung zu Sekundärrohstoffen für die Produktion neuer Waren.

Verpackungen gehören zu den Produkten mit der kürzesten Lebensdauer. Anders als Güter, die für einen längeren Gebrauch vorgesehen sind, werden sie meistens zu Abfall, sobald die Waren, zu deren Schutz sie gedient haben, vom Verbraucher ausgepackt werden. Angesichts des hohen Ressourcenverbrauchs für eine nur kurze Nutzung kam bereits Anfang der Neunziger Jahre die Idee auf, die Wirtschaft als Erzeuger und Nutzer von Verpackungen durch rechtliche Regelungen in die Verantwortung für die von ihr hergestellten und in Verkehr gebrachten Produkte zu nehmen. Mit der Verpackungsverordnung von 1991 wurde diese Idee der Produktverantwortung erstmals in Deutschland umgesetzt. Sie ist inzwischen europaweit die Grundlage für verschiedene rechtliche Regelungen, die neben Verpackungen auch für andere Produkte (Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien) eingeführt wurden.

In Deutschland wurde die Verpackungsverordnung 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst. Wesentliche Inhalte sind zum einen spezielle Rücknahme- und Pfandpflichten für Getränkeverpackungen (Stichwort Einwegpfand), zum anderen die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen durch die Wirtschaft (anstelle der Kommunen).

Zur Pfandpflicht: Seit 01.01.2022 sind Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 Liter pfandpflichtig, unabhängig davon mit welchem Getränk sie befüllt sind.  Die Höhe des Pflichtpfandes beträgt einheitlich 25 Cent. Als einzige Ausnahme bleiben Milch und trinkbare Milcherzeugnisse wie Kefir u. ä. noch bis Ende 2023 pfandfrei. Wie bisher pfandfrei bleiben folgende Einweg-Getränkeverpa­ckungen: Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbo­denbeutel. Diese werden als ökologisch vorteilhaft angesehen.

  • Verkaufsverpackungen, die im Haushalt (oder auch im Kleingewerbe u. ä. ) als Abfall zu entsorgen sind, gehören

    • in den Altglascontainer (nur Flaschen, Glaskonserven u. ä.; keine Trinkgläser, Fenstergläser (anderer Schmelzpunkt, stört bei der Verwertung), auch keine Spiegel, Glühbirnen, Porzellan, Keramik),
    • in die Altpapiersammlung (Kartonverpackungen, jedoch keine Getränkekartons (gehören als Verbundverpackungen aus verschiedenen Materialien zu den Leichtverpackungen)),  
    • oder – als „Leichtverpackungen“ (LVP) in die gelbe Tonne, den gelben Sack bzw. den gelben Depotcontainer. Leichtverpackungen sind aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien (z. B. Getränkekarton).

    Ausgenommen sind die bepfandeten Mehrwegbehältnisse für Getränke (Ein- oder Mehrweg), die zurückgegeben werden. Die Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen wird seit 1993 nicht mehr durch die kommunale Abfallwirtschaft organisiert und bezahlt, sondern durch die „Produktverantwortlichen“ der Wirtschaft, also durch Hersteller/Importeure und Handel. Diese müssen sich für diese Aufgabe der dualen Systeme der Verpackungsentsorgung (Nachfolger des ehemaligen Monopolisten „Der Grüne Punkt“) bedienen und bezahlen diese dafür (Beteiligungsentgelte oder „Lizenzentgelte“). Im Ergebnis werden die Kosten für das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen nicht mehr über die kommunalen Abfallgebühren finanziert, sondern von den dualen Systemen bzw. von den Herstellern und Händlern. Da diese die Kosten auf die Verkaufspreise umlegen zahlt der Endverbraucher die Verwertung seiner Verpackungsabfälle bereits beim Kauf dieser (verpackten) Produkte.

    Die dualen Systeme müssen für die einzelnen Stoffe bestimmte Recyclingquoten einhalten. Diese haben sich gegenüber früheren Jahren zum Teil deutlich erhöht, vor allem bei Kunststoffen.

    Die geforderten Recyclingquoten im Einzelnen:

    • Kunststoffe: 58,5 %, ab 2022 63 % (vor 2018 waren es nur 36 %)
    • Glas: 80 %, ab 2022 90 % (vor 2018: 75 %)
    • Eisenmetalle: 80 %, ab 2022 90 % (vor 2018: 70 %)
    • Aluminium: 80 %, ab 2022 90 % (vor 2018: 60 %)
    • Papier, Pappe, Karton (PPK): 85 %, ab 2022 90 % (vor 2018: 70 %)
    • Getränkekartonverpackungen: 75 %, ab 2022 80 % (vor 2018: 60 %)
    • sonstige Verbunde: 55 %, ab 2022 70 % (vor 2018: nicht gesondert geregelt)

     

    Weitere Informationen:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

    https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen#undefined

    https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq oder https://www.verpackungsregister.org/ 

     

    Eine Liste der aktuell genehmigten dualen Systeme der Verpackungsentsorgung mit Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/service

    Die gemeinsame Informationsplattform der dualen Systeme informiert über die Funktionsweise der Systeme, über Mülltrennung, das Verpackungsrecycling sowie zum Thema Rezyklat: https://www.muelltrennung-wirkt.de/

    Das Aktionsforum Glasverpackung, eine Initiative der Behälterglasindustrie in Deutschland und Teil des Spitzenverbandes der deutschen Glasindustrie (Bundesverband Glasindustrie e. V.), informiert hier über die richtige Entsorgung von Altglas: https://www.was-passt-ins-altglas.de

    PRO MEHRWEG, der Verband zur Förderung von Mehrwegverpackungen e.V., informiert hier: https://promehrweg.de/mehrweg-oder-einweg-der-quiz-film/

    Die Unternehmen der Zellstoff- und Papierindustrie (DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.) informiert hier: https://papierkannmehr.de/nachhaltigkeit/papier-sortieren-so-gehts-richtig

  • Kunststoffe sind wichtige und wertvolle Werkstoffe. Sie werden wegen ihrer breiten Anwendungsmöglichkeiten und ihrer Materialeigenschaften (leicht, flexibel formbar, hygienisch) in unzähligen Produkten eingesetzt und sind aus Haushalt und Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Auch in ökologischer Sicht erfüllen sie oft sinnvolle Funktionen: Kunststoffe helfen als Dämmstoffe beim Energiesparen; in Leichtbauanwendungen in Fahrzeugen tragen sie zu geringerem Treibstoffverbrauch bei; die Rotorblätter von Windkraftanlagen werden aus Kunststoffen gefertigt, die mit Glas- oder Carbonfasern verstärkt sind, obwohl diese Verbundwerkstoffe sich nur schwer recyclen lassen. Auch Verpackungen aus Kunststoff können sinnvoll sein, weil sie dazu beitragen, dass Lebensmittel nicht vor Gebrauch verderben und weil Verpackungen, auch solche aus Kunststoff, die logistischen Prozesse bei der Verteilung der Waren erleichtern.

    Aber: zu viele Kunststoffprodukte, vor allem Verpackungen, werden nur einmal kurz genutzt, dann werden sie zu Abfall. Im günstigeren Fall werden sie ordnungsgemäß entsorgt und liefern durch thermische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen Energie oder sie werden – deutlich vorteilhafter –recycelt und zu neuen Kunststoffprodukten verarbeitet. Viel zu viele Kunststoffprodukte landen jedoch in der Umwelt und verschmutzen diese. Viele Kunststoffe landen über die Fließgewässer schließlich im Meer.

    Die Vermüllung der Weltmeere mit Plastik ist eines der drängendsten globalen Umweltprobleme. Kunststoffe werden erst nach Hunderten von Jahren abgebaut. Bis dahin reichert sich das Plastik in den Meeren an. Plastikteile werden von Tieren als Nahrung aufgenommen und füllen die Mägen, so dass die Tiere verhungern. Großvolumige Kunststoffgegenstände (Makroplastik) werden durch Zersetzungsprozesse (Sonnenlicht, Salzwasser, Wellen) immer kleiner. Sind sie kleiner als 5 mm spricht man von Mikroplastik.  Mikroplastikpartikel reichern sich im Körpergewebe der aufnehmenden Organismen an, gelangen in die Nahrungskette und somit auch zum Absender, dem Menschen, zurück. Dabei ist zu beachten, dass Mikrokunststoffe aufgrund ihrer molekularen Strukturen Schadstoffe (z. B. DDT und andere Pestizide; polychlorierte Biphenyle) an sich binden und sich mit ihnen anreichern. Diese werden also mit aufgenommen und im Körpergewebe angereichert.

    Inzwischen gibt es auf allen Ebenen Initiativen gegen die weitere Meeresvermüllung mit Kunststoffen. Eine wichtige Regelung auf EU-Ebene ist die Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie)

    Im Auftrag der EU-Kommission wurden im Laufe des Jahres 2016 an 276 Stränden in 17 EU-Mitgliedsstaaten Abfälle gesammelt und Daten erhoben.  Dabei wurden insgesamt 355.671 Abfallartikel gefunden und nach Häufigkeit geordnet. Resultat: Über 80 % des gefundenen Mülls ist Kunststoff, wobei 50 % Einwegkunststoffartikel sind und 25 % mit der Fischerei zusammenhängen. Allein die Top Ten der am häufigsten aufgefundenen Einwegplastikartikel machen zusammen 85 % aller Einwegkunststoffe an den Stränden aus. Für diese Artikel schreibt die Richtlinie Maßnahmen verschiedener Art vor. Am häufigsten wurden übrigens Deckel und Verschlüsse von Getränkeflaschen und –bechern gefunden, am zweithäufigsten Zigarettenfilter aus Kunststoff. Die Art der in der Richtlinie getroffenen Maßnahmen ist unterschiedlich, je nachdem, ob die Artikel durch Mehrweg- oder Nichtkunststoffprodukte ersetzt werden können oder nicht.

    Plastikartikel, für die es geeignete Alternativen gibt, dürfen ab Mitte 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das betrifft Einwegbesteck und -teller, Trinkhalme und Rührstäbchen, Luftballonhalterungen, Becher und Essensbehälter aus Polystyrol (bekannter unter dem Markenname Styropor).

    Einige andere der häufig aufgefundenen Kunststoffartikel werden nicht verboten, weil noch keine geeigneten Alternativen verfügbar sind: Zigarettenfilter Feuchttücher, Luftballons und Fischereigerät. Für diese Artikel sind zumindest Kennzeichnungspflichten beschlossen worden. Sie müssen seit 2021 mit Verbraucherinformationen versehen werden. Darin werden die Konsumenten über die richtige Entsorgung und die negativen Folgen einer falschen Entsorgung informiert. Ab 2023 müssen sich die Hersteller dieser Produkte (unter dem Schlagwort „Erweiterte Herstellerverantwortung“) außerdem an den kommunalen Kosten der Straßenreinigung und Entsorgung der Kommunen beteiligen. Das gilt außerdem auch für die Hersteller von Plastikflaschen, -bechern, -tüten und -folien.

    Generell soll der Verbrauch von Essens- und Getränkebehältern aus Kunststoff deutlich gesenkt werden. In Deutschland müssen Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab 2023 auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anbieten. Kleine Betriebe - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen ihrer Kundschaft anbieten, Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abzufüllen.

     

    Informationen dazu finden Sie unter:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32019L0904

    https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-eu-2019-904-des-europaeischen-parlaments-und-des-rates-vom-5-juni-2019-ueber-die-verringerung-der-auswirkungen-bestimmter-kunststoffprodukte-auf-die-umwelt

     

    Einträge von Kunststoff in die Umwelt und in die Meere erfolgen jedoch nicht nur durch den unsachgemäßen Umgang mit Abfällen (Littering = achtloses Wegwerfen von Abfällen), sondern auch aus zahlreichen anderen Bereichen, in denen mit Kunststoffen oder kunststoffhaltigen Produkten umgegangen wird. Hierzu zählen z. B. der Reifenabrieb, Verwitterungsprozesse von Farben, das Waschen von Textilien (die immer häufiger Kunststofffasern enthalten), landwirtschaftliche Folien, Baufolien u. ä. Im Laufe ihrer Nutzung entstehen durch Abnutzung, Abrieb oder Zersetzung kleinere Kunststoffpartikel und gelangen in die Umwelt, aus der sie dann nicht wieder entfernt werden können.

     

    Weitere Informationen:

    Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Studie, veröffentlicht November 2020, geht auf den Verbleib von Abfällen und anderen Produkten aus Kunststoffen in verschiedenen Umweltmedien ein. Neben einer Einschätzung über die Eintragswege und –mengen aus den verschiedenen Bereichen werden (ab Seite 118) für ausgewählte, besonders relevante Produkte auch Handlungsempfehlungen abgeleitet. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/kunststoffe-in-der-umwelt-verkehr-bau

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Plastik in der Umwelt – Quellen • Senken • Lösungsansätze“.    Eine Übersicht mit der Erläuterung wesentlicher Fachbegriffe und Grundlagen zu diesem Themenfeld bietet dieses Kompendium: https://bmbf-plastik.de/sites/default/files/2021-03/Kompendium_Kunststoff-in-der-Umwelt_26Mar2021.pdf                 

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge