Fördermöglichkeiten für kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung abwassertechnischer Anlagen kommunaler Aufgabenträger nach wasserwirtschaftlichen Schwerpunkten. Die gewährten Zuwendungen dienen der Verbesserung des Gewässerschutzes durch die Erhöhung des Anschlussgrades an öffentliche Kläranlagen und bewirken eine Entlastung der Beitrags- und Gebührenpflichtigen.
Aus- und Fortbildung im Abwasserbereich
Richtlinie für die Förderung von Aus- und Fortbildung im Abwasserbereich aus dem Abkommen der Abwasserabgabe (AbwARL) im Freistaat Thüringen
Ziel dieser Richtlinie ist insbesondere die Erhöhung der Qualität und die dauerhafte Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion von Abwasseranlagen durch laufende Aus- und Fortbildung von qualifiziertem Fachpersonal zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte.
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Ausbildung als a. Umwelttechnologin/Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (Ausbildungsdauer 3 Jahre), b. Umwelttechnologin/Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetzwerke und Industrieanlagen (Ausbildungsdauer 3 Jahre), c. Elektronikerin/Elektroniker für Betriebstechnik (Ausbildungsdauer 3,5 Jahre) und d. Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin (Ausbildungsdauer 3,5 Jahre)
Fortbildung des Betriebspersonals von Abwasserbehandlungsanlagen und anderen abwassertechnischen Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte
Förderfähig sind:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Seminar- und Modulkosten, Aufwendungen für Praktika sowie Ausgaben für Lehrmittel, jedoch nicht die Vergütung und die Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung und Transport der aus- und fortzubildenden Personen
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Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände, die Träger der Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Thüringen sind
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Projektförderung, Festbetragsfinanzierung (Ausbildung) bzw. Anteilsfinanzierung (Fortbildung), als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Fördersätze für Maßnahmen betragen:
- Ausbildung pro Ausbildungsjahr (1 bis 3) 6.700 EUR, für das letzte halbe Ausbildungsjahr (bei 3,5 Jahren Ausbildung) 3.350 EUR
- Fortbildung 50 % (gefördert werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben ab 2.500 EUR pro Person)
Weitere Voraussetzungen zur Förderung, Antragsstellung und Bewilligung sind der Richtlinie zu entnehmen. Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2027
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