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KULAP: Kulturlandschaftsprogramm in Thüringen

Für den Vertragsnaturschutz in Thüringen nimmt der Naturschutzteil des KULAP eine herausragende Position ein. Mit diesem EU-kofinanzierten Programm pflegen Landwirtschaftsbetriebe alljährlich auf etwa 46.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle, oftmals landschaftsprägende Flächen durch (in Klammern jeweils Kurzbezeichnung der Maßnahme):

  • die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und –flächen mit gebietseigenem Saatgut (B)
  • die Anlage von Schonstreifen und -flächen zum Schutz von geschützten und gefährdeten Arten der Feldflur und der Gewässerränder, von Insekten sowie zur Verhinderung der Eutrophierung angrenzender Biotope und FFH-Lebensraumtypen. (ST)
  • die extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen und Ackerflächen zum Schutz der Segetalflora, der Insekten- und der Feldvogelfauna. (RA),
  • die Schaffung von Nahrungsflächen für den Rotmilan (R),
  • die feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung in Form von Stoppelbrachen (F1), Feldhamsterparzellen (F2) und Feldhamster-Blühstreifen (F3),
  • die Pflege durch Beweidung, Mahd oder Hüteschafhaltung auf Mager- und Trockenstandorten, Bergwiesen, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen, Streuobstwiesen und Flachlandwiesen (M, W, H),
  • naturnahe Ganzjahresbeweidung (G), sowie
  • die dauerhafte Umwandlung des Ackerlands in Dauergrünland (U)

Weiterhin wird im KULAP ab 2023 die Pflege von Obstbäumen in Streuobstwiesen (Maßnahme S) gefördert.

Für die Naturschutzmaßnahmen im KULAP erfolgt vor Antragstellung eine Abstimmung zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und der örtlichen unteren Naturschutzbehörde. Im Antragsverfahren über Portia wird von der Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Flächen für eine Naturschutzförderung geeignet sind. Weiterhin werden die vereinbarten Details zur Flächenbewirtschaftung festgehalten (sog. Leistungsparameter). Weitere Auskunft erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden bzw. Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

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