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Förderanträge Präventionsmaßnahmen / Schadensregulierung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist Bewilligungsbehörde für die Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen. Darüber hinaus können TierhalterInnen, die von einem Wolf- oder Luchsriss betroffen sind, einen Antrag auf Entschädigung stellen.

Bitte beachten Sie:

  1. Bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen dürfen Maßnahmen zur Errichtung oder Optimierung des Herdenschutzes nicht vor der Bewilligung Ihres Antrages begonnen sein! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur im Ausnahmefall möglich und muss bei der Bewilligungsbehörde gesondert beantragt und begründet werden. Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie Wolf /Luchs.
  2. Vor dem Versand der Anträge sind die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen! Sie vermeiden so Zeitverzug bei der Bearbeitung.

Bewilligungsbehörde

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Abteilung Naturschutz
Referat Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Ansprechpartner unter:
Tel: 0361 57 3943 042
 

 

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