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Schadensbegutachtung

Das Kompetenzzentrum ist auch für die Begutachtung vermeintlicher Schäden durch Wolf und Luchs zuständig. Die dafür zuständigen MitarbeiterInnen begutachten, bewerten und dokumentieren Schadensfälle vor Ort und beraten NutztierhalterInnen.

Wölfe sind als Nahrungsgeneralisten hinsichtlich ihrer Beutewahl anpassungsfähig und ernähren sich von dem, was für sie mit geringstem Energieaufwand und Risiko zu erbeuten ist. Unter den Wildtieren machen in Deutschland Rehe den Hauptanteil der Beutetiere aus. Es werden aber auch Wildschweine, Hirsche u.a. erbeutet. Häufig werden junge, alte oder kranke Tiere erbeutet. Wölfe können nicht wie wir Menschen zwischen Wild- und Nutztieren unterscheiden. Sind Nutztiere leicht zugänglich, kann es vorkommen, dass sie zur Beute von Wölfen werden.

Luchse bevorzugen ebenfalls wildlebende Huftiere und nutzen als Lauerjäger bei der Jagd den Überraschungseffekt. Dazu schleichen sie sich an ihre Beutetiere an, um diese zu überwältigen und mit einem gezielten Kehlbiss zu töten. In Deutschland ernährt sich der Luchs hauptsächlich von Rehen. Er schlägt aber auch andere Säugetiere und Vögel. Zu seinem Riss kehrt der Luchs mehrere Tage lang immer wieder zurück. Nutztierrisse durch Luchse kommen deutlich seltener vor als bei Wölfen, dennoch wurden vereinzelt schon kleinere und mittelgroße Weidetiere wie Schafe oder Ziegen nachweislich durch Luchse gerissen.

Nach der "Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)" kann der/die geschädigte Tierhalter/in einen Antrag auf Schadensausgleich stellen. Voraussetzung dafür ist u.a. eine Schadensbegutachtung. Laut Förderrichtlinie besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Billigkeitsleistungen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

Melden von Nutztierschäden

Nutztierschäden melden Sie bitte innerhalb von 24 Stunden nach Feststellen des Schadens über das Wolf-Luchs-Telefon: 0361 573 941 941 im Referat 44 (Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs) des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Eine für die Schadensbegutachtung ausgebildete Person wird schnellstmöglich für eine Untersuchung zur Verfügung stehen.

Ziel der Schadensbegutachtung ist es, festzustellen, ob der Schaden durch einen Wolf oder Luchs verursacht wurde oder anderweitig entstanden ist. Das bei der Schadensbegutachtung erstellte Protokoll bildet die Grundlage für eine mögliche Entschädigung.

Hinweis: Für eine mögliche Entschädigung muss die Begutachtung von einer sachverständigen Person des Kompetenzzentrums Wolf Biber Luchs durchgeführt worden sein.

Bei Wildtierrissen können keine Anträge gestellt werden. Dennoch ist die Meldung über ein gerissenes Wildtier von großer Wichtigkeit für das Wildtiermonitoring in Thüringen. Bitte melden Sie entsprechende Hinweise!

Die Schadensbegutachtung sowie weiterführende, genetische Untersuchungen sind für jede/n Bürger/in kostenlos!

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