Fragen & Antworten zur Heizungsförderung

Heizungsförderung 2024
Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt bei der KfW. Die Antragsstellung ist jetzt für alle möglich - also neben Eigentümern von selbst genutzten Einfamilienhäusern auch für Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften.
Für Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften ist eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Schon seit Frühjahr ist ein Zuschuss bis zu 70 Prozent möglich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Links zur Förderung: meine.KfW.de
Kurzüberblick zur neuen Förderung bzw. KfW-Heizungsförderung. Alle Informationen zur neuen Richtlinie sind auch veröffentlicht unter www.energiewechsel.de/beg.
Wichtige Fragen zur neuen Heizungsförderung
Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengetragen:
Informationen der Bundesregierung
Informationen des Thüringer Verbraucherschutzministeriums
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