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Fragen & Antworten zur Heizungsförderung

Heizungsförderung 2024

Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt bei der KfW. Die Antragsstellung ist jetzt für alle möglich - also neben Eigentümern von selbst genutzten Einfamilienhäusern auch für Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften. 

Für Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften ist eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Schon seit Frühjahr ist ein Zuschuss bis zu 70 Prozent möglich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Links zur Förderung: meine.KfW.de


Kurzüberblick zur neuen Förderung bzw. KfW-Heizungsförderung. Alle Informationen zur neuen Richtlinie sind auch veröffentlicht unter www.energiewechsel.de/beg.

Wichtige Fragen zur neuen Heizungsförderung

Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengetragen:

  • Nicht nur Wärmepumpen werden gefördert. Prinzipiell ist jede Kombination, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energieträger nutzt, möglich. Darunter fallen Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen oder Heizungen mit Solarthermie. Selbst Öl- und Gasheizungen sind theoretisch möglich, sie müssen allerdings mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Interessant für Besitzer älterer Häuser dürften Hybridlösungen werden, die zum Teil noch mit Heizöl oder Erdgas arbeiten. Allerdings muss die erneuerbare Wärmeerzeugung die Hauptlast tragen. Förderfähig ist nur der Teil der Heizung, der mit Erneuerbaren betrieben wird.

  • Zuschüsse gibt es für Heizungen, deren Energie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommt. Dazu werden insbesondere Wärmepumpen gerechnet, die mit Strom arbeiten. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent und zudem einen Bonus von weiteren 30 Prozent, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40 000 Euro nicht übersteigt. 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus kommen hinzu, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird. Weitere 5 Prozent gibt es, sofern bei Wärmepumpen Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequellen genutzt werden. Die Kombination der verschiedenen Fördersätze wird aber auf 70 Prozent gedeckelt.

  • Das hängt von der Höhe der sogenannten förderfähigen Kosten ab. Diese sind für ein Einfamilienhaus auf 30 000 Euro begrenzt. Maximal können also bei Wärmepumpen 21 000 Euro zusammenkommen.

  • Die KfW ist für die Verteilung zuständig (s. oben). Den Antrag selbst kann nur stellen, wer einen „abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsvertrag“ mit einem Fachbetrieb abgeschlossen hat, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Dieser Vertrag muss zusammen dem Förderantrag bei der KfW digital eingereicht werden.

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