Unesco-Biosphärenreservat Rhön
Zweite öffentliche Auslegung und Beteiligung beendet
zur Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön | Auslegungsverfahren ab 11.09.2023 - inzwischen beendet
1. Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön: Ein Erfolgsmodell
Das sich über drei Bundesländer erstreckende Mittelgebirge Rhön wurde am 6. März 1991 international durch die UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Ziele in dieser Modellregion für nachhaltigen Entwicklung sind sowohl der Schutz der natürlichen und kulturellen Vielfalt, wie auch die Förderung der nachhaltigen (Regional-)entwicklung, die Bildung und Kommunikation für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowie Forschung und Monitoring.
Das wichtigste Instrument zur Umsetzung des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ ist die räumliche Gliederung in drei Zonen mit unterschiedlichen Landnutzungskonzepten:
- In den von der UNESCO geforderten 3 % Kernzonen soll sich die Natur vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln. Daher ist die menschliche Nutzung auf die Bereiche Forschung, Monitoring und Bildung beschränkt. Natürliche, dynamische Abläufe für eine ungestörte Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Ökosystemen stehen hier im Vordergrund.
- In den Pflegezonen, auch Pufferzonen der Kernzonen genannt, wird eine ökologisch nachhaltige, so genannte extensive Wirtschaftsweise im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege und naturnahen Tourismus gefördert. Die Gesamtfläche der Kern- und der Pflegezonen soll mindestens 20 % betragen.
- Im größten Gebiet – der Entwicklungszone – werden gemeinsam mit der Rhöner Bevölkerung nachhaltige Nutzungs- und Wirtschaftsformen erprobt, modellhaft umgesetzt und praktiziert.
Im Jahr 2014 vergrößerte sich das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön durch die bayerische Erweiterung auf die heutige Gesamtfläche von 2.433 km². Die Flächenanteile liegen zu 53 % in Bayern, 27 % in Hessen und weitere 20 % in Thüringen.
Da die Rhön ein länderübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat ist, gibt es drei Verwaltungsstellen: In Hilders (HE), Oberelsbach (BY) und Dermbach OT Zella/Rhön (TH) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungsinstitutionen und Verbände u.v.m. vor Ort aktiv.
Länderübergreifend bedeutet das, dass viele Projekte und Initiativen der nachhaltigen (Regional)entwicklung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der Forschung, des Schutzes der Biodiversität und des Klimas von Thüringen, Bayern und Hessen gemeinsam auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Beispiele sind die Einrichtung der DACHMARKE RHÖN für die Qualitätssicherung und das Marketing regionaler Produkte, die Koordinierung des länderübergreifenden Premium-Wanderweges HOCHRHÖNER (175 km) und die Betreuung des STERNENPARKs RHÖN (seit 2014).
Weitere Beispiele und Erläuterungen sind auf der Homepage www.biosphaerenreservat-rhoen.de zu finden.
Fragen & Antworten
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Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön gilt weltweit als eines der erfolgreichsten Biosphärenreservate. Die internationale Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat bringt es mit sich, dass in regelmäßigen Abständen alle 10 Jahre eine Evaluierung durch die UNESCO stattfindet, bei der überprüft wird, ob das Biosphärenreservat den internationalen Kriterien entspricht. Derzeit ist das noch nicht der Fall. Im Thüringer Teil des Biosphärenreservates ist dafür zu wenig Kern- und Pflegezone vorgesehen. Um die Anerkennung der UNESCO zu behalten, müsste die Zonierung geändert werden, daher ist eine Aktualisierung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön erforderlich. Darin sollen die bestehenden Kernzonenflächen von etwa insgesamt 1,5 % der Gesamtfläche auf die erforderliche Mindestgröße von 3 % erweitert werden, die der Pflegezonen von rund 9 % auf 17 %. Damit würde die fachliche Vorgabe der UNESCO, dass die Kern- und die Pflegezonen zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche einnehmen, erfüllt. Die Außengrenze des bestehenden UNESCO-Biosphärenreservats ändern sich nicht – der Bestandteil der Entwicklungszone wird kleiner. Einen Überblick dazu liefert die Karte LINK
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Bei der Vergrößerung der Kernzonenflächen – im Wesentlichen Wald – geht es um Flächen im staatlichen Eigentum, also keine Flächen privater Grundstückseigentümer. Sie sind bereits aus der forstlichen Nutzung entlassen. Die Kernzonen werden für Radfahrer, Wanderer besonders attraktiv, weil sehr naturnah, sein.
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Für die Erweiterung der Pflegezonen werden Grünland-, Moor-, Wasser- und Waldflächen mit bereits hoher naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Bedeutung ausgewählt- in der Regel sind sie bereits geschützt. Die Nutzungsart wird durch die Lage in den Pflegezonen nicht geändert.
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Im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön ist das Ziel, die Einzigartigkeit der Landschaft zu erhalten und den Menschen gleichzeitig eine gute wirtschaftliche Zukunft in einer lebenswerten Umwelt zu ermöglichen. Als Biosphärenreservat hat die Rhön ein Gütesiegel erhalten, dass ihr zu mehr Aufmerksamkeit verhilft, der UNESCO-Titel ist ein Alleinstellungsmerkmal der Region. Damit werben Anbieter regionaler Produkte über die Dachmarke Rhön, die Tourismusförderung über die Rhön GmbH, für den international anerkannten Sternenpark Rhön und für die enge Zusammenarbeit mit Bayern und Hessen. Die Rhön ist Teil der internationalen Gemeinschaft von 748 Biosphärenreservaten in 134 Staaten weltweit und profitiert vom Erfahrungs- und Wissensaustausch untereinander. Das UNESCO-Biosphärenreservat ist die Legitimationsgrundlage für die Region, z.B. für Anbieter regionaler Produkte über die Dachmarke Rhön, die Tourismusförderung über die Rhön GmbH, für den international anerkannten Sternenpark Rhön und für die enge Zusammenarbeit mit Bayern und Hessen.
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Ein Eigentümer oder Nutzer eines Ackers oder eines anderen bewirtschafteten Grundstücks wird durch die Verordnung nicht verpflichtet, diese Flächen in Grünland umzuwandeln. Alle Schutzziele, die in der Verordnung genannt sind, sind für Grundstückseigentümer und –nutzer nicht unmittelbar verbindlich. Über eine Teilnahme an einem Förderprogramm können sich aber Landnutzer z.B. an der Umsetzung aktiv beteiligen.
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Vorhandene Nutzungen und bauliche Anlagen, die Bestandsschutz haben, werden durch die Verordnung nicht in Frage gestellt. Voraussetzung für einen Bestandsschutz ist, dass die Nutzung genehmigt wurde bzw. rechtmäßig ist.
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Ein generelles Verbot, Dünger auszubringen, besteht in den Pflegezonen nicht. Ein allgemeines Düngeverbot gilt für Waldflächen und die Grünlandflächen, die aufgrund ihrer Biotopeigenschaft keine Düngung vertragen, z.B. auf Magerrasen. Für düngerverträgliche Grünlandflächen soll es abgestufte Düngevorgaben in Abhängigkeit vom Grünlandtyp geben.
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Wenn durch den Novellierungsprozess eine Fläche in einer neuen Pflegezone liegt, kann weiterhin KULAP beantragt und gefördert werden. Die KULAP-Förderung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zonierung
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Die ThürBR-VO Rhön enthält auch zukünftig keine Einschränkung, Bauleitpläne aufzustellen. Überdies werden Bauvorhaben im beplanten, wie im unbeplanten Innenbereich, sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, Klarstellungs- und Abrundungssatzungen plus 40 m Umkreis um diese um die im Zusammenhang bebauten Ortsteile freigestellt.
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Als erstes sollte ermittelt werden, welche Schutzvorschriften für das Grundstück gelten. Sie können dies selbstständig in den Kartenentwürfen ermitteln oder dabei die Hilfe der zuständigen Auslegungsstellen in Anspruch nehmen, um zu sehen, von welchen Regelungen Ihr Grundstück ggf. konkret betroffen ist.
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Der Aufwand wäre vzu groß. Deshalb ist ein öffentliches Auslegungsverfahren dafür da, Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Nutzerinnen und Nutzer einzubinden, weil es aufgrund der Größe des Gebietes nicht möglich ist, alle betroffenen Grundstückseigentümer und –nutzer persönlich aufzusuchen oder anzuschreiben.
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Die Auslegungsstellen sind beauftragt, die Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen zu gewährleisten, Stellungnahmen entgegenzunehmen, Bürger zu beraten und Auskünfte zu erteilen. Die Verantwortung für die Prüfung und die Beantwortung der Einwände, Bedenken und Hinweise liegt aber beim Verordnungsgeber, dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
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Die Hinweise, Einwände und Vorschläge, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung von den Betroffenen fristgerecht eingehen, werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Diese Verfahrensweise verläuft nach gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist daher, dass in den Stellungnahmen möglichst konkret benannt wird, was überprüft werden sollte. Jeder Absender und jede Absenderin erhält eine Mitteilung, wie mit der Stellungnahmen verfahren wurde. Verfahrensrelevant sind jedoch nur die Belange der rechtlich Betroffenen.
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Grundsätzlich ist jeder/jede berechtigt, eine Stellungnahme einzureichen. Die öffentliche Auslegung ist jedoch für die rechtlich Betroffenen, also Nutzer und Eigentümer, gedacht. Die Beteiligung richtet sich an die Träger öffentlicher Belange, dazu zählen die Kommunen. Ferner werden die anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.
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Die nationale Rechtsgrundlage für das Biosphärenreservat und die internationalen Kriterien der UNESCO gelten für alle Bundesländer in Deutschland gleichermaßen. Die Art der Unterschutzstellung ist Sache der Länder und in den Landesnaturschutzgesetzen geregelt. In Thüringen wird die Unterschutzstellung nach den Vorgaben des Thüringer Naturschutzgesetzes als Rechtsverordnung durchgeführt. Tatsächlich ist die Rhön ein länderübergreifendes Biosphärenreservat, das insgesamt eine UNESCO-Anerkennung erhalten hat. Die Zonierung wird aber nach dem jeweiligen Naturschutzrecht der Länder durch Bayern, Hessen und Thüringen selbst geregelt und daher auch für das jeweilige Bundesland umgesetzt.

Gründungsjahr: 1990
Größe: 2.433,23 km2
Landkreise: Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen
Zonierung: Kernzone: 74,38 km2, Pflegezone: 538,97 km2, Entwicklungszone: 1.819,91 km2
Lebensräume: Acker, Felsen und Blockhalden, Grünland, Hecke, Stadt und Siedlungen, Streuobstwiese, Wald, Wasser und Moore, Weinberg

Weltweit ist die Rhön das bekannteste UNESCO-Biosphärenreservat Deutschlands. Durch die Wiedervereinigung wurde die Rhön im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen wieder zur Mitte Deutschlands. Seit 1991 ist sie als Biosphärenreservat durch die UNESCO anerkannt.
Das „Land der offenen Fernen“ besitzt im Gegensatz zu anderen deutschen Mittelgebirgen auf ihren Gipfeln eine weitgehend unbewaldete Kulturlandschaft mit prächtigem Ausblick in die Umgebung. Mit 2.433,23 qm - annähernd so groß wie das Bundesland Saarland - hat das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön mit seinen vielen kleinen und mittelgroßen Gemeinden Anteil an sechs Landkreisen, davon die Thüringer Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis. Die Thüringer Rhön nimmt im Nordosten ein Fünftel des UNESCO-Biosphärenreservats ein. Hier befinden sich neben der Einheitsgemeinde Rhönblick vor allem die größeren Ortschaften und Ausflugsziele Geisa, Kaltennordheim und Dermbach. Im Dermbacher Ortsteil Zella/Rhön hat die Thüringer Biosphärenreservatsverwaltung ihren Sitz in der historischen Propstei.
Schutz der natürlichen und kulturellen Vielfalt
Das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön steht für landschaftliche Vielfalt mit großem Artenreichtum. Beides hängt unmittelbar zusammen. Das „Land der offenen Fernen“ ist eine vom Menschen geschaffene Landschaft mit vielen Wiesen und Weiden. In dieser Kulturlandschaft, aber auch in den 3 Prozent Wildnisgebieten leben zahllose Tier- und Pflanzenarten, darunter viele gefährdete Arten. Auch die kulturelle Vielfalt mitsamt ihrer Geschichte, Dialekten, Riten und Traditionen sind ein wertvoller Schatz der Region. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wird die kulturelle Vielfalt insbesondere die natürlichen und naturnahen Lebensräume erhalten und, wo nötig, wiederhergestellt. Das sichert den genetischen Bestand und damit die Vielfalt des Lebens.
Nachhaltige (Regional-)entwicklung
In der Rhön gibt es keinen Stillstand, alles ist und bleibt in Bewegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Entwicklung, mit regionalen, ökologischen und sozialen Schwerpunkten. Deshalb wird eine naturnahe und der Rhön angepasste Landnutzung gefördert. Das schließt naturverträgliche Technologien und umweltschonend erzeugte Produkte ein und schafft Rahmenbedingungen für einen sanften Qualitätstourismus. Das ermöglicht regionale Wertschöpfung, die den Menschen wie auch der Natur im UNESCO-Biosphärenreservat nachhaltig Vorteile bringen.
Bildung und Kommunikation
Nur was man erkennt und versteht, kann man würdigen – und nur, was man wertschätzt, will man auch bewahren. Weil das so ist, haben die Informationen für die Öffentlichkeit und die Bildung in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung hohen Stellenwert. Bewohnern und Besuchern des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön werden Zusammenhänge durch anschauliche Materialien und zahlreiche Veranstaltungen näher gebracht. Darunter sind viele Angebote für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene. Kommunikation bereitet den Boden für die Akzeptanz weiterführender Projekte. Das dient der Nachhaltigkeit.
Forschung und Monitoring
Viele Forscher*innen haben wissenschaftliche Daten zur Natur und den menschlichen Einflüssen in den letzten Jahren gesammelt. Doch längst sind noch nicht alle Zusammenhänge im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön erforscht. Deshalb werden anwendungsorientierte Vorhaben, vor allem zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Themenstellungen entwickelt und gefördert. Die vielfältigen und themenübergreifenden Arbeiten reichen von der Beschäftigung mit Einzelfragen bis zur langfristigen Erforschung der Lebensräume und Lebensbedingungen in der Rhön. Die Ergebnisse der Expert*innen werden sorgfältig dokumentiert, um Trends verfolgen zu können. So lernen die Beteiligten ständig dazu und erwerben neue Kompetenzen.

Mehr Infos: https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/
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