Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
Auf der Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aller EU-Mitgliedsstaaten zielt der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) auf die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, resilienten, innovativen und wettbewerbsfähigen Aquakultur und Fischerei ab. Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.
Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
EMFAF-Richtlinie und Antragsformulare
Antragsformulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für produktive Investitionen in der Aquakultur gemäß Nr. 4.1 der Richtlinie
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben in der Teichwirtschaft zur Erbringung von Umweltleistungen gemäß Nr. 4.2 der Richtlinie
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen gemäß Nr. 4.3
- Leistungsprotokoll zu Nr. 4.2.2 und 4.2.3 Teichwirtschaft und Umweltleistungen
- Teichbuch für Maßnahmen nach Art. 26 der VO (EU) Nr. 2021/1139
EMFAF-Förderung erklärt!
Förderrichtlinie
Merkblatt Aquakultur und Umweltleistungen
Merkblatt zu Nummer 4.2.2 und 4.2.3 ThürFRL-EMFAF (Dokument ist barrierefrei)
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