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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Auf der Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aller EU-Mitgliedsstaaten zielt der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) auf die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, resilienten, innovativen und wettbewerbsfähigen Aquakultur und Fischerei ab. Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.

Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

EMFAF-Richtlinie und Antragsformulare

EMFAF-Förderung erklärt!

  • Was kann gefördert werden?

    Produktive Investitionen in der Aquakultur
    • Neubau und Modernisierung von Produktionsanlagen, zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Digitalisierung, Mechanisierung und Effizienzsteigerung sowie zur Verbesserung der Produktqualität und zur Kontrolle äußerer Einflüsse,
    • Innovationen und Wissensdienstleistungen, auch in Bezug auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Aquakultur,
    • Diversifizierung in der Aquakultur im weiteren Sinne und Integration in die regionale Wirtschaft durch Angebote von touristischen Dienstleistungen, zum Beispiel unter Nutzung der Attraktivität der Aquakultur für Touristen oder die Erzielung von Synergien zwischen der Aquakultur und anderen Branchen der regionalen Wirtschaft,
    • Projekte zur Diversifizierung der Aquakultur im Hinblick auf andere wirtschaftliche Aktivitäten, wie zum Beispiel Angeln, Tourismus oder Fischerei, Schaffung ergänzender Geschäftsmöglichkeiten für Aquakulturproduzenten und Erhöhung der Akzeptanz von Aquakulturaktivitäten,
    • Verringerung der negativen Auswirkungen oder Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhöhung der Ressourceneffizienz insbesondere durch Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Emissionen durch die Aquakultur wie Reinigung des Auslaufwassers oder Reduzierung sonstiger Nährstoffeinträge oder Vorhaben zur effizienten Nutzung von Wasser,
    • Erhaltung und Revitalisierung von Teichen als hochwertige Lebensräume und als prägender Teil der Kulturlandschaft und des kulturellen Erbes,
    • Reduzierung der Auswirkungen von Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität, insbesondere durch Verringerung der verwendeten Mengen an Wasser oder Chemikalien, Antibiotika und anderen Arzneimitteln beziehungsweise durch Verbesserung der Qualität des Ablaufwassers und
    • Verringerung des Energiebedarfs und der Erhöhung der Energieeffizienz
    Teichwirtschaft und Umweltleistungen
    • Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft (T1)
    • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung — Artenschutz und Lebensräume (T2)
      • T2a Teichbodenvegetation,
      • T2b Amphibien, Wirbellose, Fische, Wasserpflanzen,
      • T2c Fischfressende Tierarten
    • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung — Ertragsvorgaben (T3)
      • T3a Zielertrag,
      • T3b ohne Nutzung
    Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
    • Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und zur Erhöhung der Wertschöpfung,
    • Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,
    • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und
    • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung
  • Wer wird gefördert?

    • Vorhaben nach Nummer 4.1, ausgenommen Nummer 4.1.2, und 4.2: Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
    • Vorhaben nach Nummer 4.3 dieser Richtlinie: Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen
    • Vorhaben nach Nummer 4.1.2 dieser Richtlinie: Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
  • Wo wird der Antrag gestellt?

    ThüringenFORST - AöR
    Forstamt Frauenwald, Bewilligungsstelle
    Frauenwald
    Allzunah 11a
    98694 Ilmenau

    Telefon 036782 658-34
    Telefax 036782 658-47

    E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

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