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Informationen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ und der dazugehörigen Antragsformulare sind hier abrufbar.

 

Hinweise zum Antragsverfahren

Mit den nebenstehenden Formularen kann ein Zuschuss in Höhe von 35 € für die Erlegung von Schwarzwild (Anlage 1 – Erlegung) oder in Höhe von 25 Euro für den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild (Anlage 2 – Jagdhundeeinsatz) beantragt werden.

Der Freistaat Thüringen stellt dafür im Jahr  finanzielle Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung des Schwarzwildes.

Antrags- und Bewilligungsstelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Landesforstanstalt mit Sitz in Erfurt, vertreten durch das Thüringer Forstamt Sondershausen.

Link: Website des Thüringer Forstamts Sondershausen

Anträge sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare (Anlagen 1 und 2) schriftlich beim FoA Sondershausen zu stellen.

Jeder Antrag ist gemäß den Regelungen und unter Beachtung der Fristen der FR-ASP-Jagd im Original persönlich unterzeichnet und vollständig mit allen erforderlichen Anlagen (Kopien) beim Forstamt Sondershausen postalisch zu stellen.

Nicht zugelassen werden Anträge, welche per E-Mail oder Fax eingehen, auch nicht, wenn dies lediglich zur Fristwahrung dient.

Download der Antragsformulare

Die Antragsformulare und weitergehende Hinweise können Sie auch im Internet oder auch direkt beim Forstamt Sondershausen abrufen:

Link: Antragsformulare und Hinweise

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