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Wolf (Canis lupus)

In Thüringen ist der Wolf seit 2014 wieder heimisch. Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ein strenges Schutzsystem für den Wolf einzurichten und einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt den Wolf zu einer streng geschützten Art. Mit der Rückkehr dieses Großbeutegreifers gehen Herausforderungen einher: Zum einen ist ein weitestgehend konfliktarmes Miteinander zu gestalten und zum anderen gilt es, den Schutz dieser Tierart sicherzustellen. Durch nationale und internationale Rechtsnormen geschützt, soll der Erhaltungszustand von Luchs und Wolf verbessert werden. 

Monitoring & Forschung

Seit April 2020 hat das "Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs" die Aufgaben des Monitorings und der Forschung übernommen. Unter Monitoring wird die Überwachung der Wolfs- bzw. Luchspopulation verstanden. Dazu werden bestimmte Methoden wie der Einsatz von Fotofallen genutzt, um u.a. mehr über das Vorkommensgebiet der Arten in Erfahrung zu bringen. Darüber hinaus ist das Kompetenzzentrum für die Rissbegutachtung von vermeintlichen Wolf- bzw. Luchsrissen zuständig. Das heißt, Fachleute begutachten, bewerten und dokumentieren in diesen Fällen vor Ort das Geschehen.

Wolfsterritorien in Thüringen (Stand 05.03.2026)

Neue Wolfsterritorien werden nach bundesweit einheitlichen Kriterien festgestellt. Für Thüringen übernimmt diese Aufgabe das KWBL. Aktualisierungen zu den Territorien werden schnellstmöglich auf der Seite des KWBL veröffentlicht. Eine entsprechende Meldung erfolgt ebenfalls an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), welche die Daten für ganz Deutschland sammelt. Auf deren Homepage werden die Territorien ebenfalls regelmäßig aktualisiert. Es kann hierbei zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Territorium Ohrdruf (Status: Rudel)

Das Rudel Ohrdruf besteht aus dem Ohrdrufer Wolfsrüden GW1264m sowie der Fähe mit der Bezeichnung GW2151f. Die Fähe stammt aus dem Territorium "Teichland" in Brandenburg, die Herkunft des Rüden ist unbekannt..

Aktuelle Fotofallenaufnahmen zeigen, dass auch im Jahr 2025 eine erfolgreiche Reproduktion stattgefunden hat. Weiterhin leben in dem Territorium die Ohrdrufer Fähe (GW2151f), der Ohrdrufer Rüde (GW1264m) sowie wahrscheinlich 1-2 Jährlinge des letzten Jahres. Dazu kommen mindestens 6 Welpen aus dem Wurf 2025.

Damit leben im Territorium Ohrdruf derzeit mindestens 8-10 Wölfe.

Territorium Ilfeld (Status: Paar)

In den südlichen Ausläufern des Harz werden immer wieder Fotos von zwei zusammenziehenden Wölfen generiert. Da im Sommer / Herbst 2025 keine Welpen nachgewiesen werden konnten und keine Fotofallenaufnahmen von mehr als zwei Wölfen vorliegen, lautet der Status aktuell "Paar". Das Territorium Ilfeld liegt sowohl in Thüringen als auch in Sachsen-Anhalt.

Territorium Neustadt am Rennsteig (Status: Rudel)

Das Territorium Neustadt am Rennsteig in dem Waldgebiet zwischen Neustadt am Rennsteig, dem Dreiherrenstein und Gehren existiert seit 2024. In der Region werden seit einigen Jahren immer wieder Wölfe gesichtet und fotografiert. Im Jahr 2024 konnte mittels genetischer Untersuchungen ein Rudel mit insgesamt fünf Welpen festgestellt werden. Die beiden Elterntiere sind GW2985f und GW3147m. Auch im Jahr 2025 wurde Reproduktion festgestellt mit mindestens drei Welpen. Der Leitrüde (GW3147m) wurde am 19.08.2025 mit einer schweren Schussverletzung aufgefunden. Das Tier war nicht mehr lebensfähig und wurde durch einen Amtsveterinär euthanasiert.

Territorium Hainich (Status: Rudel)

Im Hainich ist derzeit ein Wolfspaar ansässig, welches sich aus der Fähe GW4436f und dem Rüden GW4085m zusammensetzt. Die Herkunft der Fähe ist unbekannt, der Rüde stammt aus der „Bücknitzer Heide“ in Brandenburg. Die Tiere werden sowohl mit Fotofallen als auch mit genetischen Untersuchungen immer wieder festgestellt. Am 16.11.2025 ist ein Fotofallenbild entstanden, welches einen Welpen zeigt. Somit ist der Status des Territoriums "Rudel".

Territorium Trusetal-Seligenthal (Status: Rudel)

Im Oktober 2024 gab es erste Hinweise darauf, dass sich in dem Gebiet zwischen Floh-Seligenthal und Brotterode-Trusetal Wölfe aufhalten könnten. Ein im Oktober 2024 gemeldetes, von einem Jäger abgefangenes Rotwildkalb wies Wolfstypische Verletzungen auf. Mit Hilfe von Genetikproben konnte eine Fähe aus dem tschechischen Rudel Luzicka hory západ mit der Kennung GW4337f nachgewiesen werden. Kurz darauf tauchte ein Rüde auf den Kamerafallen auf.

In der Folge wurde es wieder ruhig in der Region so dass keine Sicherheit bestand ob die Tiere nur durchgezogen sind oder nicht. Das änderte sich zum Ende Januar mit Fotofallenaufnahmen von zwei zusammenziehenden Wölfen. Im Februar wurden die Tiere erneut zusammen in der Nähe eines Rotwildrisses fotografiert. An dem Riss konnte nun auch der Rüde mit der Kennung GW4718m aus dem tschechischen Rudel Bóubin festgestellt werden.

Beide Tiere zusammen fielen das nächste Mal an einem Riss in Brotterode auf. Hier konnten nun beide Tiere zusammen genetisch nachgewiesen werden, was als finales Merkmal für eine Territoriumsbildung ausreichte.

Auf Grund Bildmaterials, welches bis zu 5 Tiere zeigte sowie einem genetischen Nachweis eines Welpen der beiden Leittiere, änderte sich der Status zu Rudel.

Territorium Altenburg (Status: Rudel)

Für das Altenburger Land hat das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) des Umweltministeriums Ende 2025 ein neues Wolfsterritorium bestätigt.

Fotofallenaufnahmen wiesen über einen Zeitraum mehrerer Wochen wiederholt zwei Wölfe im Gebiet nach. Damit waren die Voraussetzungen für die Feststellung eines neuen Territoriums mit dem Status „Paar“ nach den nationalen Monitoringstandards erfüllt. Das neue Wolfsterritorium trägt den Namen „Altenburg“. Das Territorium erstreckt sich, nach derzeitigen Erkenntnissen, auf Thüringer Seite vom Leinawald über Gößnitz bis hin nach Göpfersdorf.

Für dieses Territorium hat das KWBL jetzt eine Statusänderung von „Paar“ zu „Rudel“  bestätigt. Hintergrund ist die Identifizierung einer bei einem Verkehrsunfall im Januar verendeten Wölfin bei Penig (Sachsen).  Das Tier wurde mittlerweile genetisch als Fähe des Territoriums identifiziert. Die Untersuchung der Fähe ergab, dass diese Welpen zur Welt gebracht hat. Passend dazu liegen dem KWBL aus dem grenzübergreifenden Territorium Fotos aus Sachsen vor, auf denen ein Jungtier zu sehen ist.

Territorium Kalmberg (Status: Paar)

Bereits seit 2024 werden um den Kalmberg immer wieder Wölfe gesichtet. Lange Zeit war es unklar, um welche Tiere es sich bei den Tieren handelte. Auch über das Jahr 2025 gab es immer wieder Hin- und Nachweise. Es war nun mehr klar, dass eine Wolfsfähe mit der Kennung GW3986f seit geraumer Zeit am Kalmberg verweilte. Die immer wieder auftauchenden weiteren Wölfe, schienen verschiedene Rüden zu sein doch keiner von ihnen blieb. Bis Ende 2025, als Fotofallenaufnahmen zeigten, dass zwei Wölfe zusammen auf dem Gebiet des Kalmbergs unterwegs waren. Im Frühjahr gefundene DNA-Proben bestätigten die bereits bekannte Fähe und legten Nahe, dass sie mit einem Rüden der Kennung GW4856m gemeinsam das Territorium Kalmberg begründet.

Fragen & Antworten

  • Es werden Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen, sowie andere Weidetiere, die im ausgewachsenen Zustand kleiner als 112 cm Widerristhöhe sind, gefördert - und zwar sowohl für die Anschaffung und Aufstellung von Herdenschutzzäunen als auch die Anschaffung und Haltung von Herdenschutzhunden.

    Für die Herstellung des optimalen Herdenschutzes gemäß der Richtlinie Wolf/Luchs, welcher in Thüringen mit bis zu 100 % gefördert wird, gibt es drei Möglichkeiten:

    1.         Ein mobiler Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 90 cm Höhe, der durch ein zusätzliches Flatterband auf 120 cm erhöht wird

    2.         Ein mobiler Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 120 cm Höhe,

    3.         Ein mobiler Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 90 cm Höhe, in Kombination mit zertifizierten Herdenschutzhunden.

    Im Fall von Herdenschutzhunden können sowohl die Anschaffung, als auch der Sachkundenachweis und Betriebsausgaben gefördert werden.

    Der wolfsabweisende Grundschutz besteht aus einem Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 90 cm Höhe und wird in Thüringen zu 40 % gefördert.

    Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Pferde und Rinder kann nur nach einem, durch das KWBL amtlich bestätigten, Wolfsübergriff beim jeweiligen Tierhalter erfolgen.

    Seit Mai 2022 sind auch laufende Betriebsausgaben für die Unterhaltung der oben genannten optimalen Herdenschutzmaßnahmen (Zäune und Herdenschutzhunde) in Thüringen förderfähig.

    Alle Details können sie in der "Förderrichtlinie Wolf/Luchs in Thüringen" nachlesen.

     

    Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde für Präventions- und Entschädigungszahlungen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

    Weitere Informationen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sowie Antragsformulare sind auch auf der Homepage des TLUBN zu finden: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/wolf-luchs-praevention-und-schadensregulierung

     

  • Je nach Weidetierart werden unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen empfohlen. Grundsätzlich ist jedoch in allen Fällen zu beachten, dass Zäune vor Untergrabung und Überwinden geschützt werden müssen. Da Wölfe im Regelfall versuchen einen Zaun durch Untergraben zu durchschlüpfen, ist auf einen lückenlosen Aufbau und einen durchgehenden Bodenabschluss der Zäune zu achten. Wichtig ist die ausreichende und permanente Elektrifizierung der Zäune. Hierbei sollte auch besonders auf eine ausreichende Erdung und eine Reduktion des Bewuchses am Zaun geachtet werden. Bei Litzenzäunen sollte die unterste, stromführende Litze in maximal 20 cm Höhe angebracht sein. Die Zäune sollten täglich kontrolliert und auf Schwachstellen überprüft werden. Der Zaun sollte ein ausreichenden Abstand zu „Einsprunghilfen“ wie Silageballen oder Böschungen aufweisen.

    Detailierte Informationen zum Schutz der einzelnen Tierarten finden Sie auch auf der Homepage des Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum/herdenschutz)

  • In vertraglicher Zusammenarbeit mit der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE), der ThüringenForst AöR (im Staatswald des Landes) sowie dem Bundesforst (innerhalb militärischer Liegenschaften und Staatswald des Bundes).

  • Sollten Sie beim Spazieren gehen, Joggen, Wandern oder Radfahren einen Wolf sehen, verhalten Sie sich ruhig. Halten Sie Abstand und geben Sie dem Tier Raum für den Rückzug. Versuchen Sie nicht es anzulocken. Bleiben Sie stattdessen stehen und versuchen Sie, wenn möglich, ein Foto zu machen. Dies kann bei der späteren Meldung der Beobachtung Klarheit verschaffen, ob es sich wirklich um einen Wolf gehandelt hat. Wenn Sie mit einem Hund unterwegs sind, leinen Sie diesen an und achten Sie darauf, dass ihr Hund bei Ihnen bleibt. Wenn Sie zu Pferd unterwegs sind, steigen Sie ab.
    Sollte der Wolf sich nicht zurückziehen und Ihnen die Situation unbehaglich sein, machen Sie ihn durch Rufe oder Händeklatschen auf sich aufmerksam. Bewegt er sich wider Erwarten auf Sie zu, machen sie sich groß und versuchen sie ihn einzuschüchtern. Werfen Sie nichts nach ihm und rennen Sie nicht davon. Dies könnte besonders bei einem Jungtier Neugier wecken oder es zum Folgen ermuntern.

  • Das Wolfsmanagement Thüringen - wie auch in den anderen Bundesländern - steht auf juristisch festem Boden.

    Der Wolf ist eine streng geschützte Art, Ausnahmen von den Verboten (wie beispielsweise das Einfangen oder die Tötung eines Tieres) haben eine gesetzliche Grundlage. Es müssen bestimmte Voraussetzungen für eine Entnahmegenehmigung erfüllt sein, damit diese im Klagefall auch vor Gericht Bestand hat. Diese lauten nach derzeitiger Rechtslage beispielsweise: ein ernster wirtschaftlicher Schaden bei nachgewiesener mehrfacher Überwindung optimaler Herdenschutzmaßnahmen und keine zumutbare Alternative zum Abschuss. Bei Gefahr im Verzug ist kein Antrag vor Entnahme erforderlich - die Polizei darf jederzeit handeln, sobald eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht.

  • Der Wolf ist durch nationale und internationale Rechtsnormen geschützt (Washingtoner  Artenschutzübereinkommen, Berner Konvention). Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ein strenges  Schutzsystem für den Wolf einzurichten und einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmt die Tierart Wolf zu einer  besonders  geschützten und darüber hinaus streng geschützten Art.

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