Regelungen zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten

Der Thüringer Landtag hat am 10. Mai 2019 das Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts mit dem neuen Thüringer Wassergesetz (ThürWG) beschlossen. Das Gesetz wurde am 7. Juni 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt S. 74 veröffentlicht und trat damit mit Ausnahme des § 29 ThürWG (Gewässerrandstreifen) am 8. Juni 2019 in Kraft.
Nach § 48 Absatz 3 ThürWG schreiben die Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 47 Abs. 1 ThürWG das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) regelmäßig in Abständen von sechs Jahren, gerechnet ab dem 30. Juni 2014, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung fort.
Downloads
Grundsätze Siedlungsgebiete Einwohner Wawi Gründe3 MB
Infobrief Nr. 1, ABK Fortschreibung229 KBAnlage 1-3470 KB
Anlage 4 Planzeichen187 KBAnlage 5 Vereinfachter Kostenvergleich582 KB
Grundsätze zur Aufstellung von Abwasserbeseitigung242 KB
Informationsbrief 4216 KB
Erlass Wasserwirtschaftliche Gründe274 KB
Mehr Informationen
- Thüringer Wassergesetz
- Erlass "Wasserwirtschaftliche Gründe"
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge